Filterglas Wasserstation an Mieter umleg

Hallo Alex,

wie Du schon richtig vermutest wäre eine Reparatur vom Vermieter zu tragen.
Frag ihn einfach ob es sich um eine Wartung handelt, falls unglaubwürdig bitte um Einsicht in die Rechnung und frage den Handwerker ob es eine Wartung war.
Gibt aber auch Wartungen die erst nach Jahren anfallen, z.B. Wasseruhren (wenn nach 6 Jahren die Eichung abläuft).

Gruß
David

Hallo ! Es ist also Gemeinschaftseigentum. Reparaturen und Wartungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum, die nicht regelmäßig durchgeführt werden müssen, sind nicht umlagefähig.

Hallo - ich war in Urlaub, daher erst jetzt:

Nach der DIN-Norm DIN 31051 umfasst „Instandhaltung“ die vier Grundmaßnahmen: Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung. In der BetrKV wird der Begriff „Instandhaltung“ in der erwähnten Textstelle lediglich in Klammer verwendet, nachdem zuvor beschrieben wurde, was unter „nicht umlegbare Betriebskosten“ verstanden wird. Man muss da also schon genau lesen und nicht Worte aus dem Zusammenhang reissen!

Unter § 2 Absatz 2 sind z.B. klar als umlegbare Kosten aufgeführt
„die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe“

Dann tasten wir uns also mal weiter voran :wink:

Meist sind Wassermengenregler und Filter eine Einheit, ansonsten dürfte der Filter m.E. auch vom Begriff „hauseigene Wasserversorgungsanlage“ umfasst sein. Möglicherweise sind auch die Wartungskosten der Filtereinheit explizit im Mietvertrag aufgeführt.

Zur Abgrenzung „umlegbare Betriebskosten - oder nicht?“ muss man hier dann unterscheiden, ob das Filterglas ausgetauscht werden musste, weil es defekt war = Reparatur/nicht umlegbar oder ob es im Rahmen der normalen Wartung ausgetauscht wurde

Gruß Rudi

Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Auf der Rechnung des Installateurs ist nicht eindeutig aufgeführt ob es sich um eine Wartung oder Reparatur handelt. Da aber aus dieser Hauswasserstation über einen längeren Zeitraum etwas Wasser ausgetreten ist (1 Eimer/Woche) gehe ich davon aus das es sich hierbei um eine Reparatur handelte, zumal in den 4 Jahren in denen ich dort wohne so etwas noch nie im Rahmen einer Wartung vom Vermieter umgelegt wurde. Nochmals besten Dank für die Einschätzung.
Gruß
Alex

Hallo,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir haben einen Mustermietvertrag in dem nichts von Kleinreparaturen geregelt ist. Zumal sich die Gesamtrechnung auf 420 € für alle Parteien und unser Anteil auf rund 125 € beläuft. Sofern der Vermieter nicht einlenkt werde ich mich an eine Beratungsstelle wenden.
Gruß
Alex

Hallo Alex,

das ist die beste Lösung!!

Warum das Glas austauschen?
Ist ev nur der Filter gemeint?
Und der Austausch eins Kugelventiels ist Vermietersache.
Folglich auch die zu bezahlenden Arbeitsstunden.