Eine Person erhält eine Abmahnung wg eines Filesherings.
Die Person ist nicht schuldig und hat keine Ahnung wieso ausgerechnet sie abgemahn wird.
Muss die Person einen Anwalt beauftragen oder mit anderen Worten: ist es sinnvoll?
Hallo norm,
man sollte eine solche Abmahnung nicht unterschätzen. Als erstes sollte man die Adresse des Absenders überprüfen, ob diese denn zu einer seriösen Anwaltskanzlei führt. Ist das nicht der Fall, kann man das Ganze komplett ignorieren. Als nächstes sollte man Akteneinsicht beantragen. Wird diese nicht gewährt, kann man das Verfahren wegen einem Verfahrensfehler ebenfalls einstellen lassen.
Die Frage, die sich stellt, wenn der Absender seriös und kein Verfahrensfehler vorliegt ist, wie der Kläger gerade auf denjenigen kommt. Nun wichtig ist z.B. dass wenn ein Dritter mit der Internetverbindung des Angeklagten eine Straftat (z.B. Urheberrechtsverletzung) begeht dann ist IMMER der Vertragsinhaber schuld, da dieser in der Pflicht steht, sein Netzwerk zu sichern. Außerdem ist die geforderte Summe wichtig. Sie wird wohl auf jeden Fall über 50eu liegen, da sie sonst den Streitwert unterschreitet und das Verfahren somit sinnlos wäre.
Bringen diese ganzen Anregungen nichts hilft es wohl nichts, den Kläger direkt anzuschreiben. Meistens sind das große Firmen, denen der Geldbeutel jedes einzelnen nicht interessiert. In diesem Fall hoffe ich für den Angeklagten, dass er eine gute Rechtsschutzversicherung oder das geforderte Geld übrig hat, denn ab diesem Punkt kann es recht hässlich werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung.
mfg
s3bi
Kann ich leider nicht weiterhelfen! mfg
Danke für die schnelle Antwort.
Es werden 800,- verlangt. Das ist super ärgerlich aber das Schlimmste ich traue mich nicht mehr meinen WLAN zu benutzen. Hat sich jemand eingewählt-das ist schön gefährlich, da ich Online Banking mache und oft mit der Kretitkarte bezahle.
Ich habe Angst, was auf mich noch zukommt.
Liebe Grüße
norm