Hat wer eine Ahnung, wo man nachlesen kann, wie eine Fibu, die man mit einer Software erstellt aussehen muss (welche Kriterien sie erfüllen muss) damit sie vom Finanzamt anerkannt wird? Offensichtlich gab es da vor 10 Jahren noch andere Kriterien? Vielleicht gibt es einen Finanzbeamten der das weiß.
Das kommt drauf an, ob man bilanziert oder eine EÜR erstellt.
Dem FA ist es prinzipiell wurscht, ob mit Software oder „per Hand“ erstellt wurde. Stimmen muss es.
Wirds per Software erstellt, muss das Programm eine GdPdU-Schnittstelle haben, damit das FA die Daten einlesen kann.