Film aus der Videothek kopieren ?

Hallo,

wenn ich eine DVD aus der Videothek (gegen gebühren) ausleihe, darf ich dann eine sicherheitskopie der dvd anfertigen oder nicht ?!?

Viele Grüße,
Frank

Nein!
Hi!

Steht aber auch drauf

Grüße
Guido

wenn ich eine DVD aus der Videothek (gegen gebühren) ausleihe,
darf ich dann eine sicherheitskopie der dvd anfertigen oder
nicht ?!?

Wenn Du dabei keinen Kopierschutz umgehst, dann ja. Für den privaten Gebrauch. Solltest Du einen Kopierschutz umgehen, kannst Du zivilrechtlich belangt werden, allerdings nicht strafrechtlich (bei privatem Gebrauch!)

Ciao
Kaj

wenn ich eine DVD aus der Videothek (gegen gebühren) ausleihe,
darf ich dann eine sicherheitskopie der dvd anfertigen oder
nicht ?!?

Wenn Du dabei keinen Kopierschutz umgehst, dann ja.

Nein! Denn eine Verleih DVD/Video hat immer extra den Vermerk drauf, das es nur zum anschauen gedacht ist. Kopieren, etc. ist verboten.

Für den
privaten Gebrauch.

DAS ist der Part aus dem entsprechenden Urheberschutz gesetz, ja. Aber Du hast nicht die DVD/Video erworben, sondern nur sozusagen das Nutzungsrecht Dir diese für eine gewisse Zeit an zu schauen und nicht mehr :wink:

Solltest Du einen Kopierschutz umgehen,
kannst Du zivilrechtlich belangt werden, allerdings nicht
strafrechtlich (bei privatem Gebrauch!)

Stümmt.

h.

Nein! Denn eine Verleih DVD/Video hat immer extra den Vermerk
drauf, das es nur zum anschauen gedacht ist. Kopieren, etc.
ist verboten.

Draufstehen kann da erstmal viel. Es war aber schon immer so, dass Du einen Film aus der Videothek ausleihen und eine Privatkopie ziehen durftest. Ist eben so. Und dies hat sich, abgesehen von den Kopierschutzausnahmen auch nicht geändert.

DAS ist der Part aus dem entsprechenden Urheberschutz gesetz,
ja. Aber Du hast nicht die DVD/Video erworben, sondern nur
sozusagen das Nutzungsrecht Dir diese für eine gewisse Zeit an
zu schauen und nicht mehr :wink:

Falsch.

Ciao
Kaj

Ja, aber…
Hallihallo

Ja, darfst du. Allerdings nur für den Privatgebrauch.

Gruß Maroc

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Draufstehen kann da erstmal viel.

Blödsinn! Wenns draufsteht ist es u.U. auch Teil der AGB!!

Es war aber schon immer so,
dass Du einen Film aus der Videothek ausleihen und eine
Privatkopie ziehen durftest.

Nicht unbedingt! Es wird/wurde nix dagegen getan!

Ich würde das (Neue)UHG auch auf „Nein“ interpretieren, schon weil das Original nicht in dem Falle ja „nur“ Besitz und kein Eigentum ist…

Grüßle

Florian

Hi!

Draufstehen kann da erstmal viel.

Blödsinn! Wenns draufsteht ist es u.U. auch Teil der AGB!!

Nicht, wenn es rechtlich nicht haltbar ist. Außerdem stand da AFAIK immer etwas von unerlaubter Vervielfältigung. Wenn es aber rechtlich gedeckt ist, ist es ja nicht unerlaubt.

Es war aber schon immer so,
dass Du einen Film aus der Videothek ausleihen und eine
Privatkopie ziehen durftest.

Nicht unbedingt! Es wird/wurde nix dagegen getan!

Ich würde das (Neue)UHG auch auf „Nein“ interpretieren, schon
weil das Original nicht in dem Falle ja „nur“ Besitz und kein
Eigentum ist…

Interessant, dass Du bereits Interpretationen des neuen UHGs hast, obwohl sich die Juristen untereinander noch nicht wirklich einig sind, wie einzelne Pragraphen praktisch auszulegen sind.
Und ich kann mich nur wiederholen: Die Privatkopie war schon immer erlaubt. Auch bei Videothekenkassetten.

Ciao
Kaj