Fiktiver Justizirrtum

Hallo zusammen,

es kommt ja leider immer wieder zu Justizpannen und Irrtümern.
Was ist wenn ein Mann o. Frau irrtümlich für 5 Jahre unschuldig im Gefängnis sitzt.
Welches Recht hat derjenige nach seiner Entlassung (Wiederaufnahmeverfahren)?
Wie werden Benachteiligungen wie z. B. Verlust von Arbeitsplatz, Existenz (eigene Firma), Ehe (seelische) wieder gut gemacht?
Ich denke dabei an wie wird z. B. seine seelische Gesundheit wiederhergestellt? Sein Ruf? Wie wird Schadenersatz geleistet?
Oder wird dieser Mensch zum Sozialfall?
Wie sieht es bei Jobsuche aus, fällt er in das gleich Hartz IV System wie alle anderen? Oder wird er da besondere Förderung von der Seite des Staates bekommen?

Hallo!

Entschädigungsleistungen können nach dem StrEG erbracht werden:

http://www.gesetze-im-internet.de/streg/

Gruß,

Florian.

Wie sehen solche Entschädigungen in der Praxis aus?

Hallo!

Wie sehen solche Entschädigungen in der Praxis aus?

Wie das in der Praxis aussieht, kann ich nicht beurteilen. Wie es nach dem Gesetz in der Praxis aussehen sollte, kann ich beurteilen, dafür ist’s Gesetz ja da :wink:
Der Staat ist zur Entschädigung verpflichtet, wenn nach Wiederaufnahme oder aus anderen Gründen die Verurteilung wegfällt.
Es werden erlittene Vermögensschäden ausgeglichen. Wie die, etwa bezüglich Verdienstausfall etc. berechnet werden, vermag ich nicht zu beurteilen. Was den immateriellen Schaden durch die erlittene Haft angeht, so wird der mit Sage und Schreibe 11 € pro Tag abgegolten - knapp 4.000 € für ein Jahr Haft - lohnen tut sich das nicht wirklich. Man bekommt im übrigen nichts, wenn man aufgrund seines eigenen Verhaltens eine Verurteilung herbeigeführt hat, sich etwa wahrheitswidrig selbst belastet hat.
Über den Anspruch wird entweder durch Urteil oder durch Beschluss entschieden, der Anspruch ist dann innerhalb von sechs Monaten geltend zu machen.
Mich würde praktisch in der Tat einmal interessieren, wie häufig Verurteilungen sich in Wiederaufnahmeverfahren als unrichtig erweisen. Ich denke, dass sich die Anzahl dieser Fälle an einer Hand wird abzählen lassen können. Aber vielleicht hat ja jemand genauere Zahlen?

Gruß,

Florian.

Ja, das wäre wirklich interessant.
Nicht jeder der unschuldig hinter Gittern saß muss sich selbst belastet haben.
Zum Glück gibt es ja bei Vergewaltigung auch DNA Tests.

Auf einer Seite habe ich etwas darüber erfahen:

http://www.gehove.de/irrtum/irrtum_2.html

Zweifelsohne kann man andere erlittene Qualen nicht wiedergutmachen.
z. B. Verlust einer Beziehung durch die Haft, eine gute Arbeitsstelle, inmaterielle Dinge, Verlust von Lebenszeit.
Vor allem würde es mich tatsächlich interessieren wie oft eine Aussage erzwungen wird.
Vor allem wer weiß wie die Leute von Mithäftlingen schikaniert werden.

Nachtrag
Außerdem würde es mich interessieren wie es den Leuten zwei Jahre nach Entlassung geht. Wie weit sich die Leute wieder in ein normales Leben integrieren lassen.
Die Haftentschädigung ist ja eher der Hohn.

Wie sieht es mit der Herstellung des Rufes aus? Manche können sicher nicht mehr dort wohnen wo sie mal gewohnt haben, weil die Verurteilung immer anhaftet auch wenn sie es nicht waren.

Vor allem wenn der Name durch die Presse ging überall Fotos gezeigt wurden, kann man sich doch eigentlich nach so einer Entlassung nicht mehr unter die Leute wagen. Besonders wenn sich manche vielleicht daran erinnern.

Hallo

Zum Glück gibt es ja bei Vergewaltigung auch DNA Tests.

und es gibt Gutachter, die Schwachsinn verbreiten, Leute in Knast bringen, nachdem deren Unschuld aber erwiesen ist, nichts destotrotz in ihrem Treiben weitermachen dürfen
Deswegen ist dieser Fall so haarsträubend:frowning: und er wird bestimmt net der Einzigste sein

LG
Mikesch

Der Stellwag hat an die 7 oder 8 Jahre unschuldig gesessen, seine Gesundheit ruiniert etc…

Na, das sollte der Staat mal in den USA versuchen!
Dort wird ja gern ungerecht eingesperrt, besonders wenn es sich um Angehörige von benachteiligten Bevölkerungsgruppen wie Schwarze handelt.

Mit 11 Euro (oder 13,2 USD) pro Tag ließe sich dort niemand sein entgangenes Leben entschädigen. Mit Hilfe von Medien und Anwälten kommen dort sehr große Beträge heraus - was in diesem Fall auch gerechtfertigt ist.

Wobei man auch sagen muss, es kann auch in die andere Richtung pervertiert werden, wenn z.B. jemand einen Mikrowellenhersteller auf Schadenersatz klagt, weil der vergessen hat draufzuschreiben, dass man in der Mikrowelle keine Hunde trocknen darf :smile:

Gruß, Dietmar

Hallo!

Dort wird ja gern ungerecht eingesperrt, besonders wenn es
sich um Angehörige von benachteiligten Bevölkerungsgruppen wie
Schwarze handelt.

Das ist bei uns in der Rechtspraxis vielfach nicht anders. Einmal ein Fall aus der Realität:

Sachverhalt: Vier Personen zerstören gemeinsam ein paar Kassen von Zeitungsautomaten und nehmen das Geld mit. Im Strafantrag stand als rechtliche Qualifikation der StA: Einbruchsdiebstahl

Diesen Fall hatte ich zu verteidigen.

Ein Kollege von mir hatte einen ähnliche Fall zu verteidigen, der objektive Sachverhalt lt. Anklage war völlig gleich, außer dass alle vier Personen Ausländer waren und daher quasi automatisch die subjektive Tatseite anders sein muss. Folgerichtig lautete die rechtliche Qualifikation der StA: Gewerbsmäßiger Einbruchsdiebstahl als Mitglied einer kriminellen Vereinigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Ich glaube beide Verfahren endeten diversionell - also gab es kein Urteil.

Es ist z.B. auch so, dass StA und Gerichte bei niedrigem Einkommen der Beschuldigten in vielen Fällen automatisch auf Gewerbsmäßigkeit schließen, was absolut diskriminierend ist. Normalerweise würde man meinen, dass z.B. jemand, der kaum Geld hat und im Winter ein paar Socken stiehlt weniger Strafe verdient hat, als jemand, der das tut, obwohl er sowieso schon genug hat. Ist auch theoretisch so, denn im ersteren Fall hat man einen Strafmilderungsgrund.

Rein praktisch kommt aber etwas anderes heraus, nämlich beim Armen kommt heraus: Gewerbsmäßiger Diebstahl - in einem Urteil, das ich kürzlich bekam stand drinnen: der Beschuldigte hatte zum Zeitpunkt der Wegnahme dieses Paar Sockens den Vorsatz, sich durch die Begehung weiterer Diebstähle von Socken eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. In der Beweiswürdigung wurde das ungefähr so begründet: Der Beschuldigte hat ja nach eigenen Angaben kein Geld, von irgendwas muss er leben, also wollte er sich das Leben ganz offensichtlich durch Sockendiebstahl finanzieren.

Tatsächlich lebte der Mann damals auf der Straße und er hat im Jänner 2006 gefroren. Ich warte jetzt mal auf das Berufungsurteil…

Das ist alles leider Realität, deshalb möchte ich auch keinesfalls irgendwann einmal unschuldig in irgendeinen Straftatverdacht kommen.

Gruß
Tom

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Socken eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. In der
Beweiswürdigung wurde das ungefähr so begründet: Der
Beschuldigte hat ja nach eigenen Angaben kein Geld, von
irgendwas muss er leben, also wollte er sich das Leben ganz
offensichtlich durch Sockendiebstahl finanzieren.

Ich habe ganz ähnliche Erfahrungen gemacht, was die Gewerbsmäßigkeit beim Diebstahl angeht. Wenn wir die normale Beschaffungskriminalität angucken, ist die ja eigentlich so gut wie immer gewerbsmäßig. Immerhin muss der durchschnittliche Drogenabhängige täglich für knapp 200 bis 300 Euro Waren stehlen, wenn man davon ausgeht, dass er zwischen 100 und 150 Euro für seinen Konsum braucht.
Ob dass dann als gewerbsmäßig angeklagt wird, hängt von der Tagesform des Amtsanwaltes und den Vorstrafen des Angeschuldigten ab, ob der Richter das ebenso beurteilt wie der Staatsanwalt (wobei die Gerichte wegen des Strafrahmens mit der Bewertungs als gewerbsmäßig nach meiner Erfahrung wohl eher vorsichtiger sind als die Staatsanwaltschaft),ist ebenfalls eine andere Frage.
Ich wünsche im Socken-Fall viel Erfolg was die Berufung angeht! Ich meine, bei solchen Taten sollte man eher mal an eine Einstellung denken - aber ich weiß ja nicht, wie da die Vorbelastungen ausgesehen haben.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Ich wünsche im Socken-Fall viel Erfolg was die Berufung
angeht!

Danke!

Ich meine, bei solchen Taten sollte man eher mal an
eine Einstellung denken - aber ich weiß ja nicht, wie da die
Vorbelastungen ausgesehen haben.

Ja das ist das Problem. Eine Vorstrafe wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt (aus Verteidigersicht ist das ja immer ein ganz blödes Delikt).

Gruß
Tom