Filmen in U-Bahn für Musik-Video

Mahlzeit!

Mit meiner Band haben wir einen Song über unsere schöne Stadt Düsseldorf aufgenommen.

Wir spielen deutschen Punkrock und genau in diesem Stil ist auch der Song.

Nun möchte ich unter diesen Song ein Video legen und damit auf unserer HP, Youtube, Veranstaltern etc. für uns werben.

Um meine Video-Idee zu realisieren, muss ich nun ein Tagesticket kaufen, mich in diverse U-Bahnen setzen und aus dem Fenster filmen.

Die Aufnahmen sollen schon zeigen, dass sie aus einer U-Bahn heraus sind. Dazu möchte ich, wenn ich irgendwelche „verrückten Gestalten“ in der Bahn treffe auch von ihnen eine Aufnahme machen.

Im Video werden die Aufnahmen dann so verarbeitet, dass man immermal zwischendurch eine U-Bahn-Fahrt durch diverse Stadtteile in unterschiedlichen Situationen für 10 oder 15 Sekunden erkennt.

Natürlich werde ich bei Einzelpersonaufnahmen diejenigen Personen ansprechen. Wie sieht es aus, wenn ich die U-Bahn nutze und aus der Bahn filme?

Muss ich mir Sorgen machen, wenn man mir einen gewerblichen Hintergrund vorwirft? Wir verkaufen ja nichts.

Gibt es eventuell weitere Tipps, die ich beim Filmen berücksichtigeen kann (z.B. Kulissen, oder kreative Ideen)?

Danke

Herzlichst
Daniel

Nach dem Fotorecht brauchst Du eine Genehmigung, da Du dich in der U-Bahn auf einem Betriebsgelände befindest.
Das Beste ist dich mit dem Betreiber der Bahn in Verbindung zu setzen.

Gruß Peter

Hi Daniel,

es gibt zahlreiche rechtliche Vorschriften, die du beachten musst, wenn du solch ein Video drehen willst. Zunächst einmal gilt für dein Vorhaben in der U-Bahn das Hausrecht des U-Bahn-Betreibers, in deinem Fall der Rheinbahn. Wenn du dir von der Rheinbahn keine Erlaubnis fürs Filmen in deren Fahrzeugen holst, können die dir Ärger machen wegen Hausfriedensbruch. Das gilt übrigens nicht nur für die U-Bahn-Fahrzeuge selbst, sondern auch für die Bahnsteige.

Desweiteren musst du von sämtlichen Menschen, die du für das Video filmen willst, deren Einverständnis holen. Privatleute haben nämlich das Recht am eigenen Bild, d.h., sobald sie eindeutig identifizierbar sind, müssen sie sich erst damit einverstanden erklären, dass du sie filmst, bevor du loslegst. Und das gilt eben nicht nur für die Leute in der Bahn, sondern auch für die, die auf offener Straße herumlaufen. Machst du das nicht, riskierst du im schlimmsten Falle sogar Knast - steht zumindest so im KunstUrhG.

Das mit dem „gewerblichen Hintergrund“ ist eine schwierig zu beantwortende Frage, da kennen sich Juristen vielleicht noch besser aus. Aber möglicherweise könntet ihr deswegen auch Probleme bekommen. Denn das Video, das ihr dreht, soll ja ein Werbevideo für euch sein. Von daher könnte man euch euer Vorhaben auch gewerblich auslegen, denn letztlich zielt das Video darauf ab, dass Veranstalter euch für einen Gig buchen, ihr also auch wieder Kohle einspielt. Deshalb würde ich das alles ganz genau abklären. Vor allem würde ich der Rheinbahn genau erläutern, was ihr vorhabt.

Schöne Grüße
Fred