Filesharing von Serien / Copyrightfrage

Hi zusammen,

ich frag mich, wie das mit serien aussieht, die schon im fernsehn gekommen sind.

Da diese öffentlich „aufgeführt“ wurden, wie siehts da rechtlich mit dem copyright aus? Es kann ja auch keiner wem verbieten es aufzunehmen und die serie jemand anderen ansehen zu lassen. Also dürfte theoretisch einem filesharing von serien ja auch nix im weg stehen.

Irgendein(e) fachfrau(mann) der da was genaues weiss?

Bitte nur fakten, keine meinungen oder vergleiche mit filmen die man nur im kino sehn oder auf dvd kaufen kann…

thx a lot,

fred

Hallo.

ich frag mich, wie das mit Serien aussieht, die schon im
Fernsehen gekommen sind.

Da diese öffentlich „aufgeführt“ wurden, wie sieht’s da
rechtlich mit dem Copyright aus? Es kann ja auch keiner wem
verbieten es aufzunehmen und die serie jemand anderen ansehen
zu lassen. Also dürfte theoretisch einem Filesharing von
Serien ja auch nix im Weg stehen.

An dem Copyright am Film oder der Serie XYZ ändert sich erstmal gar nichts. ABER: bei einer Fernsehausstrahlung kommen u.U. auch Werbeeinnahmen ins Spiel.
Aber wir fragen google: http://www.google.de/search?q=heise.de+filesharing+r…
Also rein prinzipiell ist Filesharing von aufgezeichneten Serien möglich. Allerdings darf dazu kein Kopierschutz geknackt werden.

HTH
mfg M.L.

***Murphys zehn Gesetze der Kryptographie*** :wink:

Krypto-Verfahren sind nicht geheim zu halten

Vertraue nichts und niemandem

Hi

ich frag mich, wie das mit serien aussieht, die schon im
fernsehn gekommen sind.

Da diese öffentlich „aufgeführt“ wurden, wie siehts da
rechtlich mit dem copyright aus? Es kann ja auch keiner wem
verbieten es aufzunehmen und die serie jemand anderen ansehen
zu lassen.

Sofern dies rein zum privaten gebrach dient, ist dies zulässig, sobald es aber gewerblich wird (=Geld verlangen) wird das illegal.

Also dürfte theoretisch einem filesharing von
serien ja auch nix im weg stehen.

Irgendein(e) fachfrau(mann) der da was genaues weiss?

Bitte nur fakten, keine meinungen oder vergleiche mit filmen
die man nur im kino sehn oder auf dvd kaufen kann…

Es gilt das gleiche Recht.
Du darfst dir davon eine Kopie für den privaten Gebrauch ziehen und diese Kopie an persönliche (!) Bekannte weitergeben. nachdem bei den üblichen Filesharingsystemen aber jeder (!) darauf zugreifen kann, verstösst Du damit gegen geltendes Recht. Ich würde da mit § 52 Satz3 UrhG argumentieren.
„Die… öffentliche Zugänglichmachung … eines Werkes … ist nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.“

der „Berechtigte“ hat zwar eingewilligt, dieses Werk per Fernsehen öffentlich zugänglich zu machen, aber nicht in einem Filesharing-System.

Als Werk werden ausdrücklich „Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden“ genannt.

Sorry, aber ich würde das Risiko eine ziemlich teuren Abmahnung seites eines Senders bzw der GEMA nicht eingehen.

Gruß
Mike

Hallo

Kleine Korrektur

Sofern dies rein zum privaten gebrach dient, ist dies
zulässig, sobald es aber gewerblich wird (=Geld verlangen)
wird das illegal.

Auch die nicht gewerbliche Verletzung der Urheberrechte (hier Verbreitungsrecht) ist strafbar, wird das ganze gewerblich betrieben wird es nur etwas "teurer :smile:
(max. 3 Jahre gegenüber max. 5 Jahre)

Gruß, DW.

Hi

Sofern dies rein zum privaten gebrach dient, ist dies
zulässig, sobald es aber gewerblich wird (=Geld verlangen)
wird das illegal.

Auch die nicht gewerbliche Verletzung der Urheberrechte (hier
Verbreitungsrecht) ist strafbar, wird das ganze gewerblich
betrieben wird es nur etwas "teurer :smile:
(max. 3 Jahre gegenüber max. 5 Jahre)

Hier ging es noch um das reine Aufzeichnen und privat zusammen mit Freunden ansehen, nicht um das Verbreiten…
Das darf man

Gruß
Mike

Hallo

Sofern dies rein zum privaten gebrach dient, ist dies
zulässig, sobald es aber gewerblich wird (=Geld verlangen)
wird das illegal.

Auch die nicht gewerbliche Verletzung der Urheberrechte (hier
Verbreitungsrecht) ist strafbar, wird das ganze gewerblich
betrieben wird es nur etwas "teurer :smile:
(max. 3 Jahre gegenüber max. 5 Jahre)

Hier ging es noch um das reine Aufzeichnen und privat zusammen
mit Freunden ansehen, nicht um das Verbreiten…
Das darf man

Ja, wollte nur auf das „gewerblich“ hinaus, eine private und gewerbliche Nutzung schiessen sich aus. Gebe zu das ich wohl nicht richtig gelesen/verstanden habe.
Ich glaube man kann das so zusammenfassen:

Fall a) Die bekannte „Privatkopie“. Sie muss völlig umsonst sein, theoretisch darf es nicht einmal eine Kostenerstattung für den CD-Rohling, Beteiligung an den Netzwerkkosten bei p2p o.ä. geben. Sonst wird es automatisch zu b)

Fall b) Verbreitung ausserhalb der geduldeten „Privatkopie“. Ich nehme kein Geld dafür -> Geldstrafe oder maximal 3 Jahre Haft, ich nehme Geld dafür -> Geldstrafe oder maximal 5 Jahre Haft.

Gruß, DW.

Hallo

Fall a) Die bekannte „Privatkopie“. Sie muss völlig umsonst
sein, theoretisch darf es nicht einmal eine Kostenerstattung
für den CD-Rohling, Beteiligung an den Netzwerkkosten bei p2p
o.ä. geben. Sonst wird es automatisch zu b)

Nö. Unentgeltlich bezieht sich imho nicht auf die entstandenen Kosten, sondern auf den Lohn für die Arbeit. Man darf keine gewinne damit erzielen, den Rohling und den Brennerverschleiß darf man sich schon bezahlen lassen.

Gruß
Axel (ianal)