Fiktive Zahlung von der Hausratversicherung möglich?

Liebe www-ler,

ein Versicherungsnehmer hatte einen Wasserschaden in einer Mietwohnung. Der Schadensantrag wurde zusammen mit einem Angebot über die Reparatur an die Hausratversicherung gestellt. Die ursprüngliche Rechnung über den betroffenen Gegenstand liegt leider nicht mehr vor (über 2 Jahre alt).

Die Hausratversicherung teilt nun mit, dass der VN die Arbeiten ausführen lassen kann und anschließend die Rechnung übernommen wird. Nun ist es so, dass der VN die Arbeiten nicht durchführen lassen möchte.

Wie teilt der VN dem Versicherungsgeber mit, dass er stattdessen eine fiktive Abrechnung wünscht? Einfach mit diesem Einzeiler? Oder muss man das begründen?

Vielen Dank für eure Textvorschläge & Grüße,
Susi

Entweder du findest einen Handwerker, der dir eine o.g. Rechnung ausstellt, ansonsten wäre es Versicherungsbetrug.

Wäre es nicht erst recht Betrug wenn der Handwerker eine falsche Rechnung ausstellt?

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Schon, ich meine nur, es gibt keine Möglichkeit, die Versicherung direkt zu überzeugen. Irgendwo im VVG steht ja, dass die Sachversicherung nicht mehr zahlen kann/darf/muss als ausgegeben wurde.

Hallo,

der Schaden ist ja so oder so vorhanden. Entweder fallen Reparaturkosten an oder es entsteht eine Wertminderung.
Mir hat eine Gebäudeversicherung von sich aus 2 Summen angeboten, eine bei Reparatur nach Rechnung lt. Angebot und eine etwas Geringere für den Fall der Nichtreparatur (bzw. Eigenleistung).

Teile der Versicherung mit, dass ihr keinen Handwerker beauftragen wollt sondern es selbst beheben oder mit dem Schaden leben wollt, wie auch immer, und warte die Reaktion ab.
Da wäre nichts gelogen, ergo auch kein Betrug.

Gruß,
Paran

Bzw. teile mit, dass ihr darüber nachdenkt, es nicht machen zu lassen, und wieviel sie in dem Fall bereit wären zu zahlen.

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Wie viel ?

Das was der Kostenvoranschlag ergeben hatte minus die MWSt., die ja bei Nichtausführung oder Eigenleistung nicht anfällt.
So wie es auch bei Kfz-Schäden abläuft (nach Kostenvoranschlag oder Gutachter)

Die Versicherung ersetzt den Schaden, egal ob nicht repariert, selbst repariert oder Handwerker.

MfG
duck313

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Und der Handwerker begeht dann keinen Betrug, oder wie?

Erst denken, dann tippen bitte.

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Da kennst Du die Police von Susis Sonnenschein aber recht genau! Reschpeckt, Reschpeckt!

Und was ist, wenn die Versicherung gar nichts davon weiß, dass sie das so handhaben muss? Genügt es dann, wenn S._S. ihr sagt: „der Duck hat aber gesagt, dass ich von Ihnen den Betrag ersetzt bekomme, der auf dem Angebot steht!“

Übrigens: Das mit der Vorsteuer gilt nur dann, wenn der Versicherungsnehmer ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist. Deswegen fragen die Versicherer nehmlich immer, wenn sie regulieren, ob das so ist.

Schöne Grüße

MM

JA. JAAAA!

Gerade dann, wenn so etwas da stehen würde, wäre eine falsche Rechnung Betrug - und zwar sowas von eindeutig, dass ich mich gerade echt frage, ob - nein, lassen wir das.

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Hallo,

was bei KFZ-Versicherungen üblich ist, muss bei deiner Hausratversicherung nicht unbedingt möglich sein.
Prüfe daher die Versicherungsbedingungen DEINER Versicherung.

Dort könnte etwas von „fiktiver Abrechnung stehen“, es werden sich aber immer Bestimmungen finden, die regeln WANN und WIEVIEL gezahlt wird.

Erstattung eben gegen Rechnung, (ggf. Gutachten zur Wertminderung). Falsch natürlich nicht, steht ja da auch nicht.

Ich glaub du wervechselst da was.
Beim Vorsteuer-Abzugsberechtigtem ersetzt die Versicherung immer nur den Netto-Schaden.

Bei fiktiver Abrechnung jedoch wird die Umsatzsteuer immer einbehalten, weil der Versicherungsnehmer diese ja auch nicht zahlen musste.

Servus,

wie die Bewertung des Schadens in solchen Fällen erfolgt, ist sehr unterschiedlich - die Versicherung kann das frei gestalten, es gibt keine Pflicht, da einem vorgelegten Angebot oder irgendwas anderem zu folgen. Nur duck313 kennt die Police von Susis_Sonnenschein.

Schöne Grüße

MM

Nein, das steht da nirgends. Im Gegenteil steht im Gesetz, dass ein Schaden zu ersetzen ist.
https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
Und offensichtlich völlig unabhängig davon, ob man irgendwelche Rechnungen vorweisen kann.

Es gibt da noch ein interessantes Gesetz, lies mal:
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Und dort ist keine Lügenerlaubnis vorgesehen, falls man nicht weiß, was man einer Versicherung sagen kann.

Im Versicherungsvertrag steht nichts zum Thema „fiktive Abrechnung“ o. Ä. Es ist somit nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Eine Rechnung ohne Leistung möchte ich nicht einreichen. Das wäre m. E. Versicherungsbetrug.

Suche mal nach „Wir schenken Ihnen 1.000.000€“ - das steht auch nicht drin. Ist es damit auch nicht ausgeschlossen?

Wichtig ist, was zur Zahlung da steht. Etwa „Wann zahlen wir.“ oder „Wie berechnet sich die Höhe der Zahlung“.
Das ist einklagbar.
Alles andere ist Kulanz.

Da steht Folgendes:

Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen der dem Minderwert entspricht.

@alle Antwortenden: Vielen Dank für eure Hilfe, Meinungen & Erfahrungen. Das Thema ist geklärt und ich wollte euch eine Antwort nicht vorenthalten:

Der Versicherung wurde mitgeteilt, dass der Schaden privat reguliert wird und ob aufgrund dessen die Auszahlung des Nettobetrags möglich wäre. Dem kam die Versicherung ohne Probleme nach.

Sonnige Grüße von Susi

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