FI-Schalter: Nur bei Neubau Pflicht?

Ende April bin ich mit meiner Familie in eine „neue“ Wohnung gezogen (Baujahr 1970).
Diese Wohnung (genauergesagt: das Bad) besitzt keinen FI-Schalter. Auf ein Anfrage beim Vermieter wurde mir mitgeteilt, FI-Schalter wären nur bei Neubauten Pflicht. Ein befreundeter Elektriker sagte mir, auch bei Neubezug müßte ein FI-Schalter eingebaut werden. Hat da jemand etwas konkretes (DIN, Urteile, etc.).

Gruß Tobias

Beide haben recht
In der Tat gab es 1970 die Verpflichtung Feuchträume mit FI-Schutzschaltern abzusichern noch nicht.

Richtig ist aber auch, daß bei „Neubezügen“ Feuchträume mit FI-Schutzschaltern nachzurüsten sind.

DIN 40050
DIN VDE 0100

… und ich glaube, das ist auch noch Bundeslandabhängig (zumindest zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]