Fieser Kautionstrick?

Hallo Ihr klugen Helfer, hallo Günter,

ich hatte vor einigen Tagen mein Leid über meinen Untervermieter geklagt. Er zahlt mir meine Kaution nicht aus (295 €) mit der Begründung, dass ich Ihm die „Parkettpauschale (PP)“ nicht bezahlt habe, die er mir mit jährlicher 10%-iger Kürzung bei Auszug wiedergeben wollte. Nun hatte ich bereits gekündigt (mit 3-monatiger Frist bei Untervermietung eines Zimmers!!!), als er es erst geschafft hatte, mir die Berechnung für die „PP“ durch seinen Hauptvermieter zu nennen (…ich habe diese Berechnung noch nicht einmal schriftlich gesehen oder gar vorliegen!!!). Nach mündlicher Unterredung einigten wir uns, dass ich ihm nur den 10%-igen Abschlag zahle, weil ich ja schon gekündigt hatte. Jetzt will er natürlich von all dem gar nichts mehr wissen und besteht darauf, meine Kaution, die unter der „PP“ liegt, auf die Wohndauer von 5 Monaten „hochzurechnen“, dann 10% davon abzuziehen, und mir dann erst zurückzuzahlen (d.h. in etwa 7 bis 8 Monaten). Der nette GünterW sagte mir, was zu tun ist, was ich auch getan habe: Brief aufsetzen und mit Frist nach dem Verbleib der Kaution fragen (Dokumentation der Anlage) und Hinweis darauf, dass die „PP“-Vereinbarung sittenwidrig sei. Noch habe ich keinerlei Antwort erhalten. Soviel zur Vorgeschichte.
Jetzt sehe ich Depp im Mietvertrag, dass die Klausel, in der steht, dass der Vermieter/Untervermieter die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen pfändungssicher anlegen muss, durchgestrichen ist. Durfte der Untervermieter das? (Natürlich war die Klausel schon durchgestrichen, als ich den Vertrag unterschriben hatte, aber wer denkt denn schon an so eine Sauerei, wenn man in eine Zimmer zieht!).
Eine zweite Frage: Stimmt aus juristischer Sicht der Satz: „Vertrag ist Vertrag“?
HIIIILFE!

Jetzt sehe ich Depp im Mietvertrag, dass die Klausel, in der
steht, dass der Vermieter/Untervermieter die Kaution getrennt
von seinem eigenen Vermögen pfändungssicher anlegen muss,
durchgestrichen ist. Durfte der Untervermieter das? (Natürlich
war die Klausel schon durchgestrichen, als ich den Vertrag
unterschriben hatte, aber wer denkt denn schon an so eine
Sauerei, wenn man in eine Zimmer zieht!).
Eine zweite Frage: Stimmt aus juristischer Sicht der Satz:
„Vertrag ist Vertrag“?
HIIIILFE!

Hallo DOC,
der Vermieter ist verpflichtet , die Kaution auf einem separaten Konto, oder noch besser, auf einem Sparbuch anzulegen. Die Kosten dafür hat der Vermieter zu tragen. Anderslautende Klauseln (in deinem Fall die durchgestrichene) im Mietvertrag sind unwirksam (LG München I, WM 97, S. 612; AG Hamburg, WM 90, 426).

Grüße

Diana

Hallo DOC,

hste Glück, bin heute Abend schon zurück.

ich hatte vor einigen Tagen mein Leid über meinen
Untervermieter geklagt. Er zahlt mir meine Kaution nicht aus
(295 €) mit der Begründung, dass ich Ihm die „Parkettpauschale
(PP)“ nicht bezahlt habe, die er mir mit jährlicher 10%-iger
Kürzung bei Auszug wiedergeben wollte. Nun hatte ich bereits
gekündigt (mit 3-monatiger Frist bei Untervermietung eines
Zimmers!!!), als er es erst geschafft hatte, mir die
Berechnung für die „PP“ durch seinen Hauptvermieter zu nennen
(…ich habe diese Berechnung noch nicht einmal schriftlich
gesehen oder gar vorliegen!!!). Nach mündlicher Unterredung
einigten wir uns, dass ich ihm nur den 10%-igen Abschlag
zahle, weil ich ja schon gekündigt hatte. Jetzt will er
natürlich von all dem gar nichts mehr wissen und besteht
darauf, meine Kaution, die unter der „PP“ liegt, auf die
Wohndauer von 5 Monaten „hochzurechnen“, dann 10% davon
abzuziehen, und mir dann erst zurückzuzahlen (d.h. in etwa 7
bis 8 Monaten). Der nette GünterW sagte mir, was zu tun ist,
was ich auch getan habe: Brief aufsetzen und mit Frist nach
dem Verbleib der Kaution fragen (Dokumentation der Anlage) und
Hinweis darauf, dass die „PP“-Vereinbarung sittenwidrig sei.
Noch habe ich keinerlei Antwort erhalten. Soviel zur
Vorgeschichte.
Jetzt sehe ich Depp im Mietvertrag, dass die Klausel, in der
steht, dass der Vermieter/Untervermieter die Kaution getrennt
von seinem eigenen Vermögen pfändungssicher anlegen muss,
durchgestrichen ist. Durfte der Untervermieter das? (Natürlich
war die Klausel schon durchgestrichen, als ich den Vertrag
unterschriben hatte, aber wer denkt denn schon an so eine
Sauerei, wenn man in eine Zimmer zieht!).
Eine zweite Frage: Stimmt aus juristischer Sicht der Satz:
„Vertrag ist Vertrag“?
HIIIILFE!

Nein, die Kaution muss getrennt vom Vermögen angelegt sein. Der Vermieter kann darüber nicht frei verfügen, er kann auch nicht durch eine Vereinbarung diese Sicherheit aufheben. in § 551 Abs 4 BGB ist deutlich geregelt, dass eine Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam ist. Unwirksame Klauseln werden nie Bestandteil eines Vertrages.

Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich Dich um Klärung gebeten, ob der Belag überhaupt Eigentum dieses Hauptmieters ist. Ich meine mich erinnern zu können, dass ich Dir auch den Tipp gegeben haben, mal nach der Steuernummer seiner Mieteinahmen zu fragen. Du hast Miete gezahlt, ich würde keinen Pfennig für das Parkett zahlen.

Gruss Günter