FI-Schutzschalter bei Neubezug

Hallo zusammen

ich habe gehört, dass bei einem Neubezug einer Altbauwohnung ein FI-Schutzschalter nachgerüstet werden muss.

Ist dies richtig, oder ist es eine bundeslandabhängige Entscheidung? Wenn ja, dann bitte bezogen auf das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Wichtig ist mir die Nennung einer Quelle.

Vielen Dank für Eure Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen aus Meck-Pom

Sascha

P.S. ich hab das mal auch ins Mietsrechtforum gesetzt, mal da es ja auch irgendwo dorthin gehört. Mal gucken wer schneller ist.

DIN VDE 0100-410 vom 1.Juni 2007

Hier die Vorschrift dazu:
http://www.hager.de/aktuelle-themen/-normen-/din-vde…

ich habe gehört, dass bei einem Neubezug einer Altbauwohnung ein FI-Schutzschalter nachgerüstet werden muss.

Das ist nicht richtig. Nur nach Änderungen muss die gesamte Installation auf dem neuesten Stand der Technik sein. Wenn du irgendwo eine neue Lampe aufhängst oder einen Doppelstecker reinsteckst, ist das noch keine Änderung.

Die VDE-Norm gilt für die gesamte Bundesrepublik.

Schönen Gruß
Termid

Hallo zusammen

ich habe gehört, dass bei einem Neubezug einer Altbauwohnung
ein FI-Schutzschalter nachgerüstet werden muss.

Richtig ist, dass ich jedem Vermieter dringend rate, bei Neubezug einer Wohnung die Anlage prüfen zu lassen und dann sinnvolle Erweiterungen einbauen zu lassen.

Verpflichtend ist ein Schutzschalter nur, wenn:

  • dieser bereits bei Erstellung der Anlage Pflicht war (aber „vergessen“ wurde)
  • bei jeder Änderung oder Erweiterung der Anlage (zusätzliche Steckdosen,…)
  • bei Änderungen der Nutzung, also wenn z.B. aus einer Abstellkammer ein Duschraum wird

Als Vermieter sollte man immer dran denken:

Man ist für die Sicherheit der elektrischen Anlage der erste Verantwortliche! Wenn der Vormieter (oder Vor-Vormieter oder …) gepfuscht hat und sich selber was dazu installiert hat, ist das erstmal für die Haftung egal. Der Vermieter haftet, zumal der Nachweis, welcher der Vormieter für den Schaden verantwortlich zu machen ist, schwer fallen wird.

Lässt man als Vermieter die Anlage nach VDE prüfen, hat man seiner Sorgfaltspflicht genüge getan.

TWOT
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=796996