Sachverhalt hierzu: Haus fertiggestellt 2006, für die einzelnen Kellerräume (teilweise Waschmaschine und Trockner vorhanden) gibt es aktuell keinen FI-Schalter für die jeweiligen Stromkreise.
Habe das auch schon gelesen, aber so richtig schlau bin ich nicht draus geworden.
Was ich auf jeden Fall sagen Kann: Ich habe ein Hygrometer im Keller, aber nie Ausreisser nach oben…
Auch dein Bad ist kein „Feuchtraum“. gerade häusliche Bäder fallen nicht darunter.
Echte „Feuchträume“ sind z.B. Gemeinschaftsduschen in Sporthallen,Schwimmbad usw.
Die FI-Pflicht im Wohnungsbad ist auch anders begründet.
Und im Keller wäre der FI nicht etwa wegen evtl. Feuchte erforderlich sondern schlicht weil nur er bei einem Defekt der E-Geräte wie WM und Trockner vor Stromunfall schützt. Gerade Geräte mit Wasseranschluss sind gefährdet. Strom und Wasser ist immer eine gefährliche Paarung.
Lasse bitte unbedingt den Sicherungskasten nachrüsten, 2 Stück FI mit 30 mA Nennfehlerstrom mindestens, bei Platzproblemen könnte man den Bad-FI auch ausbauen um Platz zu schaffen.
Die Vorschrift besagt nämlich nicht, das Bad müsse einen eigenen FI haben. Das kann mit weiteren Stromkreisen gemeinsam geschützt werden.
Dankeschön!
Wie gesagt, ich werde das unverzüglich einbauen lasssen.
Was mich aber noch interessieren würde ist, ob beim Neubau 2006 der Einbau bereits Pflicht gewesen wäre oder eben nicht???
Ich habe keinen Zugriff auf alte Normen. In Feuchträumen wären Fehlerstromschutzschalter auch in den späten 80er und den 90er Jahren unüblich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass damals alle illegal installiert haben.
Beachte: Der ungeheizte Keller (Waschküche etc.) IST ein Feuchtraum, das Badezimmer hingegen NICHT. Viele Artikel im Netz, die ich fand, sagen sinngemäß „seit 1984 in Feuchträumen wie Dusche oder Bad Pflicht…“ - aber das darf man nicht gleichsetzen.
Ich darf dir aber sagen, dass ich seit dem Anfang meiner Selbständigkeit 2003 praktisch keinen Endstromkreis im Wohnungsbau ohne FI installiert habe.
Ein Keller ( unbeheizt, mit der Möglichkeit von Kondensatbildung) ist von den E-Vorschriften her ein Feuchtraum, es erfordert bestimmte geschützte Schalter/Steckdosen/Leuchten und Leitungen, ähnlich wie im Außenbereich/Garten.
Das ist aber auch alles.
Ein FI deswegen ist nicht gefordert.
Anders als im Bad gehst Du (hoffentlich ) im Keller nicht barfuß umher und erhöhst so die Gefahr solltest Du an spannungführende Teile kommen.
Wie gesagt, man hat lange vor der Verpflichtung bereits FI-Schutzschalter eingebaut. Offenbar ist dein Verteilnetz am Wohnort kein TT-System, denn dann hättest Du mit Sicherheit FI-Schutz !