Fiktiver Ersatzteilaufschlag

Hallo!

Ich hatte einen KFZ-Haftpflichtschaden. Daraufhin habe ich einen Kostenvoranschlag durch einen Händler machen lassen. Nun habe ich ein Schreiben mit einem Scheck von der Versicherung bekommen. Hierbei werden jetzt 273 Euro gekürzt, es steht nur dort „abzüglich Ersatzaufschlag - fiktiv“.

Weiss jemand was ich darunter zu verstehen habe und warum diese Kosten vom Voranschlag abgezogen worden sind?

Gruss
Tom

Weiss jemand was ich darunter zu verstehen habe und warum
diese Kosten vom Voranschlag abgezogen worden sind?

Wenn Du Dein Auto reparieren läßt, bekommst Du die tatsächlichen Kosten inkl. MwSt. ersetzt. Wenn Du fiktiv (also ohne Einreichung einer Reparaturrechnung, sondern auf Gutachten- oder Kostenvoranschlagsbasis) abrechnest, bekommst Du zumindest die MwSt. nicht ersetzt. Die Versicherer versuchen dann bei fiktiver Abrechnung immer noch ein bißchen zu sparen, indem sie eben ortsübliche Aufschläge auf Teile oder Lohn oder z.B. bei Lackarbeiten die Verbringungskosten nicht ersetzen. Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich: manche Gerichte sagen, auch bei fiktiver Abrechnung müssen diese Posten ersetzt werden, andere Gerichte sagen: nein, nur wenn tatsächlich repariert wurde.

Hallo,

das wurde bei mir aus versucht. Das die MWST abgezogen wird ist ja ok, sonstige Abzüge sind nach meinen Informationen nicht ok. Deshalb ich ich bei der gegenerischen Versicherung an und fragte, ob sie das mit oder ohne Anwalt gelöst haben wollen. Nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten rief mich die Sachbearbeiterin an und sagte mir, dass sie es ohne Anwalt lösen wollen. Drei Tage später hatte ich das restliche Geld auf dem Konto.

MfG

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