foilgende Sachlage:
Angemietet ist ein Reihenhaus mit einer Anlage, die für die Heizung, Warmwasser und die Belüftung des Hauses verantwortlich ist. Für die Belüftung werden div. Luftfilter benötigt.
Frage: Dürfen diese Luftfilter dem Mieter über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt werden?
ja, das gehört mit zur Wartung der Lüftungsanlage, dazu gibt es in jeder Firma einen Wartungsvertrag. Dieser beinhaltet auch den Austausch der Filter, die ja ab und an doch gewechselt werden müssen.
Somit ist dieser Wechsel umlagefähig.
MfG Maximilian 123