Filter über Betriebskosten abrechnen?

Guten Morgen,

foilgende Sachlage:
Angemietet ist ein Reihenhaus mit einer Anlage, die für die Heizung, Warmwasser und die Belüftung des Hauses verantwortlich ist. Für die Belüftung werden div. Luftfilter benötigt.

Frage: Dürfen diese Luftfilter dem Mieter über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt werden?

Danke und beste Grüße,
Anna

Hi,

wenn die Betriebskosten wirksam umgelegt worden sind, ja, fällt unter Wartungsmaterial.

Als Ergänzung zur Antwort von Naseweis findest du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebskosten_(Immobil… die genaue Erläuterung. Fazit: Im Mietvertrag/Betriebskostenvereinbarung muss das Thema Lüftung auftauchen, dann gilt es als wirksam vereinbart.

Stimmt war etwas zu knapp von mir die Antwort