FI-Schalter in vermieteter Wohnung?

Wir wollen bald vermieten, doch die Wohnung ist noch aus „DDR-Beständen“. Ist es vorgeschrieben, dass die Wohnung mit einem FI-Schalter ausgerüstet sein muss?

Das Problem ist nämlich, dass die Kabel alle alt sind und , laut Elektriker kein FI vorschaltbar sei. Das heißt im Klartext: einmal alle Wände aufmachen und Kabel komplett neu verlegen.

Kann mir da bitte jemand helfen.

p.s.: Da wir noch nicht so firm im vermieten sind: hätte jemand Tipps für uns, d.h. Internetseiten, Bücher usw.

Danke!!!

FI`s sind seit 2009 in Deutschland für Steckdosenstromkreise zwingend vorgeschrieben - nicht nur für Neubauten.
Man kann nach meiner Erfahrung den FI zwar auch ohne neue Kabel in der Wohnung nachrüsten - aber es besteht wohl die Wahrscheinlichkeit, dass er dann übermäßig oft rausspringt, was kein Mieter auf Dauer dulden muss.
Trotzdem würde ich empfehlen, gerade dies in Erwägung zu ziehen.
Besser ist, Sie fragen noch weitere Elektriker - auch in anderen Foren.

Bestehende Installationen haben Bestandschutz. Sollte man allerdings etwas verändern - neue Stecksen oder so - dann entfällt der Bestandschutz zumindest für den betroffenen Raum.

Eine Nachrüstung ist nicht vorgeschrieben.

Sollte etwas passieren durch die alte Elektrik ist der fehlende FI zumindest juristisch sicher ein Thema.

Die alte Elektroinstallation kann sich bei der zu erwartenden Überlastung evtl. erwärmen und auch zu Bränden führen. Für Gefahren, die vom Haus ausgehen haftet der Eingetümer.

Hd

Hallo,
ich bin kein Elektriker, aber wenn die Kabel so alt sind, daß der FI anschlagen würde,gibts nur eins - erneuern. Wer will denn haften, wenn vor Vermietung ein solcher Mangel bekannt ist und dann brennt die Bude ab. Das ist sehr riskant.
MfG B.

Eine Vorschrift für den Einbau eines FI-Schalters gibt es nicht. Wenn ein Elektriker eine Steckdose auswechselt oder das Bad neu gemacht wird, muss dies aber über FI abgesichert werden.
Sie sollten sich überlegen, ob Sie das nicht gleich machen und nicht wenn der Mieter irgendwann einmal Probleme mit dem Strom hat. Dann hat der Mieter den Umbau.

Viel Erfolg! Roland Ritt

Hallo, keine Ahnung

Also, alle Wände aufmachen wird wahrscheinlich nicht nötig sein. Nach VDE ist ein FI Schutzschalter nur im Bad nötig. Und auch nur dann, falls im Bad überhaupt eine Steckdose ist. Es gibt Steckdoseneinsätze, die einen Fi-Schutzschalter enthalten. Hierfür ist allerdings eine dreiadrige Zuleitung nötig. Wenn nicht, würde ich nur fürs Bad eine neue Zuleitung verlegen und in den Zählerkasten eine Fi-Sicherung einsetzen lassen. Das ist insgesamt von den Kosten her überschaubar.

Hallo,
soweit ich weiss, gibt es keine Vorschrift, die besagt, dass ein FI-Schalter Pflicht ist.
Allerdings kann es sein, das das in den Klauseln bei der Gebäude- oder Wohnraumversicherung steht. Einfach mal nachschauen.

Als Tipp, wenn man was sucht, einfach die Frage googeln - meist gibt es dann Foren oder andere Seiten, bei denen man ähnlich Fälle findet.

Oder, wie schon hier geschehen, bei wer-weiss-was fragen.

Hallo Tony,

der Elektriker sollte die Isolationswerte der Stromkreise und die Querschnitte überprüfen. Eventuell reicht es, wenn die Hauptzuleitung zur Verteilung neu verlegt wird und die ganze Elektrik durch neuen FI und Automaten neu abgesichert wird.

Es ist zu empfehlen unterdimensionierte Zuleitungen zu großen Verbrauchern, wie zum Herd, Backofen, Waschmaschine und Trockner usw. neu zu legen.

BG
hardy

hallo,
sorry, war im Urlaub…überall neue kabel verlegen lassen und FI schalter auch

lisa

Hallo,

bitte an einen Elektriker/Fachmann wenden.

MfG P. Kunze

hallo,
meines Wissens nach ist ein FI Schalter abhängig vom Baujahr der Wohnung, also nicht zwingend vorgeschrieben.
Aber ein Elektrikermeister muß das eigentlich schon wissen.
MfG
Nick