FI-Schutzschalter Pflicht in Mietwohung?

Hallo, wir wohnen in einem Haus (Mietwohnung), das in den 70-ern gebaut wurde. Wie wir nun feststellten, ist kein FI-Schutzschalter vorhanden (auch nicht für das Badezimmer). Muss ein solcher nachgerüstet werden? Danke :smile:

Da muss man zunächst einmal eruieren, ob in dem Haus vielleicht sogar noch klassische Nullung vorliegt. Dann ist das mit dem Schnell-mal-einen-RCD Installieren gar nicht so einfach. Da müssten dann auch voraussichtlich neue Kabel verlegt werden.

Die magische Zeitgrenze ist das Jahr 1973 (mit Übergangsregelung), seit dem die klassische Nullung in Neubauten nicht mehr angewandt werden darf.

Erst ein paar Jahre später (1984) kam dann die Verpflichtung zu einem RCD für Feuchträume in Neubauten…

Für Alt-Installationen, sofern sie nicht erweitert werden (z.B. um eine neue Steckdose) gilt Bestandsschutz.

Hallo!

Nein.

jedenfalls solange nichts verändert/erweitert wurde. Dann gilt der Bestandsschutz und man muss nichts nachrüsten.

Aber kommt nur 1 Steckdose neu hinzu oder wird umgelegt, müsste mindestens dieser Neuteil mit einem FI geschützt werden.
Aus rein praktischen Gründen würde man dann immer einen FI-Schutz zentral nachrüsten.

MfG
duck313

Herzlichen Dank für die guten Antworten ! :smiley: