Hallo!
Ich hab nen Fiat Multipla Bj 1999 Model 2000. Seit heute morgen leuchtet konstant ein rotes Airbag Symbol. Normalerweise leutet es nur kurz beim starten auf. Leider hab ich kein Handbuch wo ich nachschauen könnte. Weiß vielleicht jemand von euch was es sein könnte?
LG
Anja
Ich hab nen Fiat Multipla Bj 1999 Model 2000. Seit heute
morgen leuchtet konstant ein rotes Airbag Symbol.
Normalerweise leutet es nur kurz beim starten auf. Leider hab
ich kein Handbuch wo ich nachschauen könnte. Weiß vielleicht
jemand von euch was es sein könnte?
Da wurde ein Fehler vom Airbagsteuergerät festgestellt.
Das Steuergerät überprüft sich selber, seine Sensoren und die Zünder der Airbags. Wenn sich z.B. ein Stecker von einem Airbag gelöst hat, dann erkennt es den unzulässig hohen Widerstand und schlägt Alarm.
Mit ein bisserl Glück ist es nur ein loses Steckerchen und die Werkstatt macht das quasi „im Vorbeigehen“, mit Pech kann natürlich auch was teures kaputt sein. Auf jeden Fall muss ne Werkstatt ran, die den Fehlerspeicher ausliest, den Fehler behebt und dann den Speicher löscht. (Punkt 2 wird von manchen Werkstätten gerne vergessen: „Wir ham ma den Speicher gelöscht, wenn die Lampe wieder angeht, kommen se nochma wieder her. Macht 50€, bis bald.“)
Hallo,
ergänzend sei erwähnt: es ist gut möglich, dass aktuell keiner der Airbags in Deinem Wagen funktioniert. Somit ist das Fahren mit dem Wagen illegal und ggf. gefährlich.
Gruß,
Mathias
hi,
Somit ist das Fahren
mit dem Wagen illegal und ggf. gefährlich.
gefährlich, ja sicher. aber wie kommst du auf illegal, wenn man airbags sogar bewußt deaktivieren kann ?
gruß
tiger
Hi!
Somit ist das Fahren
mit dem Wagen illegal und ggf. gefährlich.gefährlich, ja sicher. aber wie kommst du auf illegal, wenn
man airbags sogar bewußt deaktivieren kann ?
Wenn eine vorhandene (und auch noch sicherheitsrelevante) Baugruppe an einem fahrzeug defekt ist, erlischt der versicherungsschutz, zumindest für Kasko.
Genauso wie für das Airbag-Licht gilt das z.B. für die Bremsbelags-Verschleißanzeige.
TÜV würde der Wagen ja so auch nicht bekommen.
Gruß,
M.
hi,
Somit ist das Fahren
mit dem Wagen illegal und ggf. gefährlich.gefährlich, ja sicher. aber wie kommst du auf illegal, wenn
man airbags sogar bewußt deaktivieren kann ?Wenn eine vorhandene (und auch noch sicherheitsrelevante)
Baugruppe an einem fahrzeug defekt ist, erlischt der
versicherungsschutz, zumindest für Kasko.
nur wenn versicherungen versuchen sich vor der leistung zu drücken bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass etwas illegal ist :o)
und wie du richtig schreibst bleibt haftpflicht bestehen (was bei tatsächlicher illegalität, also z.b. einem getunten, nicht eingetragenen motor, nicht der fall wäre).
imho ist auch bei defektem airbag zumindest die verbringung des kfz in eine werkstatt gestattet, somit das fahren an sich nicht illegal.
aber ich lass mich gern eines besseren belehren :o)
gruß
t.
Genauso wie für das Airbag-Licht gilt das z.B. für die
Bremsbelags-Verschleißanzeige.
moment. damit gefährdest du ANDERE, mit nem defekten airbag „nur“ dich selbst
TÜV würde der Wagen ja so auch nicht bekommen.
auch das ist irrelevant. es steht ausser zweifel, dass die airbags bis zum nächsten tüv repariert werden müssen. fraglich ist, ob das fahren jetzt illegal ist.
Moin!
Somit ist das Fahren
mit dem Wagen illegal und ggf. gefährlich.gefährlich, ja sicher. aber wie kommst du auf illegal, wenn
man airbags sogar bewußt deaktivieren kann ?Wenn eine vorhandene (und auch noch sicherheitsrelevante)
Baugruppe an einem fahrzeug defekt ist, erlischt der
versicherungsschutz, zumindest für Kasko.nur wenn versicherungen versuchen sich vor der leistung zu
drücken bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass etwas illegal
ist :o)
Anders herum könnte auch ein Schuh daraus werden: wenn ein Fall eine Versicherung dazu bewegen könnte, die Leistung zu verweigern, sollte man darüber nachdenken, ob er illegal ist…
und wie du richtig schreibst bleibt haftpflicht bestehen (was
bei tatsächlicher illegalität, also z.b. einem getunten, nicht
eingetragenen motor, nicht der fall wäre).
Die Haftpflicht bleibt möglicherweise auch nicht bestehen, wenn das Fahrzeug insgesamt nicht verkehssicher war. Die Versicherung wird lediglich die Schadennsummme „vorstrecken“, um sie dann vom halter des verkehrsunsicheren Unfallfahrzeuges wieder zurück zu fordern.
Bei einen Airbag-Defekt muss das nicht sein, da er wohl nicht ursächlich für einen unfall ist, aber wer weiss?
imho ist auch bei defektem airbag zumindest die verbringung
des kfz in eine werkstatt gestattet, somit das fahren an sich
nicht illegal.
Diese Einschränkung, wenn sie denn stiummt, ist wohl schon spannend genug, nicht wahr?
aber ich lass mich gern eines besseren belehren :o)
gruß
t.
Genauso wie für das Airbag-Licht gilt das z.B. für die
Bremsbelags-Verschleißanzeige.moment. damit gefährdest du ANDERE, mit nem defekten airbag
„nur“ dich selbstTÜV würde der Wagen ja so auch nicht bekommen.
auch das ist irrelevant. es steht ausser zweifel, dass die
airbags bis zum nächsten tüv repariert werden müssen. fraglich
ist, ob das fahren jetzt illegal ist.
Wie gesagt, ich meine ja, da KfZ nicht verkehrssicher aufgrund schwerwiegender Mängel an den Sicherheitseinrichtungen.
Gruß,
M.