Fikt. Baujahr, Rückindizierung - wie berechnen ?

Ein freundliches Hallo!

Ich bin am Verzweifeln. Seit Tagen suche ich im Web hoch und runter -
und finde nichts!!! Ich habe folgendes Problem:

  • im Zuge der Umstellung in der kommunalen Verwaltung auf die Doppik
    muss ich Objekte (im konkreten Fall: Straßen) bewerten
  • dabei ist die Lage meistens die: keine Unterlagen, kein Baujahr,
    kein nichts!
  • bekannt ist mir bereits, dass dem Objekt derzeitige Kosten (Wieder-
    herstellungskosten aus Erfahrung oder NHK2000) zugewiesen werden
    können, die dann mittels Baupreisindex auf das entsprechende Jahr
    umgerechnet werden, außerdem müssen Abschreibung und Baumängel
    (Zustandsbewertung von Straßen ist bekannt!) berücksichtigt werden
  • wie soll ich aber AfA ausrechnen, wenn ich weder Baujahr noch
    Restnutzungsdauer noch Alter weiß???
  • jetzt habe ich erfahren, dass es da ein Indizierungsverfahren gibt:
    mit Formeln wie z.B.
    Restnutzungsdauer = Gesamtnutz.dauer * Zustandskennzahl / 100
    (RND) (GND)

fiktives Baujahr = Bewertungsjahr + RND - GND

  • und auf das fikt. Baujahr sollen dann die Wiederherstell.kosten mit
    dem Baupreisindex zurückindiziert werden und von dem Wert dann
    abgeschrieben werden

Erscheint mir alles nicht ganz unlogisch. Aber ich finde beim besten
Willen eben kein Hintergrundwissen, keine hieb- und stichfesten Zahlen und Fakten (Gesetze, Vorschriften, wissensch. Arbeiten), auf die ich mich bei der Anwendung berufen könnte.
Kann mir da jemand helfen??? Ich wäre sehr dankbar!

Viele Grüße
Ute Schmäcke

Hallo Ute,

vielleicht hilft Dir ja das hier weiter:

http://www.google.de/search?hl=de&q=Bewertung+von+St…

Die ersten drei Suchergebnisse sind meines Erachtens schon recht hilfreich.

Alles andere als die dort genannte Durschnittskostenbwertung mit hohem Schätzeinfluss erscheint mir auch nicht wirtschaftlich. Durch die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik ist es eben nun mal so, dass man vielfach von vorne anfangen muss bzw. mitten in den „Prozess“ eingreifen muss.
Ich denke aber, dass diese Schätzungen und Durchschnittsberechnungen „relativ unproblematisch“ sind, wenn man nach dem Vorsichtsprinzip vor geht.

VG
Sebastian