bin mir nicht sicher, ob ich das unter Computer oder hier hätte schreiben sollen, aber denke mal hier kennt man sich damit besser aus:
ist es legal/illegal per filesharing mit einer der tauschbörsen im internet „dokumentationen“ herunterzuladen, welche bereits im fernsehen ausgestrahlt wurden?
ich vermute zwar mal, dass die dokumentationen auch vom urheberrecht geschützt sind, aber ich frage mich inwiefern das in einem solchen fall gilt.
mal angenommen A würde sich aus dem internet eine dokumentation (z.B tierfilm etc) von B herunterladen, welcher die dokumentation mittels einer tv-karte und entsprechender technik/software (kenn mich da nicht so aus) mitgeschnitten hat, als diese z.B. auf WDR ausgestrahlt wurde. würden A und B gegen geltendes recht verstoßen?
bei spielfilmen würden sie dies meines wissens nach tun, auch wenn der film bereits im free-tv ausgestrahlt wurde.
falls die antwort ist, dass A und B gegen geltendes recht verstoßen, ist es dann genauso, wenn B den film auf video aufnimmt und A dieses ausleiht?
Eine Verbreitung ist nur den Rechtinhabern vorbehalten. Egal ob du den Film als DVD kaufst, als Video deiner Ex-Freundin klaust oder mittels einer TV-Karte aufnimmst.
Auch wurscht: der Film lief ja schon im Free-TV oder Pay-TV oder im Dritten und nicht bei den Privaten oder ist eine Widerholung aus den 70er Jahre etc. etc. etc. Noch mehr wurscht: Der Film ist ja nur eine Doku und kein künstlerisches Werk und hat bestimmt auch keinen Oscar erhalten!!! (PS: Es gibt auch hierfür Oscars!!)
Die Verbreitung via Filesharing geht ohne die Erlaubnis nicht.
Ein Tipp: Lass es einfach - es bringt dir nur Ärger!!!
mal angenommen A würde sich aus dem internet eine
dokumentation (z.B tierfilm etc) von B herunterladen, welcher
die dokumentation mittels einer tv-karte und entsprechender
technik/software (kenn mich da nicht so aus) mitgeschnitten
hat, als diese z.B. auf WDR ausgestrahlt wurde. würden A und B
gegen geltendes recht verstoßen?
wie schon beantwortet - ohne erlaubnis des urheberrechteinhabers ist es nicht erlaubt.
gerade die öffentlich-rechtlichen bieten aber auch für eigenerstellte dokumentationen einen gegen unkosten zu erwerbenden zuschauermittschnitt an.
frag doch mal beim wdr nach, ob du ihnen die arbeit abnehmen kannst, indem du das teil ins netz einspeist. der wdr erspart sich arbeit und du erhältst rechtssicherheit ;o)
btw: ich habe gerade über wikipedia.org verlinkt eine „Public Domain“ Quelle von Fritz Langs „M - Eine Stadt sucht ihren Mörder“ zum Downloaden gefunden, evtl. gibts da noch einige mehr …
btw: ich habe gerade über wikipedia.org verlinkt eine „Public
Domain“ Quelle von Fritz Langs „M - Eine Stadt sucht ihren
Mörder“ zum Downloaden gefunden, evtl. gibts da noch einige
mehr …
Hi!
Ja - hier gibt es einige. Insbesondere die alten Stummfilmklassiker laufen „rechtetechnisch“ langsam aus. So kann man sich z.B. ganz offiziell auch Nosferatu und ähnliche S/W-Klassiker downloaden.
gerade die öffentlich-rechtlichen bieten aber auch für
eigenerstellte dokumentationen einen gegen unkosten zu
erwerbenden zuschauermittschnitt an.
ja, diese angebote kenne ich und meines wissens nach muss man nur die videokassette und porto bezahlen, ergo wäre es logisch wenn man dieses video dann auch weiterverbreiten dürfte, bzw. den inhalt anders beziehen würde.
frag doch mal beim wdr nach, ob du ihnen die arbeit abnehmen
kannst, indem du das teil ins netz einspeist. der wdr erspart
sich arbeit und du erhältst rechtssicherheit ;o)
wie gesagt, leider fehlt es mir für sowas an zeit, know-how, technik und lust…hat mich nur interessiert ob es eine möglichkeit gibt die guten sendungen im fernsehen dann zu sehen, wenn man selbst es will…
nachmittags arbeite ich und spät abends schlafe ich…zur spielfilmzeit läuft ja meiner meinung nach nur verblödender mist im fernsehen (bzw. 1000 wiederholung auf ntv, n24, etc.)
falls die antwort ist, dass A und B gegen geltendes recht
verstoßen, ist es dann genauso, wenn B den film auf video
aufnimmt und A dieses ausleiht?
Du kannst vom Fernsehen gerne alles aufnehmen was du willst
(mit Video, TV-Karte,…). Du darfst die Aufnahme auch an jemanden
bestimmten verschenken. Aber du darfst Aufnahmen nicht
„verbreiten“ - dh. einer unbestimmten Masse zur Verfügung stellen.
Es gibt aber bestimmt Sendungen, bei denen der Copyright-Inhaber
auf sein Recht verzichtet, die dürfen dann auch verbreitet werden.