Guten Tag,
folgendende situation:
frau mit zwei kleinen kindern flieht vor bösem ehemann bei nacht und nebel zum heutigen neuen lebenspartner (damals nur guter bekannter).
von Rheinland Pfalz nach Niedersachsen.
anfangs lebt sie vom kindergeld und durch die unterstützung des bekannten. hin und wieder ein 400 € job halten sie über wasser. sonst keinerlei einnahmen !!!
sie ist anfangs zu stolz zum sozialamt zu gehen und ist quasi hausfrau und in scheidung lebend.
plötzlich wird sie vom finanzamt zur einkommenssteuer veranlagt.
nach einem telefonat zur erklärung der situation solle der ganze sachverhalt noch einmal geprüft werden… nicht weiter passiert.
die frau versucht einen neuanfang. sie holt den schulabschluss nach und macht eine berufsvorbereitung zur altenpflegerin (später sogar ihr examen).
nach zwei jahren meldet sich das finanzamt wieder: sie hätte ja nichts eingereicht und wurde geschätzt- fällige einkommensteuer rückwirkend etwa 1200,-€.
da sie mit ihrem ausbildungsgeld die summe nicht tilgen kann und auch zwischenzeitlich den offenbarungseid ablegen musst, stellte das finanzamt die rückstände zurück. wieder wurde versucht zu erklären das sie in dem genannten zeitraum hausfrau war…
nach beendigung der ausbildung dann meldete sich das finanzamt wieder und forderte num mit allen aufschlägen der letzten jahre eine summe von ca. 3000,- €.
Lieber Ingo,
- Das meiste, was Sie geschildert habe, ist irrelevant.
- Ich kannn keine eindeutige Frage erkennen.
- Einen Steuerbescheid können Sie 1 Monat nach Bekanntgabe durch Einspruch anfechten.
- Sonst bleiben die Steuerschulden bestehen.
Hallo,
in diesem Fall ist es nicht hilfreich ohne Unterlagen ein Empfehlung zu geben.
Ich würde ganz schnell mit den Unterlagen zur Verbraucherberatung (ist billiger als ein Steuerberater) gehen, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.
sorry das die Antwort nicht ausführlicher ist.
Ben