Ende April bin ich mit meiner Familie in eine „neue“ Wohnung gezogen (Baujahr 1970).
Diese Wohnung (genauergesagt: das Bad) besitzt keinen FI-Schalter. Auf ein Anfrage beim Vermieter wurde mir mitgeteilt, FI-Schalter wären nur bei Neubauten Pflicht. Ein befreundeter Elektriker sagte mir, auch bei Neubezug müßte ein FI-Schalter eingebaut werden. Hat da jemand etwas konkretes (DIN, Urteile, etc.).