Mein Lebensgefährte hat 2 Kinder, denen gegenüber er unterhaltspflichtig ist. Unabhängig von seinem geringen Einkommen haben wir der Kindersmutter monatlich 250€ überwiesen. Sie bekommt zusätzlich vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Mein Partner ist gelernter Schlosser, hat aber in diesem Beruf seit über 18 Jahren nicht gearbeitet. Die letzten 8 Jahre war er ausschließlich im Sicherheitsgewerbe tätig. Um erfolgreicher im Job sein zu können, absolviert er nun einen Lehrgang zur Erlangung des §34- Scheines. Nun hat die Kindesmutter ein Gerichtsverfahren angestrebt in dem meinem Lebensgefährten ein fiktives Einkommen angerechnet werden soll und zwar auf die Tätigkeit als Schlosser. Sämtliche Bewerbungen auf eine solche Stelle waren erfolglos. Der sofortige Abbruch des Lehrganges wird von ihrer Anwältin verlangt.
Ist es möglich, dass der Richter diesem unsinnigen Antrag folgt und ein Urteil fällt, in dem man einen Unterhalt bezahlen muss, den man gar nicht bezahlen kann?
Es ist möglich, daß das Gericht zu dem Ergebnis kommt, daß aufgrund der Ausbildung des Vaters ein höheres Einkommen als Grundlage der Unterhaltspflicht herangezogen werden kann als das derzeitige. Ich gehe davon aus, daß das Gericht die Formulierungen „unsinnig“ und „kann man gar nicht bezahlen“ nicht verwenden wird, sondern - sofern es ein derartiges Urteil fällt - vielmehr seiner Ansicht Ausdruck verleihen wird, daß er genau diesen Unterhalt bezahlen kann, wenn er sich denn um eine der Ausbildung entsprechende Stelle bemühte.
Wie das Verfahren ausgeht, kann hier aber niemand beurteilen. Ich persönlich sähe es als Teil der Gesellschaft, die ja den Unterhaltsvorschuß derzeit bezahlt, auch nicht gern, daß jemand unter seinen Möglichkeiten arbeitet und so ein Teil seiner höchstpersönlichen Unterhaltspflicht von mir bezahlt wird.
Servus,
vielleicht doch noch trotz fortgeschrittenen Alters einen Umzug in Erwägung ziehen? In den Südstaaten kann man sich als Schlosser unter den Arbeitgebern, die einen einstellen wollen, den aussuchen, der beim Vorstellungsgespräch am freundlichsten war, den besten Kaffee auf den Tisch gestellt hat oder nach welchem Kriterium auch immer man vorgehen mag.
Dann klappts auch mit dem Unterhalt.
Schöne Grüße
MM