Hallo!
Ein inzwischen geschiedener Kollege bat mich, mal nachzufragen, was genau die „Fiktive getrennte Veranlagung“ ist.
Kann ihm/mir hier das jemand in verständlichem *g* Deutsch kurz erklären?
Dankeschön schonmal von ihm!
Markus
Hi,
in welchem Zusammenhang ist das aufgetaucht?
Hat er Steuerschulden und hat er beantragt, die Steuerschuld aufzuteilen auf ihn und seine EX?
Viele Grüße
Cirwalda
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Hi,
in welchem Zusammenhang ist das aufgetaucht?
Hat er Steuerschulden und hat er beantragt, die Steuerschuld
aufzuteilen auf ihn und seine EX?
Viele Grüße
Cirwalda
Hallo Cirwalda,
da muss ich ihn genauer interviewen, also erst morgen (abend dann).
Aber danke für eine erste Antwort!
Markus
hallo markus,
von „fiktiver getrennter veranlagung“ spricht man bei aufteilung von einkommensteuer/vermögensteuerschulden von ehegatten. diese schulden diese steuern grundsätzlich gesamtschuldnerisch, d.h. der fiskus kann ganz nach belieben entweder den ehemann oder die ehefrau in anspruch nehmen. da dies zu ungerechtigkeiten führen kann (z.b. weil die vermögende ehefrau überhaupt keine steuerpflichtigen einkünfte hatte, kann die aufteilung dieser schulden beantragt werden (s. § 268 ao http://www.steuernetz.de/gesetze/ao/20010626/p268.html).
aufteilungsmaßstab ist dann das verhältnis der steuerschulden, die sich ergeben würden, wenn ein ehegatte die getrennte veranlagung gewählt hätte. es muss deshalb „fiktiv“ eine getrennte veranlagung durchgeführt werden. http://www.steuernetz.de/gesetze/ao/20010626/p270.html
beispiel: aufgrund der zusammenveranlagung für 2000 ergibt sich eine gesamtschuld von 10.000 € bei einer getrennten veranlagung müsste der ehemann 8.000 €, die ehefrau 4.000 € zahlen (wegen wegfalls/nichtausnutzung von freibeträgen). die steuerschulden sind deshalb im verhältnis 8.000 : 4.000 auf die ehegatten aufzuteilen, so dass auf den ehemann 6.667 € (8/12 von 10.000) und auf die ehefrau 3.333 € (4.12. von 10.000) entfallen.
viele grüße
gunnar
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