Für einen Kollegen müsste ich mal folgendes wissen.
Ihm flatterte jetzt eine Anzeige der Polizei (er soll Stellung nehmen) ins Haus, dass er im Juni 1998 angeblich eine Viedeokassette in einer Videothek ausgeliehen hat und die bis heute nicht zurückgebracht hat. Angeblich wurde er auch angeschrieben, aber durch einen Umzug hat ihn dieser Brief nicht erreicht. Anzeige lautet auf Unterschlagung. Er weiss gar nichts von dieser Kassette und ist sich ziemlich sicher, diese nicht ausgeliehen zu haben.
Wie ist denn nun die Rechtslage - nach fast 2 Jahren? Wie soll er sich jetzt verhalten?
Hiho
Ich würde auf jeden fall erstmal bei der Videothek selber nachfragen und mir mal den
LEIHBELEG, auf dem ja der ausleihende, Tag und Uhrzeit steht zeigen lassen.
Hat denn dein Kumpel bei der Post einen Nachsendeantrag gestellt ??. Hat er jemals Mahnungen bekommen ?? ( evtl. per Einschreiben ?? ).
Oder hat er vielleicht seinen Videothekenausweis verloren ??. Hat er den Verlust gemeldet ??.
Sollte auf dem Leihbeleg dein Kumpel stehen, und er hat den Ausweis verloren ist es wichtig das er den Verlust gemeldet hat, ansonsten muß er wohl oder übel die Kosten tragen.
Steht er auf dem Leihbeleg und hat den Ausweis noch wird es wohl auch schwierig werden.
Die einzige Rettung wäre vielleicht das die Videothek in der er den Film ausgeliehen haben soll nicht nur mit dem Ausweis, sondern zusätzlich mit der Unterschrift des Ausleihers arbeitet.
MfG
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Eine Anzeige bei der Polizei wegen einer Videokassette?
Ich glaub’ es nicht!!??
Die Leute haben Sorgen und die Polizei hat wahrlich was besseres zu tun, als sich um Videokassetten zu kümmern…
Ist Dein Kollege rechtschutzversichert ?? Wenn ja, ab zum Anwalt!! Der kann ihn beraten. Manche Firmen reagieren offensichtlich NUR auf Anwälte. Und NICHT rechtschutzversichert zu sein ist ja heutzutage schon fast sträflich