Filterung Internetzugang in der Firma

Moin Experten,

nehmen wir mal an, eine Firma hätte einen Internetzugang mit Firewall und Content-Scanner. Also alle Voraussetzungen für eine Reglementierung des Internetzugangs.

Frage: gibt es Gesetze/Vorschriften, die eine solche Reglementierung/Filterung erzwingen (z.B. Jugendschutz bei Azubis)? Oder könnte die Firma auch einfach den Zugriff auf alles zulassen? (Die private Nutzung sei nicht erlaubt).

Gruß
Stefan

Hi,

der AG bestimmt inwiefern das Internet zugänglich ist oder nicht. Alles ist möglich. Eine Verpflichtung zum Jugendschutz in puncto betrieblicher Internetzugang gibt es nicht.

Gruss
K

Hallo,

zumindest das Berufsausbildungsverhältnis enthält auch Elemente eines „Erziehungsverhältnisses“.

Dem Arbeitgeber obliegt aber auch darüber hinaus bei Arbeitnehmern im allgemeinen und bei Jugendlichen und Azubis im besonderen die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstands innerhalb des Betriebes. Das ist Teil der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, nach der dieser den Schutz der Persönlichkeitssphäre des Arbeitnehmers sicherzustellen hat.

Insofern muss ein Arbeitgeber / Ausbilder schon darauf achten, dass die Jugendlichen nicht altersunangemessenen Einflüssen ausgesetzt sind, auch sich selbst nicht aussetzen.

Das muss jetzt keine Firewall-Lösung mit Sperre von Seiten sein, aber zu sagen, dass der Arbeitgeber da gar nichts zu beachten hätte, ist sicherlich zu einfach.

VG
EK

Hi,

der AG muss sicher nichts dagegen tun dass der Azubi vorsätzlich Pornoseiten aufruft und sich dann beschwert dass der AG diese Seiten nicht gesperrt hat. Andererseits muss er einschreiten wenn die Kollegen z.B. Filmchen gucken während der Azubi dabei ist.

Der kluge AG lässt seine AN eine IT-Richtlinie unterschreiben in der solche Sachen geregelt sind (also dass solche Seiten NICHT aufgerufen werden dürfen) und hat damit seine Fürsorge m.E. nach erfüllt.

Gruss
K

Danke schön! (owT)
owT