es geht darum, dass Fußball WM Tickets (Vorrunde) bei Ebay verkauft wurden (ich weiß ist nicht okay, aber es gibt einen guten Grund dafür! Soll hier auch nicht Dikussionspunkt sein!).
Bedingung der Auktion war, dass auf eine Umschreibung der Tickets verzichtet wird, da man davon ausgeht, dass wenn überhaupt Kontrollen, dann nur Stichproben gemacht werden. Mit Gebot erklärt sich der Käufer einverstanden.
Auktionsende war direkt während des Eröffnungsspiels, 3 Stunden später meldet sich der Höchstbietende und meint, dass er aufgrund der Erfahrungen beim ersten Spiel nun den Kauf nicht mehr abwickeln kann, da doch stark kontrolliert wird. Reaktion des Verkäufers war entsprechend. Kurz danach nächste Email des Käufers, er betrachtet die Sache als erledigt! Aufforderung an den Käufer, Daten zu übermitteln, damit umgeschrieben werden kann, keine Reaktion mehr. Wiedereinstellen der Tickets zwei Tage nach Auktionsende, da zeitkritisch.
Nun, 7 Tage danach, frühest möglicher Zeitpunkt, Meldung einer Unstimmigkeit durch Verkäufer bei Ebay. Käufer meint, das Wiedereinstellen würde eine Bezahlung ausschließen. Letzmalige Aufforderung an Käufer zur Zahlung Zug um Zug gegen Herausgabe.
Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg? Dürfen die Tickets durch den Verkäufer verwendet werden, oder müssen diese unbenutzt bleiben, wenn er gegen den Käufer vorgehen will?
Kurz danach nächste
Email des Käufers, er betrachtet die Sache als erledigt!
Damit hat der Käufer kundgetan, dass er den abgeschlossenen Vertrag
nicht erfüllen will.
Wiedereinstellen der Tickets zwei Tage nach Auktionsende, da
zeitkritisch.
Damit hat der Verkäufer kundgetan, dass er die Tickets anderweitig
verkaufen will.
Nun, 7 Tage danach, frühest möglicher Zeitpunkt, Meldung einer
Unstimmigkeit durch Verkäufer bei Ebay.
Wieso denn? Beide haben doch den Vertrag gelöst.
Käufer meint, das
Wiedereinstellen würde eine Bezahlung ausschließen.
Die Tickets sind ja wohl nur 1 x zu verkaufen.
Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg?
Der Verkäufer hat sich den Erfolg einer Klage selber verbaut.
Dürfen die Tickets durch
den Verkäufer verwendet werden, oder müssen diese unbenutzt
bleiben, wenn er gegen den Käufer vorgehen will?
Der Verkäufer ist nach wie vor Besitzer der Tickets und kann sie frei
verwenden. Eine Klage ist sinnlos, weil beide (s.o.) den Vertrag
nicht mehr erfüllen wollten, bzw. aufgelöst haben.
Käufer meint, das
Wiedereinstellen würde eine Bezahlung ausschließen.
Die Tickets sind ja wohl nur 1 x zu verkaufen.
Man kann Tickets so oft verkaufen, wie man will; zwar lassen sich nicht alle Verträge erfüllen, aber ein Vertrag, der nicht erfüllt werden kann, ist trotzdem wirksam.
Der Verkäufer ist nach wie vor Besitzer der Tickets und kann
sie frei
verwenden. Eine Klage ist sinnlos, weil beide (s.o.) den
Vertrag
nicht mehr erfüllen wollten, bzw. aufgelöst haben.
Erstens entscheidet hier nicht Besitz, sondern Eigentum. Zweitens sind Klagen gerade dann sinnvoll, wenn jemand nicht mehr erfüllen will. Sonst müsste man ihn nicht mehr verklagen.
Hallo,
danke zunächst, ich muss noch dazu sagen, dass das Spiel für welches die Tickets waren, nur 8 Tage nach Ende der Auktion sein sollte. Nur um nicht auf den Tickets sitzen zu bleiben, hat der Verkäufer sie wieder eingestellt, da er selbst nicht zum Spiel gehen kann.
Die wiedereingestellte Auktion lief genau 3 Tage. Wenn das Geld vom Käufer eingegangen wäre, hätte die Auktion noch locker vorzeitig beendet werden können.
Man kann Tickets so oft verkaufen, wie man will; zwar lassen
sich nicht alle Verträge erfüllen, aber ein Vertrag, der nicht
erfüllt werden kann, ist trotzdem wirksam.
Selbstverständlich macht das heutzutage so, darum sind die Gerichte
ja auch überlastet.
Wenn der Verkäufer die Tickets erneut anbietet, heisst doch das
nichts anderes, als dass er damit einverstanden ist, den Käufer aus
seiner Verpflichtung zu entlassen.
Erstens entscheidet hier nicht Besitz, sondern Eigentum.
Du weisst, dass ich kein Anwalt bin und dem Fragesteller nützen
solche Spitzfindigkeiten auch nichts.
Zweitens sind Klagen gerade dann sinnvoll, wenn jemand nicht
mehr erfüllen will. Sonst müsste man ihn nicht mehr verklagen.
Was will der Verkäufer denn noch erfolgreich einklagen, wenn er
zwischenzeitlich die Tickets anderweitig angeboten und ev. verkauft
hat? Vielleicht die Ebay-Gebühren?
Wenn der Verkäufer die Tickets erneut anbietet, heisst doch
das
nichts anderes, als dass er damit einverstanden ist, den
Käufer aus
seiner Verpflichtung zu entlassen.
Dazu würde es aber einer Willenserklärung bedürfen, und die müsste beim anderen zugehen. Das sehe ich hier nicht.
Du weisst, dass ich kein Anwalt bin und dem Fragesteller
nützen
solche Spitzfindigkeiten auch nichts.
Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern ein so was von unglaublich krass-extremer Unterschied…
Was will der Verkäufer denn noch erfolgreich einklagen, wenn
er
zwischenzeitlich die Tickets anderweitig angeboten und ev.
verkauft
hat? Vielleicht die Ebay-Gebühren?
Auf Erfüllung. Ich sage ja nicht, dass er es tun soll; aber deine Logik war zweifelhaft.
Eine Klage ist sinnlos, weil beide (s.o.) den
Vertrag
nicht mehr erfüllen wollten, bzw. aufgelöst haben.
…und diese Antwort ist falsch. Ich meine, das ist ja keine Schande für einen Nichtjuristen, so etwas nicht zu wissen, aber du könntest es vielleicht auch zur Kenntnis nehmen. Es geht um den Grundsatz „pacta sunt servanda“ - das ist einer der zentralsten Rechtsgrundsätze und nicht irgendeine Spitzfindigkeit.
Im Übrigen geht es nicht darum, ob die betroffene Person konkret hier klagen sollte oder nicht - das ist eine wirtschaftliche, keine juristische Entscheidung - außerdem ist das Forum (-> Allgemeine Rechtsfragen) für solche Tipps der falsche Ort.
Ich kenne den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Das
ist aber hier nicht das Thema.
Du hast meine Logik nicht verstanden? Dann versuch es doch mal mit
dem gedanklichen Umweg über Geschäftsmoral.
Im Übrigen geht es nicht darum, ob die betroffene Person
konkret hier klagen sollte oder nicht - das ist eine
wirtschaftliche, keine juristische Entscheidung - außerdem ist
das Forum (-> Allgemeine Rechtsfragen) für solche Tipps der
falsche Ort.
Ach, Du meinst, das wäre alles eher ein Fall fürs Plauderbrett?
Es erfrischt mich, hier zu erleben, wie angehende Rechtsanwälte ihre
Pfründe ausloten und schon üben, wie sie die Mandanten bei der Stange
halten können. Und diese Anmerkung gilt nicht nur für Dich, Tom.
Der Fragesteller wollte wissen, ob eine klage Aussicht auf Erfolg
hat. Natürlich kann er klagen und bekommt sogar noch Recht. Sobald er
die Tickets dann rausrücken muss, wird er eine Gegenklage am Hals
haben.
Sobald er
die Tickets dann rausrücken muss, wird er eine Gegenklage am
Hals
haben.
Ich wüsste zwar nicht wegen was, aber bitte, vielleicht kannst du mir auf die Sprünge helfen. Im Übrigen habe ich nicht zur Klage geraten, sondern mich dazu nicht geäußert - ob man zu einer Klage rät oder nicht hängt von vielen Faktoren ab, eben nicht nur von rechtlichen, was ich im Übrigen auch geschrieben habe - vielleicht solltest du nicht irgendwelche Sachen zu den Postings dazudichten.
Dass in einem Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ allgemeine Rechtsfragen gestellt werden, die dann noch rechtlich beantwortet werden, wobei sich der Steller einer Rechtsfrage sogar eine rechtliche Antwort wünscht, sollte dich eigentlich nicht verwundern.
Und ein bisschen Kritik solltest du hier auch aushalten können, ohne mit Dreistigkeiten zu reagieren.
Es erfrischt mich, hier zu erleben, wie angehende
Rechtsanwälte ihre
Pfründe ausloten und schon üben, wie sie die Mandanten bei der
Stange
halten können. Und diese Anmerkung gilt nicht nur für Dich,
Tom.
Sondern auch für Levay. Oh Mann, was für ein polemischer Müll. Mir ist das so was von sch…egal, ob hier irgendwer irgendwen verklagt. Ich habe gar nichts davon. Ich habe auch nicht zur Klage geraten, sondern darauf hingewiesen, dass deine Logik abwegig war. Schade, dass du nicht fähig bist, das zu erkennen, obwohl ich es ausdrücklich geschrieben habe.
Der Fragesteller wollte wissen, ob eine klage Aussicht auf
Erfolg
hat. Natürlich kann er klagen und bekommt sogar noch Recht.
Sobald er
die Tickets dann rausrücken muss, wird er eine Gegenklage am
Hals
haben.
Das sind ja zwei spannende Behauptungen. Natürlich auch wieder ohne jede Begründung.
zunächst einmal weiß ich, dass es bei ebay verboten ist mehrmels denselben Artikel einzustellen. Wenn sie also den ersten Vertrag erfüllt wissen wollen, können sie den zweiten nicht mehr erfüllen und umgekehrt. Mit dem Wiedereinstellen des Artikels wurde dem Käufer (der nicht zahlen will) also bekundet, dass man den Vertrag nicht mehr aufrecht erhalten möchte. Es sei denn, man könnte nachweisen, den angebotenen Artikel doppelt zu besitzen.
Eine Klage hätte m.E. wenig Sinn, weil unter diesen Umständen keine Aussicht auf Erfolg besteht. Nur der in Anspruch genommene Anwalt hätte etwas davon.
Sollten sie dennoch klagen wollen (lediglich die ebay-Gebühren und die Provision an ebay wären erstreitbar, denke ich) dürfen sie die Karten selbstverständlich nicht benutzen.
Lange Rede - kurzer Sinn. Die ebay-Plattform kann man eh vergessen.
Mein Tip: Verschenken sie die Karten im Bekanntenkreis. Dann machen sie sich wenigsten noch ein paar Freunde.
Sylvia (k. RA nur rechtlich interessiert)
zunächst einmal weiß ich, dass es bei ebay verboten ist
mehrmels denselben Artikel einzustellen.
Und wenn’s jemand trotzdem tut, liegen trotzdem zwei Kaufveträge vor. eBay steht ja nicht über dem Gesetz.
Wenn sie also den
ersten Vertrag erfüllt wissen wollen, können sie den zweiten
nicht mehr erfüllen und umgekehrt.
Riiiiiichtig!
Mit dem Wiedereinstellen
des Artikels wurde dem Käufer (der nicht zahlen will) also
bekundet, dass man den Vertrag nicht mehr aufrecht erhalten
möchte.
So? Liegt denn da eine entsprechende Willenserklärung vor? Eine WE kann nur wirksam werden, wenn sie abgegeben wurde. Abgeben meint, dass sie MIT RICHTUNG AUF DEN EMPFÄNGER in den Verkehr gebracht wird…!
Es sei denn, man könnte nachweisen, den angebotenen
Artikel doppelt zu besitzen.
Das ist nicht richtig. Ob eine Willenserklärung vorliegt oder nicht und welchen Inhalts sie ist, richtet sich nicht danach, ob später noch irgendwas zu beweisen ist. Eine Willenserklärung muss zu dem Zeitpunkt ausgelegt werden, zu dem sie zugeht.
Eine Klage hätte m.E. wenig Sinn, weil unter diesen Umständen
keine Aussicht auf Erfolg besteht.