Servus,
entschuldige ich kann mit dem Begriff Überschussrechnung
nichts anfangen.
Überschussrechnung heißt die Gewinnermittlung bei Selbständigen, wenn die Bedingungen für Vollbuchführung und Bilanzierung nicht gegeben sind. Es geht um die Aufstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben entspricht den Einkünften.
Den Steuerbescheid habe ich selbst eingereicht.
Habe ich da etwas falsch gemacht ?
Wir sprechen schon vom Vorlegen des Steuerbescheides bei der Krankenversicherung? Oder vom einreichen der Steuererklärung beim Finanzamt, das daraufhin einen Steuerbescheid erlässt? Steuerbescheid ist das, was vom Finanzamt kommt, wenn die Einkommensteuer festgesetzt wird.
Außerdem habe ich niemals einen Jahresverdienst in drei
Monaten verdient. Logischerweise müsste doch durch 12 Monate
dividiert werden,
womit der monatliche Durchschnittsverdienst errechnet wäre.
Das, was im Einkommensteuerbescheid steht, sind immer die Einkünfte des Kalenderjahres, die bei der Veranlagung berücksichtigt wurden. Egal, ob sie aus drei Monaten oder aus sieben oder aus zwölf kommen. Den Begriff „Jahresverdienst“ kennt das Einkommensteuerrecht nicht, da wird nichts umgerechnet. Beispiel: Einnahmen aus der Zeit Oktober bis Dezember 2005 minus Ausgaben aus der Zeit Oktober bis Dezember 2005 gleich Überschuss aus der Zeit Oktober bis Dezember 2005 und gleich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Kalenderjahr 2005.
Bei der Krankenversicherung, bei der die Beiträge auf der Basis der monatlichen Einkünfte festgesetzt werden, wird der Betrag durch die Anzahl der Monate geteilt, während der die selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde.
Was ist nun denn ein Mindestbeitragssatz?
Die Krankenkasse verlangt mindestens 280 Euro monatlich
für die freiwillige Mitgliedschaft.
Ja, das ist er.
Das ist doch jetzt für 2005 und 2006 zu spät, oder?
Das hätte zu Beginn beantragt werden müssen.
Meines Wissens kann man ihn - anders als die freiwillige Arbeitslosenversicherung - jederzeit beantragen, wenn die Bedingungen für ALG II erfüllt sind. Das weiß die Bundesagentur für Arbeit aber besser.
Es kommt mir immer noch so vor, als läge der Kern des Problems in der Höhe der Einkünfte, die erklärt und veranlagt worden sind. Hier sollte, auch wegen eventueller Änderungsmöglichkeiten (unwahrscheinlich), ein StB aufgesucht werden. Parallel dazu kann die Krankenkasse kontaktiert werden, wenn die Höhe der im Steuerbescheid berücksichtigten Einkünfte offensichtlich wegen eines Irrtums bei der ESt-Erklärung zu hoch ist. Auf jeden Fall sollte aber zuallererst der richtige Betrag der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ermittelt werden, um zu wissen, wo überhaupt der Hase im Pfeffer liegt.
Schöne Grüße
MM