Hallo!
Dort wird ja gern ungerecht eingesperrt, besonders wenn es
sich um Angehörige von benachteiligten Bevölkerungsgruppen wie
Schwarze handelt.
Das ist bei uns in der Rechtspraxis vielfach nicht anders. Einmal ein Fall aus der Realität:
Sachverhalt: Vier Personen zerstören gemeinsam ein paar Kassen von Zeitungsautomaten und nehmen das Geld mit. Im Strafantrag stand als rechtliche Qualifikation der StA: Einbruchsdiebstahl
Diesen Fall hatte ich zu verteidigen.
Ein Kollege von mir hatte einen ähnliche Fall zu verteidigen, der objektive Sachverhalt lt. Anklage war völlig gleich, außer dass alle vier Personen Ausländer waren und daher quasi automatisch die subjektive Tatseite anders sein muss. Folgerichtig lautete die rechtliche Qualifikation der StA: Gewerbsmäßiger Einbruchsdiebstahl als Mitglied einer kriminellen Vereinigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Ich glaube beide Verfahren endeten diversionell - also gab es kein Urteil.
Es ist z.B. auch so, dass StA und Gerichte bei niedrigem Einkommen der Beschuldigten in vielen Fällen automatisch auf Gewerbsmäßigkeit schließen, was absolut diskriminierend ist. Normalerweise würde man meinen, dass z.B. jemand, der kaum Geld hat und im Winter ein paar Socken stiehlt weniger Strafe verdient hat, als jemand, der das tut, obwohl er sowieso schon genug hat. Ist auch theoretisch so, denn im ersteren Fall hat man einen Strafmilderungsgrund.
Rein praktisch kommt aber etwas anderes heraus, nämlich beim Armen kommt heraus: Gewerbsmäßiger Diebstahl - in einem Urteil, das ich kürzlich bekam stand drinnen: der Beschuldigte hatte zum Zeitpunkt der Wegnahme dieses Paar Sockens den Vorsatz, sich durch die Begehung weiterer Diebstähle von Socken eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. In der Beweiswürdigung wurde das ungefähr so begründet: Der Beschuldigte hat ja nach eigenen Angaben kein Geld, von irgendwas muss er leben, also wollte er sich das Leben ganz offensichtlich durch Sockendiebstahl finanzieren.
Tatsächlich lebte der Mann damals auf der Straße und er hat im Jänner 2006 gefroren. Ich warte jetzt mal auf das Berufungsurteil…
Das ist alles leider Realität, deshalb möchte ich auch keinesfalls irgendwann einmal unschuldig in irgendeinen Straftatverdacht kommen.
Gruß
Tom