Fianzamt einkommensteuererstattung

Die einkommensteuererstattung wird mit Schulden aus 1999 verrechnet, muss das akzeptiert werden, wann verjähren diese?

Hallo,

Die einkommensteuererstattung wird mit Schulden aus 1999
verrechnet, muss das akzeptiert werden, wann verjähren diese?

Also mit Schulden sind festgesetzte Steuern gemeint, die eben bisher nicht bezahlt worden sind? Dann gilt zunächst mal § 228 AO http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__228.html
Also 5 Jahre. Aber da hört die AO nicht auf und wäre ja auch zu einfach mal spontan 5 Jahre nicht zu bezahlen ;o) § 229 sagt dann etwas zum Beginn der Verjährung. Am interessantesten dürfte aber § 231 sein und ich nehme mal an, dass das FA in dieser Richtung tätig geworden ist, ggf. sogar auf Veranlassung des Steuerschuldners hin.
Aber nichts genaues weiß man nicht, aber die Vermutung liegt sehr nahe, dass durch das FA Maßnahmen ergriffen wurden, so dass auch heute noch diese Steuerschulden mit Erstattungen verrechnet werden können.

Grüße