Filmen auf Demos?

Hallo alle zusammen!
Gerade ist mir als Berliner natürlich jener Fall hier(http://www.youtube.com/watch?v=QAOFsuf7YF0) besonders im Kopf geblieben und vermutlich auch von gewisser „journalistischer“ Bedeutung.

Allerdings erinnere ich mich daran, dass es im allgemeinen wohl gar nicht erlaubt ist, Polizisten zu filmen.

Meine Frage ist nun:
Wie genau sieht es denn mit der gesetzlichen Lage aus? Darf ich (selbst ohne Veröffentlichungsabsichten - siehe §22/23 KUG) auf Demos tatsächlich einfach filmen? Und darf ich dann sogar das Material, auf welchem unter Anderem auch Polizisten sind, einfach so ins Netz stellen und allen zugänglich machen?
Nach welcher Gesetzesgrundlage richte ich mich da? Ich konnte dazu nichts genaues finden.
Ich hoffe, jemand von euch kennt sich damit aus. Ich dachte immer, das wäre illegal (auch wenn irgendwie viele Leute da filmen).
Danke,
Tobias

Hallo, Berliner!

Allerdings erinnere ich mich daran, dass es im allgemeinen
wohl gar nicht erlaubt ist, Polizisten zu filmen.

Ich weiß nicht genau, wie das im Ostteil Berlins früher geregelt war. Spätestens seit 1990 aber gilt: In einem Land, in dem Polizeibeamte mit Jugendlichen zusammen auf Privatparties ein Bierchen trinken dürfen, da müssen sie sich auch grundsätzlich gefallen lassen, gefilmt zu werden.

Meine Frage ist nun:
Wie genau sieht es denn mit der gesetzlichen Lage aus? Darf
ich (selbst ohne Veröffentlichungsabsichten - siehe §22/23
KUG) auf Demos tatsächlich einfach filmen?

Du darfst es auch mit Veröffentlichungsabsichten.

Nach welcher Gesetzesgrundlage richte ich mich da? Ich konnte
dazu nichts genaues finden.

Wieso? Hast Du doch längst! Wie isses denn mit § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG?

Ich hoffe, jemand von euch kennt sich damit aus. Ich dachte
immer, das wäre illegal (auch wenn irgendwie viele Leute da
filmen).

Aners als zB beim „Bei-Rot-über-die-Fußgänger-Ampel-gehen“ gilt hier: Wenn’s alle machen, dann wird es wohl erlaubt sein.