Fiktiver Wert für Anfangs- und Endbestand

Hallo zusammen,

ich habe eine Nebenkostenabrechnung bekommen, die jeglichen Rahmen sprengt. Dickster Brocken sind die Heizkosten von insgesamt 1705,09 Euro für die 85qm große Wohnung (Decken sind normal hoch, Haus ist gut isoliert - jedenfalls besser als die Wohnung zuvor).

Der Abrechnungszeitraum beträgt 01.08.2009 (Datum des Einzugs) - 30.04.2010. Die monatliche Abschlagszahlung beträgt 150 Euro, die Nachzahlungen betragen 1048,58 Euro!!!

Nun meine Frage:

  1. Der Vermieter misst seit 1999 (in diesem Jahr wurde die Ölheizung montiert) weder den Anfangs-, noch den Restbestand des Öls. Er tankt nur 1x pro Jahr (im August) und hat uns erklärt, dass es deshalb nicht nötig wäre Anfangs- und Endbestand zu ermitteln. Für die Heizkosten-Abrechnung nimmt er den fiktiven Wert 3700 Liter. Die Rechnung sieht nun folgendermaßen aus.

Anfangsbestand (01.05.2009): 3700 Liter x 0,75 Euro (gerundet) = +2786,10
Anlieferung (05.08.2009): 4431 Liter x 0,55 Euro (gerundet) = +2457,17
Restbestand (30.04.2010): 3700 Liter x 0,55 Euro (gerundet) = -2051,80

Ich halte diese Abrechnung für ungerecht (und unzulässig?!?), da wir den hohen fiktiven Wert von 3700 Liter AB und RB (Anfangsbestand zu 0,75 Euro minus Restbestand zu 0,55 Euro = Mehrkosten für uns) bezahlen müssen. Angenommen er würde einen fiktiven Wert von z.B. 2000 Litern einsetzen müssten wir weniger nachzahlen. Bei mehr als 3700 Litern natürlich mehr. Frage: Darf der Vermieter einfach einen fiktiven Wert für AB und RB zugrunde legen?

Vielen Dank für eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,

Christian

Hallo Christian,

damit solltest Du Dich am besten an den Mieterbund wenden, da es hier ums Mietrecht geht. Die Art der Abrechnung ist zumindest fragwürdig.

Grüße
www.comoil.de

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Ich war schon beim Mieterverein meiner Heimatstadt. Leider war der dortige Anwalt sehr unwissend und hat sogar faktisch falsche Antworten (es gibt leider noch mehr Merkwürdigkeiten in meiner Nebenkostenabrechnung gegeben). Auf die Frage von mir, ob der fiktive End- und Restbestand rechtens entgegnete er, „wenn der Vermieter das schon immer so gemacht hat: ja“. Leider kann ich diesem Menschen keinen Glauben schenken. Denn auf die Anmerkung, dass ich ja weniger nachzahlen müsse, wenn der fiktive Wert bei 2000 Liter AB und RB liege antwortete er: „Das weiß ich nicht, ich bin kein Mathematiker“.

So viel zum Thema Mieterverein…

Manch andere Antworten waren noch schlimmer

Test

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Ich war schon beim Mieterverein meiner Heimatstadt. Leider war der dortige Anwalt sehr unwissend und hat sogar faktisch falsche Antworten (es gibt leider noch mehr Merkwürdigkeiten in meiner Nebenkostenabrechnung gegeben). Auf die Frage von mir, ob der fiktive End- und Restbestand rechtens entgegnete er, „wenn der Vermieter das schon immer so gemacht hat: ja“. Leider kann ich diesem Menschen keinen Glauben schenken. Denn auf die Anmerkung, dass ich ja weniger nachzahlen müsse, wenn der fiktive Wert bei 2000 Liter AB und RB liege antwortete er: „Das weiß ich nicht, ich bin kein Mathematiker“.

So viel zum Thema Mieterverein…

Manch andere Antworten waren noch schlimmer

Ohne Worte. Hast Du hier schon mal nachgelesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverordnung

Da stehen die wichtigsten Eckpunkte zur Berechnung der Heizkosten drin. Erfüllt Dein Vermieter diese nicht und könnt Ihr Euch nicht einig werden, hilft wohl tatsächlich nur der Weg zum Anwalt… aber dann besser einen suchen, der was von seinem Job versteht.

Grüße & Viel Glück

http://www.comoil.de

Hallo Christian,

also ich weiß nicht ob ich Dir da eine so genaue Auskunft geben kann, aber ich würde mich an den Mieterschutzbund wenden, wahrscheinlich können die Dir am Besten helfen.
Mich würde mal interessieren, ob Ihr alleine in dem Haus wohnt oder mehrere PArteien. Ich habe mich mal etwas umgehört und es kam dabei heraus das der Vermieter die tatsächliche verbrauchte dalegen muß, ansonsten kann man die abgerechnete Menge in Frage stellen und für Nichtig erklären. Die tatsächliche verbrauchte Menge ergibt sich aus dem"richtigen" Anfangsbestand und dem „richtigen“ Endbstand zum Zeitpunkt der Abrechnung. Am Tank gibt es im Normalfall eine Uhr an der man den Tankinhalt ablesen kann. Und zur Abrechnung muß der Vermieter den bezahlten Preis beim Heizölhändler zu Grunde legen.
Ich hoffe ich konnte Ihn ein wenig weiterhelfen.

Schönen Abend

Kerstin

Hi du
also in der Tat etwas schwierig das ganze
zum Öleinzelpreis:
alter Preis war 0,75 neuer Preis(neue Lieferung) war 0,55 das geht in Ordnung, da zuest das alte Öl, wenn es sich auch vermischt und vermengt verbraucht wird daher hast du in der Tat erst das teure Öl verbraucht danach das günstigere. Er darf aber nicht als Verbrauch mehr Litter vom teuren verrechnen als ursprünglich da war. Wobei er bei Einzug den Tankstand rechnerisch ermitteln darf, da er ja nicht jedesmal den Ableser holen darf. da kommen wir schon zu nächsten Punkt. Hat er keine Ablesefirma beauftragt? gibt es bei euch keine „Verdunstungsröhrchen“? In der Tat das ist eine Sauerrei denn da kann ein Verbrauch in der Tat nicht genau gerechnet werden. Ich gebe dir einen Tipp schau mal auf die Homepage von z.B. ISTA. ist ne Heizkostenabrechnungsfirma. Dort findest du alles was du wissen mußt wenn es um die Heizkosten geht.
Gruß Peter

Erstmal vielen Dank an alle, die mir hierbei mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Ich habe mich mittlerweile beim Mieterbund selbst noch mal schlau gemacht. Und diese Methode mit fiktivem Anfangs- und Endbestand ist natürlich nicht in Ordnung. Aber anscheinend habe ich hier so was wie ein Präzedenzfall, denn einen Lösungsansatz hatte der Herr auch nicht. Wir müssen dem Vermieter zumindest umgehend mitteilen (haben wir auch schon getan), dass wir die Abrechnung so nicht akzeptieren. Außerdem können die Rechnung „wahrscheinlich“ (O-Ton Mieterbund) um 15% kürzen.

Die (mittelhessische) Antwort unseres Vermieters lautete: Des konn net soi. Aich hun des schoon immer so gemoot…

Wir haben nun aber noch mal einen Termin beim Mieterverein in Gießen bei einem Anwalt, der auch abseits des Mietervereins in Mietsachen vertraut ist.

Weiteres Schmankerl bei der Sache (und 2. Punkt, warum die Kosten so hoch sind), ist die Heizkostenverteilung. Laut Abrechnung der Firma Delta-T wird nach 50% Verbrauchskosten und 50% Grundkosten abgerechnet.

Das lustige (wenn man Humor hat) ist, die haben einfach die Quadratmeterzahl bei allen Wohnungen umgeändert.

Bei uns war der Abrechnungszeitraum 01.05.09 - 30.04.10. Wir sind allerdings erst am 01.08.09 eingezogen. Und nun hat diese kompetente Firma die Gradtagstahlen von August bis April (also ohne die Monate Mai - Juli) mit unserer Quadratmeterzahl (85qm) multipliziert. Heraus kommt, dass jetzt nur noch 79qm bei den Grundkosten berechnet werden. Hört sich ja erst mal nicht so schlimm an, aber…

… die über uns liegende Wohnung ist absolut identisch mit unserer. Diese Wohnung war allerdings erst ab dem 01.02.10 bewohnt. Taschenrechner an und heraus kommt die Quadratmeterzahl 35qm. Es fehlen also bei der obrigen Wohnung satte 50qm.

Bei den unteren Appartments (es sind insgesamt 2 kleine á 20qm und 2 große Wohnungen á 85qm) wurde das genauso gehandhabt. Da wir nun am längsten darin wohnen (hohe Fluktuation wegen Studenten), haben wir für die Grundkosten die mit Abstand höchste Quadratmeterzahl. Das bedeutet, dass der Restbetrag fälschlicherweise bei den Verbrauchskosten abgerechnet wird…

Der Vermieter (aich hun des schon immer so gemoat) ist über alles informiert und wir zahlen erst mal gar nix. Ich hoffe, der neue Anwalt beim Mieterverein ist etwas kompetenter.

Aber da das Ganze verspricht, noch ganz interessant zu bleiben halte ich euch einfach mal auf dem Laufenden in den nächsten Tagen…

Schönen Abend. Mfg Christian

N´Abend Mal… gesetzt den Fall, wir hätten folgendes Problem (rein fiktiv)… Kein Anfangs und Endbestand, aber ne Heizkostenrechnung (Öl) von von mehr als 1320 €… Ablesevorichtungen sind im Keller vorhanden, aber defekt (haben wir aber erst letze Woche von einem Heizungstechniker erfahren). Unser (bei Einzug) angesprochener Mangel an Ablesevorrichtungen wurde mit dem Argument „ist zu teuer“ abgetan… Man muss wissen, dass die Vermieter vorher in der Wohnung gewohnt haben und nun in die kleinere, untere Wohnung gezogen sind.
Trotz Kontrolle von unabhängigen Fachleuten, die uns bestätigt haben, dass die Heizung am A*** ist (die Wärmepumpe ist defekt, somit muss zur Warmwasseraufebereitung immer die Heizung anspringen und Öl verbrennen) und einer sehr bescheidenen Isolierung des Bunkers -es zieht an allen Ecken und Enden und regnet sogar durch die geschlossenen Fenster) ist man bisher ncht in der Lage, die Heizung zu erneuern…
Haben jetzt erstmal Widerspruch eingelegt (mit allen Handwerkerbelegen und bekannten §en) - und auch die knapp 600 Euronen allgemeinstrom für die Wäremepumpe bemängelt. Hierbei ist noch ganz interessant zu wissen, dass mehr als 1,5 Jahre der gesamte Allgemeinstrom (Garten, Garage, Werkstatt, defekte Wärmepumpe, etc) auf unseren Zähler lief und man dies angeblich nicht wusste (bei meiner ersten Stromabrechnung über fast 7000 KwH p.a. bin ich fast umgefallen und musste mir anhören, es wären meine Geräte schuld… die in der Wohnung davor nen Verbrauch von ca. 3.500 p.a. hatten)…
Wie kann so etwas ausgehen? Ich weiss, dass ich mit dem Fall sicher neue Spähren betrete - aber ich würde gerne wissen, ob jemand so etwas schon einmal durchgemacht hat und mit welchem Ausgang… Oder Tips hat, was (ausser Einspruch und Eintritt in Mieterbund - wird am Montag erfolgen) sonst noch zu tun ist…
Danke und einen schönen Abend
M.

Guten Tag,

N´Abend Mal…wenn wir das gleiche Problem hätten: Kein Anfangs und Endbestand, aber ne Heizkostenrechnung (Öl) von von mehr als 1320 €… Ablesevorichtungen wären im Keller vorhanden, aber defekt (haben wir aber erst letze Woche von einem Heizungstechniker erfahren). Unser (bei Einzug) angesprochener Mangel an Ablesevorrichtungen wurde mit dem Argument „ist zu teuer“ abgetan… Man muss wissen, dass die Vermieter vorher in der Wohnung gewohnt haben und nun in die kleinere, untere Wohnung gezogen sind.
Trotz Kontrolle von unabhängigen Fachleuten, die uns bestätigt haben, dass die Heizung am A*** ist (die Wärmepumpe ist defekt, somit muss zur Warmwasseraufebereitung immer die Heizung anspringen und Öl verbrennen) und einer sehr bescheidenen Isolierung des Bunkers -es zieht an allen Ecken und Enden und regnet sogar durch die geschlossenen Fenster) ist man bisher ncht in der Lage, die Heizung zu erneuern…
Haben jetzt erstmal Widerspruch eingelegt (mit allen Handwerkerbelegen und bekannten §en) - und auch die knapp 600 Euronen allgemeinstrom für die Wäremepumpe bemängelt. Hierbei ist noch ganz interessant zu wissen, dass mehr als 1,5 Jahre der gesamte Allgemeinstrom (Garten, Garage, Werkstatt, defekte Wärmepumpe, etc) auf unseren Zähler lief und man dies angeblich nicht wusste (bei meiner ersten Stromabrechnung über fast 7000 KwH p.a. bin ich fast umgefallen und musste mir anhören, es wären meine Geräte schuld… die in der Wohnung davor nen Verbrauch von ca. 3.500 p.a. hatten)…
Wie kann so etwas ausgehen? Ich weiss, dass ich mit dem Fall sicher neue Spähren betrete - aber ich würde gerne wissen, ob jemand so etwas schon einmal durchgemacht hat und mit welchem Ausgang… Oder Tips hat, was (ausser Einspruch und Eintritt in Mieterbund - wird am Montag erfolgen) sonst noch zu tun ist…
Danke und einen schönen Abend
M.

Guten Tag,