Fiktiv - Kündigung aufgrund falscher Angaben

Hallo, meinem verwirrten Kopf entspringt folgender, rein ausgedachter Fall…

Fiktiver Fall:

Ein Arbeitnehmer wird krank, ist krankgeschrieben, und geht demzufolge nicht zur Arbeit. Er erhält während der Krankheit eine fristlose Kündigung (mit Zusatz: hilfsweise fristgerecht zum Soundsovielten), da er angeblich einem Kollegen gegenüber geäußert habe, er hätte keine Lust mehr. Unser fiktiver AN tat das natürlich nicht.
Weiterhin könnte in der Kündigung erwähnt werden, er hätte Dinge, wie etwa Spindschlüssel, Werksausweis usw. an den Kollegen ausgehändigt (was er auch nicht tat, er sei für unser Beispiel weiter im Besitz solcher Dinge).

Ist eine solche Kündigung dann überhaupt wirksam?

Und eine noch grundlegendere allgemeine Frage: Welches Arbeitsgericht ist bei Streitigkeiten zuständig, wenn AN und AG in unterschiedlichen Gerichtsbezirken angesiedelt sind?

Herzlichen Dank für Antworten

A. Ameck

Hi!

Er erhält während der Krankheit
eine fristlose Kündigung (mit Zusatz: hilfsweise fristgerecht
zum Soundsovielten), da er angeblich einem Kollegen gegenüber
geäußert habe, er hätte keine Lust mehr.

Und DAS steht in der völlig fiktiven, niemals in der Realität irgendwie existierenden Kündigung drin?!

Ist eine solche Kündigung dann überhaupt wirksam?

JEDE Kündigung wird wirksam, wenn man nichts dagegen unternimmt.

Unabhängig von den wichtigen Fragen, wie lange der Arbeitnehmer dort schon beschäftigt ist, wie viele Mitarbeiter dort arbeiten und ob ein Betriebsrat existiert…

Der fiktive Arbeitnehmer sollte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (natürliche auch keinen realen) aufsuchen, und dem die Sache überlassen…

Und eine noch grundlegendere allgemeine Frage: Welches
Arbeitsgericht ist bei Streitigkeiten zuständig, wenn AN und
AG in unterschiedlichen Gerichtsbezirken angesiedelt sind?

In der Regel gilt der Standort des Unternehmens - zumindest kenne ich das nicht anders, und es würde mich wundern, wenn LeoLo mich hier korrigiert :wink:

LG
Guido

Hallo Guido

In der Regel gilt der Standort des Unternehmens - zumindest
kenne ich das nicht anders, und es würde mich wundern, wenn
LeoLo mich hier korrigiert :wink:

Nein, tut er nicht wirklich :smile:

§§ 46 II ArbGG, 495 ZPO i.V.m. §§ 12ff ZPO

In der Regel wird es auf den Betriebssitz hinauslaufen, wenn vertraglich nicht anderslautend vereinbart. Es gibt ein paar kleine Ausnahmen.

Lustigerweise ist dieser Themenkomplex übrigens ein kleiner beliebter Nebenkriegsschauplatz der Arbeitsgerichte. Insbesondere in dieser Frage entscheiden sie seit Jahren mit Lust und Laune gerne auch mal ganz offen und unverholen ausdrücklich gegen eine klare Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Die „Kleinen“ proben den Aufstand. Aber das ist ein anderes langen Thema… :smile:

Gruß,
LeoLo

HA!
Hi!

In der Regel wird es auf den Betriebssitz hinauslaufen, wenn
vertraglich nicht anderslautend vereinbart. Es gibt ein paar
kleine Ausnahmen.

HA!
Gut, dass ich „IN DER REGEL“ schrieb *g*

LG
GUido

Grüß Dich, Guido,

Hi!

Er erhält während der Krankheit
eine fristlose Kündigung (mit Zusatz: hilfsweise fristgerecht
zum Soundsovielten), da er angeblich einem Kollegen gegenüber
geäußert habe, er hätte keine Lust mehr.

Und DAS steht in der völlig fiktiven, niemals in der Realität
irgendwie existierenden Kündigung drin?!

Nunja, meine Gedanken sind mitunter fast so verworren, wie die Realität…

Ist eine solche Kündigung dann überhaupt wirksam?

JEDE Kündigung wird wirksam, wenn man nichts dagegen
unternimmt.

Es ist demnach fiktiv ratsam, etwas zu unternehmen:smile:

Unabhängig von den wichtigen Fragen, wie lange der
Arbeitnehmer dort schon beschäftigt ist, wie viele Mitarbeiter
dort arbeiten und ob ein Betriebsrat existiert…

Vier Wochen wollen wir mal imaginieren, schlage ich vor. Ca. Sagen wir mal…hmmm… 500? Betriebsrat? Sowas meidet solch ein Unternehmen fiktiv wie real.

Der fiktive Arbeitnehmer sollte einen Fachanwalt für
Arbeitsrecht (natürliche auch keinen realen) aufsuchen, und
dem die Sache überlassen…

Ja, das ist fiktiv sinnvoll.

Und eine noch grundlegendere allgemeine Frage: Welches
Arbeitsgericht ist bei Streitigkeiten zuständig, wenn AN und
AG in unterschiedlichen Gerichtsbezirken angesiedelt sind?

In der Regel gilt der Standort des Unternehmens - zumindest
kenne ich das nicht anders, und es würde mich wundern, wenn
LeoLo mich hier korrigiert :wink:

Okay:smile:

LG
Guido

Herzlichen Dank

Andreas