Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass bei einem Neubezug einer Altbauwohnung ein GI-Schutzschalter nachgerüstet werden muss.
Ist dies richtig, oder ist es eine bundeslandabhängige Entscheidung? Wenn ja, dann bitte bezogen auf das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Wichtig ist mir die Nennung einer Quelle.
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen aus Meck-Pom
Sascha
Hallo Sascha,
ich habe gehört, dass bei einem Neubezug einer Altbauwohnung
ein FI-Schutzschalter nachgerüstet werden muss.
Eine Nachrüstpflicht gibt es bisher nicht, solange keine wesentlichen Änderungen an der E-Installation durchgeführt wurde.
Gruß
Joschi
Relevante Links:
TAB 2007: http://www.enbw.com/content/de/partner/_media/pdf/te…
Infos zur DIN VDE 0100-410: http://www.elektropraktiker.de/fileadmin/ep_upload/p…
DP: Elektronik/Elektro in Haus & Haushalt owT.
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