Filme ohne FSK, d.h. frei ab 18 Jahren

Hallo,

weiss jemand, wie das mit Filmen ohne Freigabe für Kinder und Jugendliche ist:

Wie ich z.B. den Seiten bei Amazon entnehme, dürfen solche Filme nicht an Minderjährige verkauft werden. Wenn man das trotzdem macht, ist das dann eine Straftat? Oder nur eine Ordnungswidrigkeit o.ä.?

Und gibt es einen Unterschied in der Bewertung, ob solch ein Film an Minderjährige verkauft wurde oder ob er Minderjährigen „nur“ zugänglich gemacht, bzw. gezeigt wurde?

Hallo,

Wie ich z.B. den Seiten bei Amazon entnehme, dürfen solche
Filme nicht an Minderjährige verkauft werden. Wenn man das
trotzdem macht, ist das dann eine Straftat? Oder nur eine
Ordnungswidrigkeit o.ä.?

Straftat.

Und gibt es einen Unterschied in der Bewertung, ob solch ein
Film an Minderjährige verkauft wurde oder ob er Minderjährigen
„nur“ zugänglich gemacht, bzw. gezeigt wurde?

Grundsätzlich macht das Gesetz da keinen Unterschied:
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__15.html
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__27.html

Wie das dann hinterher der Richter sieht, ist dann aber wieder eine andere Sache.

Gruß
Christian

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Wenn ich das richtig verstehe, bezieht sich das Gestz aber nur auf indizierte Filme. Gilt das denn genauso, wenn der Film von der FSK „ab 18“ eingestuft wurde?

Damit niemand glaubt, ich wolle mit der Auskunft dubiose Geschäfte machen:

Ich frage, weil eine Lehrerin während des Unterrichts minderjährigen SchülerInnen den Film Sin City (ab 18) gezeigt hat. Und ich frage mich, ob hier vielleicht sogar eine Straftat vorlag.

mfg dagobetr05

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Wenn ich das richtig verstehe,
bezieht sich das Gestz aber nur auf indizierte Filme. Gilt das
denn genauso, wenn der Film von der FSK „ab 18“ eingestuft
wurde?

vorab: es hilft, wenn man seinen Artikel als Antwort auf den Artikel schreibt, auf den man sich bezieht. Das hilft dem Autor des ersten Artikels beim Finden der Antwort, weil er - sofern eingestellt - eine Benachrichtigung erhält.

Zur Frage: Natürlich.

Gruß
Christian

Hallo, Christian, vielen Dank für die Hilfe. tatsächlich sollte meine Antwort auf deine Antwort folgen, aber ich hatte wohl noch Schwierigkeiten mit der „Baumlogik“. Jetzt sollte es richtig klappen.

Zur Frage: Die Lehrerin hat sich inzwischen über den Direktor entschuldigt. Mich würde deine Meinung interessieren: Wenn hier eine Straftat vorliegt, sollte ich es bei einer „Entschuldigung, soll nicht wieder vorkommen“ belassen?

Hallo,

vielen Dank für die Hilfe. tatsächlich
sollte meine Antwort auf deine Antwort folgen, aber ich hatte
wohl noch Schwierigkeiten mit der „Baumlogik“.

kein Problem, wir haben es ja noch retten können :wink:

Zur Frage: Die Lehrerin hat sich inzwischen über den Direktor
entschuldigt. Mich würde deine Meinung interessieren: Wenn
hier eine Straftat vorliegt, sollte ich es bei einer
„Entschuldigung, soll nicht wieder vorkommen“ belassen?

Das kann ich Dir nicht beantworten. Es käme mir im Zweifel darauf an, wie schlimm ich persönlich den Vorfall gefunden hätte. Außerdem sollte man die Konsequenzen berücksichtigen - einerseits für einen selbst (eine Lehrerin anzeigen muß nicht gut ankommen, wenn bspw. das eigene Kind auf die betreffende Schule geht) und andererseits für die Lehrerin (Jugenschutzverletzungen hätten vielleicht doch ernsthafte Konsequenzen für eine Mitarbeiterin des Erziehungswesens).

Gruß
Christian