Filmen am FKK Strand

Guten Tag,

gestern Nachmittag habe ich (unbewusst) vom FKK Strand aus eine Wakeboardanlage (sowas wie Wasserski) gefilmt.
Plötzlich kam ein Mann und versuchte mir meine Videokamera aus der Hand zureisen, was ihm zum Glück Mißlang. Danach drohte er die Polizei von seinem Handy aus anzurufen weil ich angeblich nackte Menschen gefilmt hätte (habe ich aber nicht).

Nun meine allgemeine Frage: wenn jemand sich in der oben beschriebenen Situation befinden würde und zudem die Polizei anwesend wäre. Was kann mit der Person und/oder der Kamera passieren?

Vielen Dank für die Antworten,

Victoria

warum nicht…

Nun meine allgemeine Frage: wenn jemand sich in der oben
beschriebenen Situation befinden würde und zudem die Polizei
anwesend wäre. Was kann mit der Person und/oder der Kamera
passieren?

Hallo,

Die Person, die die Kamera wegreissen wollte, könnte eine Anzeige wegen Nötigung bekommmen.

Bei der Person die gefilmt hätte, würden die Personalien festgestellt werden und in einem Tätigkeitsbericht der Polizei festgehalten werden, denn:

Das Fotografieren und Filmen von Personen in der Öffentlichkeit ist als solches nicht verboten/strafbar. Verboten ist jedoch die Veröffentlichung bis auf die im KuG geregelten Ausnahmen

http://www.presserecht.de/gesetze/kug.html

D.h., de Polizei würde mit der Personalienfeststellung sicherstellen, dass Du strafrechtlich verfolgt werden kannst/ggf. zivilrechtlich haftbar geacht werden kannst, wenn Bilder von Personen irgendwo veröffentlicht werden.

Gruß,

ElC.

Hi!

Das ist eine recht alte Seite, seitdem hats massiv Ärger gegeben. Spanner und professionelle haben mit Handys auf FKK-Stränden die Leute gefilt und teilweise ins Netz gestellt.

Mir war als wäre daraufhin ein Filmverbot ausgesprochen worden, bin mir aber nicht sicher.

Grüße Dusan

Hi,

ich meine auch, daß letztes jahr auch das filmen/fotographieren an sich unterasgt wurde, wenn es sich um personen handelt, die nicht ihr einverständnis gegeben haben…

LG Alex:smile:

Geändert hat sich nur…
…das hier:

http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

Um Spanner von Solarien, Schwimmbadumkleiden, Wohnungen, etc. fernzuhalten…

Aber ín der Öffentlichkeit gilt m.E. immernoch das KuG.

ElC.

Hallo Victoria,

zunächst einmal ist das „Recht am eigenen Bild“ zu beachten…
Dieser „Persönlichkeitsschutz“ ist sehr weitreichend und wird nur dann
unterbrochen,wenn es sich zum B. Aufnahmen zum Zeitgeschehen handelt…
Wenn es sich z.B. bei der „Wakeboard-Veranstaltung“ um die Teilnahme von bekannten Größen in derselben handelte,so können dabei zufällig mit aufs Bild gekommene Personen nichts dagegen sagen…
Ebenso,wenn du z.B. das „Super-Sommer-Wetter“ am Fühlinger See dokumentieren willst und dabei natürlich auch Leute mit aufs Bild kommen…
Anders sieht es aus,wenn du ganz gezielt „Lieschen Müller“ filmst,ohne vorher ihre Einverständniserklärung einzuholen…

mfg

Frank

Wo steht das???

Anders sieht es aus,wenn du ganz gezielt „Lieschen Müller“

filmst,ohne vorher ihre Einverständniserklärung einzuholen…

Wo steht das? Abgesehen von der Veröffentlichung ist auch das gezielte Filmen einzelner als solches nicht verboten.