Hallo Sabine,
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie keine Einkünfte aus der geschätzten selbstständigen Tätigkeit haben, legen Sie gegen diesen Vorauszahlungsbescheid schnellstmöglich Einspruch ein. Als Begründung fügen Sie den Nachweis bei (z.B. Gewerbeabmeldung und Ihre genannten weiteren Nachweise über „Null“-Einnahmen bis zur Abmeldung) und beantragen die entsprechende Herabsetzung der Vorauszahlungen.
Ich muss dann auch noch den Steuerbescheid für 2008 machen.
Die Schätzung kommt vermutlich au diesem Grund - als Druckmittel, damit die Steuererklärung 2008 endlich eingereicht wird…
Kann ich irgendwas geltend machen in Bezug auf meine Tochter,
die ich ja noch mit versorgen muss,da sie weder Kindergeld
noch Halbwaisenrente erhält.Alg I oder Alg II bekommt sie auch
nicht.
Zuerst sollten Sie prüfen, ob denn evtl. noch Kindergeldanspruch besteht. Wann hat Ihre Tochter ihren 21. Geburtstag gefeiert? Bis dahin wird das Kind per Anlage K berücksichtigt. Voraussetzung ist allerdings, dass sie bis dahin bereits regelmäßig arbeitssuchend gemeldet war. Eigene Einkünfte der Tochter sind entsprechend anzugeben. Nach dem 21. Geburtstag wäre eine Berücksichtigung als Kind nur möglich, falls Ihre Tochter z.B. in Berufsausbildung steht oder ein freiw. soziales Jahr leistet (§ 32 Abs. 4 EStG)
Ist die Berücksichtigung als Kind nicht möglich, dann können Sie ggf. die Anlage Unterhalt ausfüllen. Für Personen im eigenen Haushalt kann man i.d.R. ohne Einzelnachweis den Höchstbetrag von EUR 7.680 geltend machen. Eigene Einkünfte und Bezüge, eigenes Vermögen, erhaltene Sozialleistungen wären im Einzelfall zu prüfen und natürlich anzugeben, da Sie sich auf den anrechenbaren Unterhalt auswirken können.
Ob der Ansatz des Unterhalts sich in 2008 überhaupt auf Ihre Steuerkast auswirkt, kann ich hier nicht beurteilen, da ich Ihre weiteren Einkünfte und bereits geleistete Steuerzahlungen für den Zeitraum 2008 nicht kenne.
Zur Gesamtbeurteilung Ihres Steuerfalls sollten Sie sich daher bestenfalls an einen Steuerberater wenden, da Auskünfte per Internet sehr vage sind und sowieso ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Haftung gegeben werden.
Freundliche Grüße
taxzero