Finanz.Ausgleich des Urlaubsanspruchs

Hallo gesamtes Experten-Team,
ich denke, daß mir jemand meine Frage beantworten kann.
Mich interessiert eine spezielle Berechnung in Bezug auf den finanziellen
Ausgleich des bestehenden Urlaubsanspruchs. Der gekündigte AN konnte sei-
nen Urlaub wegen des bestehenden Kündigungsrechtsstreits nicht nehmen und
möchte sich diesen jetzt auszahlen lassen. Wie erfolgt die Berechnung? Ich
glaube mich zu erinnern irgendwo mal gelesen zu haben, daß die Berechnung
wie nachstehend angegeben so erfolgt: mtl. Bruttolohn : 21,75 = Brutto-
Tagessatz x Urlaubstage. Ist das so korrekt?
Für Eure Antworten besten Dank im voraus.
MfG
Harry M.

wie nachstehend angegeben so erfolgt: mtl. Bruttolohn : 21,75
= Brutto-
Tagessatz x Urlaubstage. Ist das so korrekt?

Hallo,

das ist eine äußerst grobe Faustformel, die nur zur Schätzung verwendet werden kann, wenn der AN keine anderen Lohn- oder Gehaltsbestandteile über seinen Grundlohn hinaus hat. Die Berechnungsgrundlage findest Du in § 11 BUrlG (Durchschnitt der letzten 13 Wochen ohne Überstunden). Allerdings müssen z. B. Zeitzuschläge für Sonntags- oder Nachtarbeit, ständige Zulagen o.ä. mitgerechnet werden.
Außerdem wäre es wichtig zu wissen, ob ein TV gilt, da hier auch noch für den AN günstigere Regelungen vereinbart sein könnten. So beziehen z. B. manche TV Überstundenvergütungen mit ein.

Für Eure Antworten besten Dank im voraus.
MfG
Harry M.

&Tschüß

Wolfgang