Fiktiver Unterhalt

Guten Tag,

angenommen ein Paar lebt unverheiratet zusammen. Nun bekommt diese Paar ein Kind. Ein Partner bleibt zuhause, der andere Partner geht weiter arbeiten. Da sie nicht verheiratet sind, muss der arbeitende Partner den vollen Steuersatz für einen Unverheirateten zahlen.

Nun meine Frage: Kann der arbeitende Partner innerhalb der Steuererklärung eine fiktiven Unterhalt steuermindernd ansetzen, weil er ja als Alleinverdiener letztlich auch den Partner und das Kind unterhält?

Nein, er kann keinen fiktiven Unterhalt absetzen, sondern uU den tatsächlichen, er unterhält Mutter und Kind ja schliesslich.

Wie berechnet man den tatsächlichen Unterhalt, damit dieser auch vom Finanzamt anerkannt wird? Rein praktisch erfolgt keine Überweisung an den Partner wie es bei getrennten Partnern der Fall wäre.

Braucht man nicht nachweisen, es wird automatisch der Höchstbetrag anerkannt.

Hallo,

doch, er kann.
Da das gemeinsame Kind ursächlich ist für die Einkommenslosigkeit und gleichzeitig staatliche Leistungen nicht gewährt werden wegen der bestehenden Haushaltsgemeinschaft, ist es möglich, Unterhaltsleistungen für freie Kost & Logis in Höhe der gesetzlichen Höchstbeträge (jährlich 7680 Euro)als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
Eines tatsächlichen Zahlungsnachweises bedarf es dabei nicht.

Gruß
Lawrence

Ach ne, und was hatte ich geschrieben?