Hi Ihrs.
Tatsächlich habe ich mit einem Freund eine Diskussion über Urheberrechtsverletzungen geführt, es ging ungefähr so:
Falls jetzt also Person X illegales Filesharing betreibt und dabei erwischt würde, was kann da wohl passieren?
Man stelle sich weiter vor, diese Person X wird nun angeschrieben und es wird eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen, bei der X 300 Euronen zahlen soll (50 an das Musiklabel, 250 Anwaltskosten), wie könnte sich X sinnvollerweise verhalten?
Mein Tip wäre ja schnell zahlen und froh sein, das die Polizei nicht anrückt, aber ich bin auf diesem Gebiet recht unbeleckt.
Was meint ihr?
Grüße,
Grünblatt
Falls jetzt also Person X illegales Filesharing betreibt und
dabei erwischt würde, was kann da wohl passieren?
vieles - leider teilst du nicht mit, in welcher weise x files shared. ist er big dealer und schiebt die teile massenhaft über den tresen und verdient evtl. noch was daran, oder ist er nur nen klein-user, der fast zufällig mal nur auf ein geschütztes file geklickt hat?
Man stelle sich weiter vor, diese Person X wird nun
angeschrieben und es wird eine außergerichtliche Einigung
vorgeschlagen, bei der X 300 Euronen zahlen soll (50 an das
Musiklabel, 250 Anwaltskosten), wie könnte sich X
sinnvollerweise verhalten?
er könnte genausogut auch nachfragen, in welchem verhältnis das ganze denn steht!!! fünfmal so hohe anwaltskosten - da liegt doch der verdacht nahe, dass die anwaltskosten nicht mit der brago so richtig übereinstimmen. normalerweise bemisst sich das anwaltshonorar ja nach streitwert, wenn der musiklabel aber als streit- und schadenswert nur 50 eur ansetzt, dann sollte die anwaltsgebühr um einiges günstiger ausfallen …
Mein Tip wäre ja schnell zahlen und froh sein, das die Polizei
nicht anrückt, aber ich bin auf diesem Gebiet recht unbeleckt.
auf jeden fall handeln - armer student oder familienvater und 100 wur anbieten, sofern sie den nachweis führen können, dass es sich um keine verwechslung handelt …
Hi tin tin.
Erst einmal vielen Dank für Deine Antwort!
Also wie sieht es für den Fall aus, daß X eben lediglich fast durch Zufall eine geschützte Datei bei z.B. Emule runtergeladen und damit weiterverteilt hat und es auch nur um dieses eine Album geht?
Weiterhin sei X mal ein 25jähriger, armer Harz IV Empfänger, der sich nun mit einer verhältnismäßig fetten Rechnung konfrontiert sieht.
Kontakt in diesem Streitfalle liefe nur über den Anwalt des Musik-Labels.
Wie könnte X denn geschickt den Anwalt auffordern, seinen Kostenanteil zu senken
?
Sprich gibt es da irgendwelche Regeln, die eine Verhältnismäßigkeit des Streitwertes mit dem Anwaltshonorar festlegen?
Grüße,
Grünblatt