Guten Morgen,
foilgende Sachlage:
Angemietet ist ein Reihenhaus mit einer Anlage, die für die Heizung, Warmwasser und die Belüftung des Hauses verantwortlich ist. Für die Belüftung werden div. Luftfilter benötigt.
Frage: Dürfen diese Luftfilter dem Mieter über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt werden?
Danke und beste Grüße,
Anna