Mein Arbeitgeber möchte einen Imagefilm drehen lassen und Fotos machen. Darf er das ohne meine Genehmigung tun? Was ist später mit der Weiterverwendung des Materials? Kann ich durch eine Art Vereinbarungen Einschränkungen vornehmen oder generell widersprechen?
Ich weiß nicht, warum ich in letzter Zeit immer wieder wegen Arbeitnehmerrechten angesprochen werde. Ich habe das nicht als Interessensgebiet angegeben und weiß wirklich nicht Bescheid. Ich bin selbständig und habe nur geringfügig Beschäftigte.
Nach meiner unmaßgeblichen Meinung müßte dein Arbeitgeber dich um Erlaubnis fragen. Ich habe mal was vom „Recht am eigenen Bild“ gehört. Dies völlig unverbindlich. Ich hab keine Ahnung. Google doch mal dazu.
Mein Arbeitgeber möchte einen Imagefilm drehen lassen und
Fotos machen. Darf er das ohne meine Genehmigung tun? Was ist
später mit der Weiterverwendung des Materials? Kann ich durch
eine Art Vereinbarungen Einschränkungen vornehmen oder
generell widersprechen?
Mein Arbeitgeber möchte einen Imagefilm drehen lassen und
Fotos machen. Darf er das ohne meine Genehmigung tun? Was ist
später mit der Weiterverwendung des Materials? Kann ich durch
eine Art Vereinbarungen Einschränkungen vornehmen oder
generell widersprechen?
Hallo Andreas
Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten.Zunächst muss einmal geklärt sein, was Sie-oder einzelne Mitarbeiter- in dem Film für eine „Rolle“ spielen sollen. Fotos der Mitarbeiter bedürfen füe eine Verffentlichung das Einverständnis. Da es hier aber um komplexe Rechte an der Persönlickeit bzw. das Recht am eigenen Bild geht,verweise ich auf einen Fachanwalt.Ich kann und darf in dieser Richtung keine „Rechtsberatung“ geben. Adressen bekommen Sie über die gelben Seiten oder bei der betreffenden Rechtsanwaltkammer.
mit freundlichen Grüßen
Mein Arbeitgeber möchte einen Imagefilm drehen lassen und
Fotos machen. Darf er das ohne meine Genehmigung tun? Was ist
später mit der Weiterverwendung des Materials? Kann ich durch
eine Art Vereinbarungen Einschränkungen vornehmen oder
generell widersprechen?
Hallo Andreas,
Gemäß §22 KuG kann jeder Mensch selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem
Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Dabei muß jedoch die einzelne Person ein wesentliches
Motiv der betreffenden Aufnahme sein, die bloße Erkennbarkeit innerhalb einer Menschenmenge, auf einer
Straße, vor einem Gebäude oder einem sonstigen Hauptmotiv reicht nicht aus.
Das „Recht am eigenen Bild“ ist lediglich eine Einschränkung der Veröffentlichung von Aufnahmen. Das
Photographieren und Filmen als solches ist dadurch nicht eingeschränkt. Es ist frei zulässig, Photo- und
Filmaufnahmen einzelner Personen auch ohne deren Einwilligung zu erstellen und zu besitzen, lediglich zurVeröffentlichung braucht man die Genehmigung der Betroffenen.
Hiermit habe ich Dir einen Auszug aus dem Gesetz wiedergegeben.
Gruß
Oliver