Fiktive Ärzte im Kalender

Hallo zusammen,
mal wieder ein Beitrag aus unserer tollen Susi-Serie. Diesmal geht’s nicht um Karen, ihre direkte Vorgesetzte sondern um Doris-Ulrike-Marialena (kurz: D-U-M), Karens Vorgesetzte. Selbige sagt von sich selber, dass sie morgens als erstes in die Kalender aller ihrer Mitarbeiter guckt (also auch in den von Susi) um zu schauen „was den Tag über so läuft“. D-U-M ist auch rücksichtsvoll genug, bei den Mitarbeitern nicht anzurufen, wenn irgendwelche Termine eingetragen sind.

Das also D-U-M. Susi selbst lernte mal in einem Zeitmanagement-Kurs, dass sie für alle ihre Termine nur einen einzigen Kalender verwenden solle. Nun ist’s nicht so trivial, die Daten aus dem geschäftlichen Kalender zu exportieren also verwendet Susi für alle ihre Termine den geschäftlichen Kalender und markiert die privaten Termine eben als „privat“. Insbesondere bei Arztbesuchen hat die Susi die Angewohnheit reinzuschreiben „Dr. Heilig, Himmelsweg 1, 12345 Himmelspforten, wegen Heiligenschein fragen“. Also durchaus auch „private“ Details, die sonst niemanden was angehen.

Nun gab es die Situation, dass die liebe Susi kaum dass formal der Arzttermin zu Ende war einen empörten Anruf von D-U-M bekam, wo sie denn gesteckt habe. Es erging dann die Anweisung, Arzttermine im Klartext einzutragen. Ohne weitere Daten, selbstverständlich. Susi soll also jeweils zwei Termine eintragen, einen privaten mit allen pikanten Details und einen öffentlichen mit „Arzt“, damit D-U-M Bescheid weiß.

Die erste Frage ist natürlich: Darf D-U-M das verlangen? Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass Susi die Zeiten beim Arzt nicht als Arbeitszeit dokumentiert.

Und die zweite Frage: wenn die Susi nun „fiktive“ Ärzte eintragen würde? Also tatsächlich geht sie wegen ihres Heiligenscheins zu Dr. Heilig, aber im öffentlichen Arzttermin im Kalender steht dann halt „Dr. Frankenstein / House / Who / Doolittle / Brinkmann“? Wie gesagt, sie ist in dieser Zeit ehrlich und tatsächlich beim Arzt, aber halt quasi bei einem „anderen“.

Wir gehen davon aus, dass D-U-M diesbezüglich sehr schlau ist und das bemerken wird. Was könnte der lieben Susi passieren?

Hallo,
ich meine, gar nichts kann ihr passieren. Wenn es sich um einen Kalender handelt, auf den der Arbeitgeber Zugriff hat, was durchaus nicht unüblich ist in größeren Firmen/Unternehmen, dann kann er zwar verlangen, dass private Termine während der Arbeitszeit dort eingetragen werden müssen, allerdings geht ihn nichts an, worum es sich bei diesem Termin genau handelt - „Arzttermin“ allein dürfte schon genügen, denn es muss dem Arbeitgeber auch total egal sein, um welche Fachgruppe es sich handelt. Man stelle sich einfach mal vor, in dem Kalender würde stehen
„01.04.2022 - Psychotherapeut , Klarname, Sitzung wegen Mobbing im Büro durch D-U-M“

Gruss
Czauderna

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Hallo,

da kann man Günter nur zustimmen, es geht unter dieser Voraussetzung

den AG schlicht und ergreifend nichts an. Es muß noch nicht mal „Arzt“ drinstehen.

Und auch das hier

hat der Person D-U-M am Poppes vorbeizugehen.

&tschüß
Wolfgang