Filterglas Wasserstation an Mieter umleg

Hallo,
im Rahmen der Nebenkostenabrechnung wurde uns von unserem Vermieter die Kosten für ein Filterglas für die Hauswasserstation zzgl. Kugelventin und 1,5 Arbeitsstunden in Rechnung gestellt. Handelt es sich hierbei nicht um Instandhaltungskosten die im Sinne von § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung nicht umgelegt werden dürfen?
Vielen Dank und Gruß
Alex

Hallo,
Bin kein Anwalt… Ich denke nicht.

Grüße

Hallo,

fragen Sie Ihren Vermieter, auf welcher Grundlage er die Kosten umlegen will, aus meiner Sicht gehören die Kosten zu den Instandhaltungskosten.

MfG P. Kunze

Antwort:
Zu den nichtumlagefähigen Mietnebenkosten zählen
u. a. sämtliche Kosten, die dem Vmieter durch die Instandhaltung und Instantsetzung seiner
Immobilie entstehen. Diese Kosten muss der
Vermieter grundsätzlich alleine tragen!

MfG
Schattenfuerst

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Es dürfen nur die Wartungsarbeiten umgelegt werden. Ist die Filteranlage neu installiert worden? Oder schon immer Bestandteil der Nebenkosten? Im Zweifel empfehle ich Ihnen den Besuch einer Verbraucherzentrale. Dort werden Sie kompetent zu Ihrem konkreten Fall beraten. Mit freundlichen Grüßen.

Leider weiß ich nicht, wofür dieses Glas notwendig ist. Sollte es wg. des neuen Gesetzes in puncto Legionellen eingebaut worden sein, ist es umlegbar. Als Reparatur nicht. War vorher schon ein solches Glas vorhanden? Da müsstest du dich selbst bei der Firma erkundigen, warum und wofür dieser Einbau notwendig war.
MfG
Ulla

Hallo Alex,
es hört sich so an, als sei der Einbau keine Instandhaltung und daher nicht in den Nebenkosten umlegbar.
Mit Grüßen, Hubert Steiger.

Vielen Dank für die Rückmeldung, ja so ein Glas war schon vorhanden und es wurde getauscht weil Wasser ausgetreten ist, es also undicht war. Es sollte sich daher um Reparaturkosten handeln die nicht umlegbar sind.
Gruß
Alex

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, die Filteranlage war schon vorhanden und es wurde getauscht weil etwas Wasser ausgetreten ist, es also undicht war. Es sollte sich daher um Reparaturkosten handeln die nicht umlegbar sind.
Gruß
Alex

Normalerweise ist das m. E. eine Reparatur, die nicht umgelegt werden darf. Ist die Heizung nur für dich und wie hoch sind die Kosten für diese Glaserneuerung?

Reperaturkosten gehören nicht zu den Nebenkosten, allerdings Wartungskosten, z.B. jährliche Kosten für Wartung Heizungsanlage.
ist natürlich Streitfrage, würde Vermieter darauf hinweisen.

Hallo Alex,

hier handelt es sich nach deiner Beschreibung um eine Reparaturrechnung, diese hat in der Betriebskostenabrechung nichts zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Die Wasserstation filtert das Wasser für insgesamt 4 Mieter. Die Kosten werden nach qm umgelegt. Insgesamt einschl. Arbeitslohn betragen die Kosten rund 450 €, unser Anteil liegt bei rund 130 €.
MfG
Alex

Hallo,

meiner Einschätzung nach handelt es sich hier in der Tat um eine Instandsetzung, die nicht umlagefähig ist.

Sollte der Vermieter nicht mit einer Individualvereinbarung im Mietvertrag zB: Wasser-Filterwartung und die Thermische Desinfizierung der Warmwasserspeicher mit einbezogen haben,
kann er diese nicht umlegen.

Viele Grüße

Diese Kosten musst du nicht übernehmen.

MfG
Ulla

Hallo Alex79,

als Nebenkosten gehen diese Kosten nicht durch. Haben Sie in Ihrem Mietvertrag etwas vereinbart, das solche Kosten abdeckt? Haben Sie eine Übernahme von Kleinreparaturen vereinbart? Sind diese begrenzt auf ca. 80€ pro Fall?
Gehen Sie zu einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe (Mieterbund o.ä.). Dort können diese Daten genau überprüft werden.

Gruß Fred

Hallo Alex,

die Frage wäre warum das Glas und Ventil getauscht wurde.
Falls der Tausch lt. Wartungsplan /-anleitung oder ähnlichem erforderlich ist, dann tragen die Mieter die Kosten.

Gruß
David

Hallo! Es kommt drauf an wo dieses Filterglas sich befindet. Innerhalb der Wohnung oder außerhalb? Es ist so was wie z.b bei den Fenstern, Außenanstrich=Vermietersache, Innenastrich=Mietersache.

Hallo,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Wasserstation befindet sich im gemeinsamen Kellerraum, der für alle 4 Parteien zugänglich ist.
Gruß
Alex

Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung. Das Glas wurde vermutlich getauscht weil etwas Wasser aus der Anlage ausgetreten ist und das Glas undicht war. Vermute daher es handelt sich um eine Reparatur. Ob sowas allerdings im Rahmen von einem Wartungsplan ausgetauscht wird, weiß ich nicht. Allerdings ist dies in den 4 Jahren in denen ich dort wohne bisher noch nicht geschehen bzw. abgerechnet worden.
Gruß
Alex