Hallo zusammen,
ich habe eine Nebenkostenabrechnung bekommen, die jeglichen Rahmen sprengt. Dickster Brocken sind die Heizkosten von insgesamt 1705,09 Euro für die 85qm große Wohnung (Decken sind normal hoch, Haus ist gut isoliert - jedenfalls besser als die Wohnung zuvor).
Der Abrechnungszeitraum beträgt 01.08.2009 (Datum des Einzugs) - 30.04.2010. Die monatliche Abschlagszahlung beträgt 150 Euro, die Nachzahlungen betragen 1048,58 Euro!!!
Nun meine Frage:
- Der Vermieter misst seit 1999 (in diesem Jahr wurde die Ölheizung montiert) weder den Anfangs-, noch den Restbestand des Öls. Er tankt nur 1x pro Jahr (im August) und hat uns erklärt, dass es deshalb nicht nötig wäre Anfangs- und Endbestand zu ermitteln. Für die Heizkosten-Abrechnung nimmt er den fiktiven Wert 3700 Liter. Die Rechnung sieht nun folgendermaßen aus.
Anfangsbestand (01.05.2009): 3700 Liter x 0,75 Euro (gerundet) = +2786,10
Anlieferung (05.08.2009): 4431 Liter x 0,55 Euro (gerundet) = +2457,17
Restbestand (30.04.2010): 3700 Liter x 0,55 Euro (gerundet) = -2051,80
Ich halte diese Abrechnung für ungerecht (und unzulässig?!?), da wir den hohen fiktiven Wert von 3700 Liter AB und RB (Anfangsbestand zu 0,75 Euro minus Restbestand zu 0,55 Euro = Mehrkosten für uns) bezahlen müssen. Angenommen er würde einen fiktiven Wert von z.B. 2000 Litern einsetzen müssten wir weniger nachzahlen. Bei mehr als 3700 Litern natürlich mehr. Frage: Darf der Vermieter einfach einen fiktiven Wert für AB und RB zugrunde legen?
Vielen Dank für eine Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Christian