Fiat Punto Bedienung Parklicht

Hallo,

ich komme mir ein wenig blöde vor. Kürzlich stand ich vor dem Problem einen Fiat Punto (fremder Wagen) mit Parklicht parken zu wollen. Standartverfahren: Zündschlüssel raus und Blinker links an hatte keinen Effekt. Hilfsweise habe ich das Standlicht am Schalter an gemacht: alles dunkel. Nach dem Drehen des Schlüssels war aber rundherum Standlicht an. Die Birnen sind also definitiv ok. Auf die Schnelle bin ich im Handbuch auch nicht fündig geworden. Bin ich an der „Knöpfchenkunde“ gescheitert oder _F_ehlerhaft _I_n _A_llen _T_eilen?
Das Problem habe ich dann mit „umparken“ unter eine Laterne und etwas Fußweg umgangen. Das ist aber nicht der Weißheit letzter Schluß und hier gibt es doch bestimmt „bedienungskundige“ Puntofahrer, oder?
Danke.

Gruß
Carsten

hallo carsten.

ich komme mir ein wenig blöde vor. Kürzlich stand ich vor dem
Problem einen Fiat Punto (fremder Wagen) mit Parklicht parken
zu wollen.

kann’s evtl. sein, daß der fiat (punto) gar kein parklicht hat? parklicht ist kein MUSS.

gruß

michael

Doch, der hat ne Parkleuchte!
Mal sehen, ob ich es noch zusammen kriege, wie´s funkt: Dicht am Zündschloss ist ein Knopf. Nach Abschalten des Motors muss man den gedrückt halten und kann dann den Zündschlüssel noch weiter nach links drehen. Falls die Parkleuchte dann nicht schon an ist, mal mit Lichtschalter oder Blinkerhebel probieren.

Beste Grüße
Guido

P.S.: Vor Inbetriebnahme eines technischen Gerätes sollte man die Gebrauchsanweisung beachten :wink:

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P.S.: Vor Inbetriebnahme eines technischen Gerätes sollte man
die Gebrauchsanweisung beachten :wink:

Niemals! :wink:

Gruß,
Stephan

Niemals! :wink:

Gruß,
Stephan

HAST RECHT

Stimmt! Dann hätte man hier ja keine Fragen mehr zu beantworten :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie bitte?
Hallo Michael,

kann’s evtl. sein, daß der fiat (punto) gar kein parklicht
hat? parklicht ist kein MUSS.

Wie kommst Du denn bitte darauf?
Natürlich ist das vorgeschrieben (§51 StVZO).

Gruss Sebastian

Hallo Carsten!

Beim Stilo ist es eine Taste am links am Amaturenbrett (also da, wo viele andere Autos den Lichtschalter haben).
Dort befinden sich auch Tasten für die Leuchtweitenregulierung.

Fiat Transporter (Ducato) haben einen kleinen Schalter (fast wie ein Minihebel) im Bereich des Zündschlosses an der Lenksäule.

Eins von beiden sollte es beim Punto auch sein.

Grüße!
Froggie

hallo sebastian.

kann’s evtl. sein, daß der fiat (punto) gar kein parklicht
hat? parklicht ist kein MUSS.

Wie kommst Du denn bitte darauf?
Natürlich ist das vorgeschrieben (§51 StVZO).

hast du den paragraphen auch genau gelesen? da steht:
„An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein“

:wink:

gruß

michael

Danke. Erledigt.
Danke an alle.
Guido war der Lösung am Nächsten.
Für’s Archiv:
Tatsächlich muß man am Zündschloß nach dem Ausschalten einen Miniknopf reindrücken. Dann kann man weiter nach links drehen und das Standlicht geht an. Ein Parklicht (einseitig) scheint das Gerät nicht zu haben.

Carsten

P.S.: Vor Inbetriebnahme eines technischen Gerätes sollte man
die Gebrauchsanweisung beachten :wink:

Hallo,

den :wink: habe ich wohl richtig zur Kenntnis genommen.
Mal im Ernst. Wenn einer seinen Führerschein nicht in der Lotterie gewonnen hat und/oder ein blutiger Anfänger ist, dann sollte er mit einer Kurzanleitung in Tabellenform wohl klar kommen. Leider ist mir noch kein Hersteller untergekommen, der sowas hat. (Spielehersteller schaffen es meist ja auch eine Kurzübersicht mit Tastaturbelegungen beizulegen.) Wer liest da schon die zich Seiten einer Mißbrauchsanleitung, wenn er nur mal kurz mit einem fremden Wagen von A nach B will? Und ein Park-/Standlicht suche ich nicht am Lenkschloß *verrenkdoofnachuntenguck*. Das ist unüblich. Na ja. Verbesserungspotential gibt’s fast überall…

Gruß
Carsten

Hallo nochmal,

Wie kommst Du denn bitte darauf?
Natürlich ist das vorgeschrieben (§51 StVZO).

hast du den paragraphen auch genau gelesen? da steht:
„An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen
angebracht sein“

Oh ja, den habe ich genau gelesen. Und gleich im ersten Satz steht:
>(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein

Du zitierst §51c, ich §51. Das von Dir zitierte Parklicht ist nichts anderes als das vorgeschriebene Standlicht. Nur werden in §51c zum einen zusätzliche Parkleuchten behandelt und zum anderen die einseitige Parkbeleuchtung legitimiert.
Siehe auch §17 Abs.4 StVO.

Gruss Sebastian

Oh ja, den habe ich genau gelesen. Und gleich im ersten Satz
steht:
>(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne
Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als
1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen
Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet
sein

so weit, so gut.

Du zitierst §51c, ich §51. Das von Dir zitierte Parklicht ist
nichts anderes als das vorgeschriebene Standlicht.

standlicht ist nicht vorgeschrieben. vorgeschrieben ist ein begrenzungslicht (nur nach vorne) und ein schlußlicht.
da das begrenzungslicht nur zusammen mit dem schlußlicht leuchten darf (§49a, Absatz 5), faßt man beide umgangssprachlich zum „standlicht“ zusammen. und dieses kann - auch einseitig - als parklicht benutzt werden.
wäre dem nicht so, müßte man parklicht durch eigene leuchten realisieren. und das ist genausowenig vorgeschrieben wie einseitiges parklicht (das der fragesteller ja eigentlich aktivieren wollte und worauf ich mich eigentlich bezogen hatte).

gruß

michael

Hallo Michael,

scheinbar haben wir elegant aneinander vorbeigeredet :wink:

Um nicht in unnötige Haarspaltereien zu verfallen:
Wie Du schon richtig sagst wird es in der Praxis zusammengefasst so bezeichnet.
Begrenzungsleuchten sind vorgeschrieben. Da in der Praxis das Stand-/Parklicht über die Begrenzungsleuchten stattfindet ist es somit „quasi“ vorgeschrieben :wink:
Anders würde es sich ja nur über nicht vorgeschriebene separate Leuchten realisieren lassen, was ja aber Unsinn wäre da die vorgeschriebenen Begrenzungsleuchten sowieso vorhanden sind.
Typisch deutsche Gesetzgebung halt.
Das einseitige Parklicht war eine Erfindung von VW. Daher war das auch jahrelang nur bei VW vorhanden. Erst später kamen andere Hersteller dazu.
Ich denke mal das wir im Prinzip beide wissen was los ist, nur etwas aneinander vorbeigeredet haben.

Gruss Sebastian

Hallo Carsten,

sicher hat man ab und an Probleme wenn man mit einem fremden Wagen fährt, verständlich.
Spassig wird das ganze bei den alten Franzosen wie R4 oder Ente.
Bei den neueren Italiern und Franzosen sucht man gern mal nach dem gewünschten Schalter.
Beim R4 lag damals der Schalter für das Heizungsgebläse weit unterhalb der Revolverschaltung direkt am Gebläsemotor. Da hat ihn niemand vermutet :wink:

Gruss Sebastian

hallo sebastian.

scheinbar haben wir elegant aneinander vorbeigeredet :wink:

den eindruck habe ich auch :smile:

gruß

michael