FI-Schutzschaltung bei Neubau für welche Räume?

Hallo zusammen,

bei der Abnahme einer Neubauwohnung im Juli 2007 wurde uns gesagt, die Wohnung sei mit einer FI-Schutzschaltung für sämtl. Räume ausgestattet. Bei einem kürzlichen Test des FI-Schalters stellte sich heraus, die FI-Schutzschaltung funktioniert nur in manchen Räumen und auf der Terrasse.

In welchen Räumen müsste laut DIN (Stand Juli 2007) die FI-Schutzschaltung vorliegen? Bin aus den Normen leider nicht schlau geworden. Und ist die DIN für den Bauträger bindend?

Danke, Anna.

Hallo Anna,
bin leider bereits einige Jahre aus dem Beruf,sodaß ich nicht mit Gewissheit sagen kann wann sich die VDE Vorschrift diesbezüglich geändert hat.Auf jeden Fall war vorher in die Fi Schutzschaltung das Bad,sowie alle Aussensteckdosen eizubeziehen.Nach der derzeitigen Vorschrift sind alle Steckdosen im Innen und Außenbereich mittels FI zu sichern.
Gruss HoBi06

Hallo zusammen,

bei der Abnahme einer Neubauwohnung im Juli 2007 wurde uns
gesagt, die Wohnung sei mit einer FI-Schutzschaltung für
sämtl. Räume ausgestattet.

Das heisst im Klartext, dass wahrscheinlich ein zentraler FI- Schalter im Sicherungskasten sitzt.

Bei einem kürzlichen Test des
FI-Schalters stellte sich heraus, die FI-Schutzschaltung
funktioniert nur in manchen Räumen und auf der Terrasse.

Wenn bestimmte Stromkreise nicht am FI- Schalter hängen wäre das ein Pfusch. Aber auch durch sehr lange Zuleitungen kann ein FI- Schalter unwirksam werden.

In welchen Räumen müsste laut DIN (Stand Juli 2007) die
FI-Schutzschaltung vorliegen? Bin aus den Normen leider nicht
schlau geworden. Und ist die DIN für den Bauträger bindend?

Das ist keine DIN- Frage sondern eine Frage des gesunden Menschenverstandes, es können in allen Räumen Elektrounfälle passieren. Kompetenzträger ist der Elektriker, der die Installation abnimmt, und sonst niemand.
Du arbeitest hoffentlich nicht mit unseriösen Preisdrückerfirmen zusammen, die sich durch Konkurs aus der Gewährleistung winden.

Gruß
Rold

Das heisst im Klartext, dass wahrscheinlich ein zentraler FI-
Schalter im Sicherungskasten sitzt.

Ja, so ist es.

Wenn bestimmte Stromkreise nicht am FI- Schalter hängen wäre
das ein Pfusch. Aber auch durch sehr lange Zuleitungen kann
ein FI- Schalter unwirksam werden.

Da der Sicherungskasten in der kleinen Wohnung ziemlich zentral liegt, dürften die Zuleitungen max. 5-7m betragen, scheint für mein Verständnis nicht sehr lang zu sein, oder?

Das ist keine DIN- Frage sondern eine Frage des gesunden
Menschenverstandes, es können in allen Räumen Elektrounfälle
passieren.

Das sehe ich auch so, vor allem mit Kindern im Haushalt. Deswegen ja auch meine Frage, da ich wissen wollte, wer für die Kosten der Nachrüstung (sofern möglich) zuständig ist, der Bauträger (da zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Mangel) oder ich (da die Norm eben nicht bindend ist)…

Danke vielmals, Anna.

Naja Anna,

nun, da Dir der Fehler in der Installation bekannt ist, bist Du in der Bringschuld, ihn schnellstmöglichst beheben zu lassen, bevor ein Unfall passiert.

Alles weitere?
Es geht vielleicht um 500 bis 1000 Euro Streitwert.
Den Bauträger anschreiben und die Elektrikerrechnung einfordern, kostet ja erstmal nichts.

Gruß
Rold

Hallo,

gibt es vielleicht einen zweiten FI? Dass das Bad separat abgesichert ist, ist erstmal gut. Wenn es denn noch einen FI für die anderen Räume gibt. Im Keller z.B.?

Haelge

Ein Fehlerstromschutzschalter mit einem Bemesungsfehlerstrom von nicht mehr als 30mA ist Pflicht für alle Steckdosen bis einschließlich 20A Nennstrom, die nicht ausschließlich von elektrischen Fachkräften genutzt werden.

Also im Haushalt: ALLE.
Diese Norm ist seit Juni 2007 anzuwenden, da es eine VDE Norm ist, ist es praktisch Pflicht, da „anerkannte Regel der Technik“ gemäß Strafgesetzbuch-Definiton.
Es gab Übergangsvorschriften für Baumaßnahmen, deren Planung schon vorher begonnen hatte.
Daher gilt bei Euch:
Ihr habt daher nur Anspruch auf das, was vorher in der VDE Norm stand bzw. was Euch der Vermieter versprochen hat.
In der alten Norm wurden RCD (so heißen FI) mit 30mA gefordert für Stromkreise, die Steckdosen in Räumen mit Duschen oder Bädern versorgen, sowie für Außensteckdosen (Balkon, Terasse) und Steckdosen, die auf Grund ihrer Lage zum Betrieb von Geräten im Außenbereich vorgesehen sind (etwa im Gartenschuppen eine Steckdose, die hauptsächlich für Häcksler oder Mäher gedacht ist).

Übrigens sagt die TAB 2007, dass nicht die gsamte Anlage über einen einzigen RCD laufen darf.

Aber auch durch sehr lange Zuleitungen kann
ein FI- Schalter unwirksam werden.

Wie lang muss eine 3x1,5mm² sein, um einen sagen wir mal 500mA FI unwirksam werden zu lassen?
Nun, 50V Berührungsspannung, 500mA, das sind 100 Ohm Re.
Bei TN Systemen also 100 Ohm, die der PE der Leitung haben darf.
Das wären dann 8,7 Kilometer.

Also mal im Ernst, wenn auch nur halbwegs auf den Spannungsfall Acht gegeben wurde, klappt das mit dem RCD immer.

In welchen Räumen müsste laut DIN (Stand Juli 2007) die
FI-Schutzschaltung vorliegen? Bin aus den Normen leider nicht
schlau geworden. Und ist die DIN für den Bauträger bindend?

Das ist keine DIN- Frage sondern eine Frage des gesunden
Menschenverstandes,

Ähh - nö. Eher des VDE Regelwerks.

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Hallo Anna

Die Vorschriftenlage wurde ja bereits erläutert. Das hier scheint eher eine Rechtsfrage zu sein. Es wurde ja was zugesichert:

bei der Abnahme einer Neubauwohnung im
Juli 2007 wurde uns
gesagt, die Wohnung sei mit einer
FI-Schutzschaltung für
sämtl. Räume ausgestattet.

…das aber nicht eingehalten wurde:

Bei einem kürzlichen Test des
FI-Schalters stellte sich heraus, die
FI-Schutzschaltung
funktioniert nur in manchen Räumen und auf der
Terrasse.

Hier stellt sich wohl die Frage der Beweisbarkeit der Aussage.

Wenn noch genug Platz im Sicherungskasten ist, sollte eine Umrüstung nicht allzu schwierig sein.

Hans

Hallo Hans, du triffst den Nagel auf den Kopf! Sternchen dafür!

aber:

Wenn noch genug Platz im Sicherungskasten ist, sollte eine
Umrüstung nicht allzu schwierig sein.

wenn ja wenn… die Leitungen auch wirklich i.O. sind.
Die Erfahrung sagt doch, daß das bei älteren Kabeln oft nicht der Fall ist. Vielleicht hatte es auch seinen Grund, daß der Eli manche Räume ausgelassen hat

Mit Messungen ist das natürlich leicht herauszufinden, aber das kostet Zeit und Geld.

Wenn die Leitungen allerdings tatsächlich marode sind, ist es erst recht ein Mangel an den zugesicherten Eigenschaften

lG Schorsch

Vielen Dank für die zahlreichen und sehr hilfreichen Antworten.

Da das Gebäude erst 2007 gebaut wurde, dürften die Leitungen wohl nicht so marode sein, insofern sollte eine Nachrüstung möglich sein!

Die Beweisbarkeit der Aussage ist wohl nach so langer Zeit ausgeschlossen, insofern bringt mir die Aussage bei der Abnahme leider nichts mehr.

Bleibt also nur noch die Frage nach der Rechtslage. Die Norm wurde also im Juni 2007 verschärft, die Wohnung erst Ende Juli 2007 übergeben und abgenommen. Da scheint es wohl eine Übergangsregelung gegeben zu haben, die bei uns greift :frowning:
@xstrom: Weißt du zufällig, wo ich die Übergangsregelung finden kann?

Danke nochmals, Anna (die es bereut, den FI-Schutzschalter nicht gleich bei der Abnahme der Wohnung in Gegenwart des Bauträgers getestet zu haben…)

Naja, die gesetzlichen Bestimmungen kann ich dir nicht sagen, vielleicht könntest da einfach beim E-Werk anrufen oder sie von einem Elektriker telefonisch (gratis) erfragen.

Ich denke einfach, dass im Endeffekt alle Räume an die FI-Schutzschaltung angeschlossen sein müssen. Ich lese oft im Internet, dass manche ein Problem haben mit einem FI-Schalter der dauernd fällt, um dieses Problem nicht zu haben, kann ich dir zu einem digitalen FI-Schalter raten. Der Vorteil gegenüber dem alten ist, dass er so eine Abstufung hat, und nur ab einer bestimmten Gefahrenstufe den Stromkreis unterbricht.

Moin Susi!

Naja, die gesetzlichen Bestimmungen kann ich dir nicht sagen,
vielleicht könntest da einfach beim E-Werk anrufen oder sie
von einem Elektriker telefonisch (gratis) erfragen.

Hat aber dann ja auch nicht allzu viel Beweiskraft für irgendwas…
Aber bei einem Elektriker um ‚Akteneinsicht‘ zu bitten, ist gar keine so schlechte Idee… ;o)

Ich denke einfach, dass im Endeffekt alle Räume an die
FI-Schutzschaltung angeschlossen sein müssen.

Dazu hat ja z.B. xstrom alles gesagt - mittlerweile ja, zu der Zeit noch nicht…

Ich lese oft im Internet, dass manche ein Problem haben mit einem FI-Schalter

Da ist schon der Fehler: Nur einen (Gesamt-)FI darf es nicht geben, es dürfen auch im Fehlerfall nie alle Stromkreise auf einmal ausfallen!

der dauernd fällt,

Wenn ein FI fällt, hat das auch immer einen Grund, den es zu suchen gilt! Kann ein mühsames Unterfangen werden, aber Fachleute kriegen das hin!

um dieses Problem nicht zu haben, kann ich dir zu einem digitalen FI-Schalter raten.

Was soll denn das bitte sein? Digital (nur zwei Zustände besitzend) ist doch jeder FI (RCD) - nämlich ein- oder ausgeschaltet ;o)

Der Vorteil gegenüber dem alten ist, dass er so eine Abstufung hat, und nur ab einer bestimmten Gefahrenstufe den Stromkreis unterbricht.

*Grübel* Ich komm immer noch nicht dahinter, was du meinst…
Die Abstufungen bei den mir bekannten RCDs besteht aus: ‚Alles in Ordnung‘ (eventuell vorhandener Fehlerstrom kleiner als der vorgegebene Differenzauslösestrom, z.B. 30mA) oder ausgelöst (Fehlerstrom größer als der vorgegebene Differenzauslösestrom)…
Meinst du vielleicht allstromsensitive RCDs???

Ich wäre dir für ne weitere Erläuterung recht dankbar ;o)
VG Olli

Die Norm
wurde also im Juni 2007 verschärft, die Wohnung erst Ende Juli
2007 übergeben und abgenommen. Da scheint es wohl eine
Übergangsregelung gegeben zu haben, die bei uns greift :frowning:
@xstrom: Weißt du zufällig, wo ich die Übergangsregelung
finden kann?

VDE 0100-410:2007-06

Du glaubst es wohl nicht wenn man es hier erläutert? Überleg mal: Die neue Norm kam im Juni 07 raus. Das Haus wurde doch vermutlich lang vorher geplant und gebaut. Im Juli war Übergabe. Die Anlage war doch sicher längst fertig, bis die neue Norm gültig wurde. Deshalb gibt es bei sowas auch Übergangsfristen. In diesem Fall endete die Übergangsfrist am 1.2.2009.

Konfrontier den Bauträger, daß eine Zusage nicht eingehalten wurde und schau was passiert. Wenn nichts passiert, dann such dir halt einen Elektriker, der das umbaut. Mach vielleicht ein Foto vom Sicherungskasten (nicht öffnen) und gibs einem Elektriker. Vielleicht kann er zumindest ungefähr die Kosten der Nachrüstung eines zweiten FI schätzen.

Hans

hallo anna,

zuerst beziehe ich mich hier vollumfänglich nochmal auf Hans(elektriker) - das mit den zugesicherten Eigenschaften, die nicht eingehalten wurden. Übrigens können wir hier nicht wissen, was tatsächlich seinerzeit wie zugesagt wurde.

In dem ganzen Verlauf wurde eins noch nicht erwähnt, was für dich wichtig ist:

Seit der VDE-Empfehlung 0100-Teil 739 von 06/1989 gibt es praktisch keine Wohnung mehr, wo noch die alte ‚Scheisshausregelung‘ verwandt wurde - also nur Bad und Terasse über FI(=RCD) verdrahtet ist.

Seit langem ist es Usus, dass die GANZE Wohnung RCD-geschützt ist. Hab in meiner Praxis keine neuere Wohnung mehr erlebt, wo dies nicht der Fall ist. Warum sollte ein Elektriker auch auf solch schwachsinnige Weise an Sicherheit sparen???

lG Schorsch

Digitaler FI-Schutzschalter/RCD??? - OT
Hallo

Tolle Idee. Meine Fehlerstromschutzschalter haben alle die Schalterstellung 0 und 1. Sind die jetzt digital und - da digital IMMER besser ist - kann ich sie jetzt teurer verkaufen?

Hans