ein Verein leiht sich einen Videofilm aus und führt ihn am Altennachmittag zur Unterhaltung seiner Senioren vor. Ist das erlaubt oder werden dabei irgendwelche Rechte des Filmverleihers oder des örtlichen Kinos veletzt?
Wäre eine solche Vorführung bei der GEMA oder ähnl. Verein anzzzmelden?
Danke für Eure Antworten.
Ohne nähere Informationen zu dem Verein und der Veranstaltung zu haben, ist zumindest nicht eindeutig zu beantworten, ob eine angemessene Vergütung zu zahlen ist.
Ohne nähere Informationen zu dem Verein und der Veranstaltung
zu haben, ist zumindest nicht eindeutig zu beantworten, ob
eine angemessene Vergütung zu zahlen ist.
Erlaubt: Ja
Vergütungspflichtig: Unklar
Gruß
Hallo Steve,
Danke für die Info. Für den Verein träfe wohl zu: „Jedoch hat der Veranstalter dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.“
Was ist angemessen und wie ermittle ich den Urheber?