FI-Schutzschalter bei Neubezug

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass bei einem Neubezug einer Altbauwohnung ein GI-Schutzschalter nachgerüstet werden muss.

Ist dies richtig, oder ist es eine bundeslandabhängige Entscheidung? Wenn ja, dann bitte bezogen auf das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Wichtig ist mir die Nennung einer Quelle.

Vielen Dank für Eure Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen aus Meck-Pom

Sascha

Hallo Sascha,

ich habe gehört, dass bei einem Neubezug einer Altbauwohnung
ein FI-Schutzschalter nachgerüstet werden muss.

Eine Nachrüstpflicht gibt es bisher nicht, solange keine wesentlichen Änderungen an der E-Installation durchgeführt wurde.

Gruß

Joschi

Relevante Links:

TAB 2007: http://www.enbw.com/content/de/partner/_media/pdf/te…

Infos zur DIN VDE 0100-410: http://www.elektropraktiker.de/fileadmin/ep_upload/p…

DP: Elektronik/Elektro in Haus & Haushalt owT.