Filmvorführung

Hallo Wissende,

ein Verein leiht sich einen Videofilm aus und führt ihn am Altennachmittag zur Unterhaltung seiner Senioren vor. Ist das erlaubt oder werden dabei irgendwelche Rechte des Filmverleihers oder des örtlichen Kinos veletzt?
Wäre eine solche Vorführung bei der GEMA oder ähnl. Verein anzzzmelden?
Danke für Eure Antworten.

Wolfgang D.

Hallo Wolfgang,

laut § 52 UrhG grundsätzlich nicht, es sei denn die Veranstaltung dient Erwerbszwecken:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52.html

Gruß!

Horst

Hallo,

laut § 52 UrhG grundsätzlich nicht, es sei denn die
Veranstaltung dient Erwerbszwecken:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52.html

das ist aber etwas sehr verkürzt ausgedrückt.

Ohne nähere Informationen zu dem Verein und der Veranstaltung zu haben, ist zumindest nicht eindeutig zu beantworten, ob eine angemessene Vergütung zu zahlen ist.

Erlaubt: Ja
Vergütungspflichtig: Unklar

Gruß

S.J.

Hallo,

laut § 52 UrhG grundsätzlich nicht, es sei denn die
Veranstaltung dient Erwerbszwecken:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52.html

das ist aber etwas sehr verkürzt ausgedrückt.

Ohne nähere Informationen zu dem Verein und der Veranstaltung
zu haben, ist zumindest nicht eindeutig zu beantworten, ob
eine angemessene Vergütung zu zahlen ist.

Erlaubt: Ja
Vergütungspflichtig: Unklar

Gruß

Hallo Steve,

Danke für die Info. Für den Verein träfe wohl zu: „Jedoch hat der Veranstalter dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.“
Was ist angemessen und wie ermittle ich den Urheber?

Wofgang D.