Fiktiver Fall: Sachspende von Handwerksbetrieb

Hallo Steuerexperten!

Mal angenommen, ein Handwerksmeister (mit eigenem Betrieb) möchte einem gemeinnützigen Verein etwas gutes tun und installiert (teils selbst, teils sein Angestellter) in einem Raum des Vereins ein WC mit Dusche. Der Handwerker liefert das Material und montiert es auch.

Jetzt möchte er zwar kein Geld von dem Verein, aber möchte die geleiferte und eingebaute Ware sowie die Arbeitsleistung (immerhin hat er in dieser Zeit keinen anderen Auftrag erledigen können und sein Angestellter hat ja auch Lohnkosten etc. verursacht) von der Steuer absetzen. Wenigstens möchte er seinen Auslagen (Material, Arbeitslohn) nicht versteuern müssen.

Der Verein ist gemeinnützig und die Errichtung des Sanitärbereiches ist durch den Vereinszweck mit abgedeckt.

Kann er die Arbeitsleistung von der Steuer absetzen?
Wie kann er die gelieferte Ware von der Steuer absetzen, ohne daß er umgekehrt durch die Entnahme aus dem Betriebsvermögen noch einmal bei Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zur Kasse gebeten wird?

Bitte keine Vorschläge, die zu Steuerhinterziehung führen!

Der Vorgang ist rein theoretisch, hat aber schon zu ausufernden Diskussionen geführt.

Viele Grüße,

Bernd Schneider

Hallo Bernd,

der fiktive Handwerker soll einfach eine Rechnung schreiben (genauso die Beträge ansetzen, wie er es bei jedem anderen auch tun würde). Im nächsten Zuge verzichtet er auf die Bezahlung. Über den Verzichtsbetrag läßt er sich dann eine Spendenquittung ausstellen, die er dann in seiner privaten Steuererklärung ansetzt.

Der Nachteil dabei ist, dass er den fiktiven Umsatz regulär versteuern muss (also auch mit USt, ESt, GewSt).

Zweite Möglichkeit ist die, er entnimmt die Waren und die Arbeitskraft zum selbstkostenpreis (also Entnahme der Ware zum Einkaufspreis / Lohn der Arbeiter ohne Aufschlag) in sein Privatvermögen und spendet dieses Wert / wieder gegen Spendenquittung /.

Hier liegt der Vorteil, dass der Wert, der durch das Unternehmen anfällt geringer ist, da der übliche Gewinnaufschlag entfällt. Hierdurch verringert sich dann auch die Steuerbelastung. - Der Spendenbetrag ist aber kleiner.

Welche Variante für den Handwerker besser ist, läßt sich aber aus der Ferne nicht sagen.

MfG

AR

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