Finanzamt

Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo, ich bin verwitwet und lebe mit meinen beiden Kindern in unserem Haus. Meine Tochter 22J ist arbeitssuchend und mein Sohn 19J hat im August seine Schule beendet.

Ich selber bin seit letztem Jahr auch arbeitslos und hatte leider übersehen mein Kleingewerbe abzumelden (Internetverkauf)kann aber nachweisen das ich keinen Handel betrieben hab.

Nun hab ich einen Vorauszahlungsbescheid erhalten und dort steht eine Schätzung über Einkommen aus selbständiger Arbeit drauf, ich muss bis Dez. zahlen. Wie muss ich vorgehen? Das Gewerbe ist mittlerweile abgemeldet.

Ich muss dann auch noch den Steuerbescheid für 2008 machen. Kann ich irgendwas geltend machen in Bezug auf meine Tochter, die ich ja noch mit versorgen muss,da sie weder Kindergeld noch Halbwaisenrente erhält.Alg I oder Alg II bekommt sie auch nicht.

Vielen Dank
Gruß Sabine H.

Hallo Sabine,

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie keine Einkünfte aus der geschätzten selbstständigen Tätigkeit haben, legen Sie gegen diesen Vorauszahlungsbescheid schnellstmöglich Einspruch ein. Als Begründung fügen Sie den Nachweis bei (z.B. Gewerbeabmeldung und Ihre genannten weiteren Nachweise über „Null“-Einnahmen bis zur Abmeldung) und beantragen die entsprechende Herabsetzung der Vorauszahlungen.

Ich muss dann auch noch den Steuerbescheid für 2008 machen.

Die Schätzung kommt vermutlich au diesem Grund - als Druckmittel, damit die Steuererklärung 2008 endlich eingereicht wird…

Kann ich irgendwas geltend machen in Bezug auf meine Tochter,
die ich ja noch mit versorgen muss,da sie weder Kindergeld
noch Halbwaisenrente erhält.Alg I oder Alg II bekommt sie auch
nicht.

Zuerst sollten Sie prüfen, ob denn evtl. noch Kindergeldanspruch besteht. Wann hat Ihre Tochter ihren 21. Geburtstag gefeiert? Bis dahin wird das Kind per Anlage K berücksichtigt. Voraussetzung ist allerdings, dass sie bis dahin bereits regelmäßig arbeitssuchend gemeldet war. Eigene Einkünfte der Tochter sind entsprechend anzugeben. Nach dem 21. Geburtstag wäre eine Berücksichtigung als Kind nur möglich, falls Ihre Tochter z.B. in Berufsausbildung steht oder ein freiw. soziales Jahr leistet (§ 32 Abs. 4 EStG)

Ist die Berücksichtigung als Kind nicht möglich, dann können Sie ggf. die Anlage Unterhalt ausfüllen. Für Personen im eigenen Haushalt kann man i.d.R. ohne Einzelnachweis den Höchstbetrag von EUR 7.680 geltend machen. Eigene Einkünfte und Bezüge, eigenes Vermögen, erhaltene Sozialleistungen wären im Einzelfall zu prüfen und natürlich anzugeben, da Sie sich auf den anrechenbaren Unterhalt auswirken können.

Ob der Ansatz des Unterhalts sich in 2008 überhaupt auf Ihre Steuerkast auswirkt, kann ich hier nicht beurteilen, da ich Ihre weiteren Einkünfte und bereits geleistete Steuerzahlungen für den Zeitraum 2008 nicht kenne.

Zur Gesamtbeurteilung Ihres Steuerfalls sollten Sie sich daher bestenfalls an einen Steuerberater wenden, da Auskünfte per Internet sehr vage sind und sowieso ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Haftung gegeben werden.

Freundliche Grüße
taxzero

Hallo, vielen Dank für die ausführliche Auskunft Gruß Sabine

Hallo, da ich kein Steuerfachmann bin, kann ich deine Frage leider nicht beantworten. Hoffe trotzdem alles Gute!
Gruß

Peter

Hallo Sabine, da hast du es ja ganz schön schleifen lassen- die sache mit dem Finanzamt. Denn bis die Schätzung kommt vergeht ja einiges an nicht beantworteter Briefe vom Finanzamt.

  1. Mach sofort deine Einnahme- Überschuß- Rechnung, deine Umsatzsteuervorauszahlungen für alle Quartale und die Umsatzsteuererklärung. AUCH WENN DU KEINE EINNAHMEN HATTEST.
    Du hast allerdings trotzdem die Möglichkeit, deine Ausgaben gegenzurechnen, um ein Negatives Ergebnis zu bekommen. Denn in der Regel muß das FA dann nachzehlen und die Forderung der Gewerbesteuervorauszahlung wird zurückgenommen.
    Normalerweise brauchst du nichts zahlen- Vorausgesetzt du handelst jetzt schnellstens.
    Du weisst ja vielleicht, das Du Gründungskosten anrechnen kannst, auch wenn dann nichts aus einer Existenzgründung wird. (Deine Abmeldung des Gewerbes)
    Wenn du alle möglichkeiten ausschöpfst, kommen einige Tausend Euro zusammen, die Du anrechnen kannst.
    Da kann ich Dir noch Tipps geben, wenn Du willst.

  2. Für Deine Tochter Kosten anzurechnen wird glaube ich schwierig, weil sie wohl schon eine Ausbildung gemacht hat?
    Es gibt aber eine Möglichkeit „Bedürftige“ zu unterstützen. Das machen viele Ausländer, die Geld in ihre Heimat zu verwandten schicken. Das könnten auch Inländer machen. Da kann man beim Finanzamt ein Formular besorgen und entsprechend ausfüllen (Umfangreich) Aber dann kannst Du Z.B. Monatliches „Taschengeld“
    oder Halbjährliche Zahlungen gegenüber dem Finanzamt anrechnen. Geleistete Zahlungen sollten aber belegbar sein und einen Direkten Bezug zur Betreffenden Person haben.

Mehr weiß ich zum Thema deiner Tochter auch nicht. Allerdings frage ich mich warum sie gar kein geld von nirgends bekommt: Ist dein Verdienst zu hoch?

Also wenn du Fragen hast-schreib einfach.
Gruß
Micha

Hallo Michael,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.

aber ich habe keine Post vom Finanzamt erhalten.Allerdings hab ich auch keine Ekst. Erklärung 2007 und 2008 abgegeben :smile: leider. Der Vorauszahlungsbescheid über die EKst. für 2009 nicht Umsatzsteuer. Umsatzsteuer zahle ich nicht weil es ein Kleingewerbe ist, brauchte auch die Mwst. auf den Rechnungen damals nicht aufführen,also keine Umsatzsteuervoranmeldung oder so ähnlich.

Das Finanzamt hat den Betrag eingetragen den ich ca. 2006 eingenommen hatte, das waren allerdings auch nur 2500, naja Ebay halt.Mein Steuerberater meinte damals es wäre sicherer ein Gewerbe anzumelden,im nachhinein lächerlich.Ob ich etwas verkauft habe kann ich ja nun auch nur noch anhand der Kontoauszüge nachweisen.Da ich aber leider echt keine Ahnung hab^^ werd ich wohl leider das Geld für einen Steuerberater opfern müssen, grr und alles von Alg II, aber wenn das Finanzamt 2500 € aus selbständiger Arbeit berechnet hat, bekomme ich doch sicherlich noch etwas zurück ,oder auch nicht^^

Zu meiner Tochter, ja sie hat schon eine Ausbildung abgeschlossen leider eine schulische, daher kein ALG I für Alg II hatte ich zu viel verdient, meinte die AHA.Obwohl ich ab September 2008 arbeitslos war ,allerdings noch Witwenrente bekam. Also kann ich wahrscheinlich eh nichts absetzen denke ich.

Schöne Grüße Sabine

Hallo Sabine, nur keine Panik…

Also, Wenn ichs richtig verstehe: Das FA fordert Einkommensteuer (Schätzung) richtig? (höre ich zum ersten mal…)
Dann musst du Eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen von Anfang des Gewerbes bis zum Ende des Gewerbes.
Also Einnahmen
und Ausgaben gegenüberstellen.
Wenn du keine Einnahmen hast, bleiben also nur ausgaben.
Du hast ein Defizit.
Einnahmen 2500,-
Umsatzsteuererstattungen 0,-

  • Ausgaben (Computer, Schreibzeug, Porto, fahrten mit dem Auto, Werbkosten usw.)
    Umsatzsteuervorauszahlungen 0,-
    = Ergebnis ???

Mach das für alle jahre.
Den verlust (es wird einen geben, wenn du es richtig machtst) meldest du dem Finanzamt.
Und damit ist die Sache vom Tisch.

Eine EÜR kannst du auf einem Blatt papier machen- kein Problem.
Nur Wenn du Sachen Abschreiben willst, also den Wertverlust eines Gegenstandes wie zum beispiel deinen Computer, Tisch…, dann wirds ein bisschen koplizierter, aber lohnt sich allemal.

Wichtig ist auch das Du die Aufbewahrungsfrist für deine Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsbelege,Kontoauszüge) Mindestens 8 Jahre einhälst.

Das Geld für den Steuerberater kannst du dir sparen!!!
Dann lad mich lieber zum Essen ein- Lach.

Sag mir wobei Du Probelme hast,
z.B Einnahme- Überschuss- Rechnung (EÜR)oder Einkommensteuererklärung, oder …
Dann helfe ich dir dabei. ist gar nicht so schwierig, glaubs mir.
Gruß Micha

Liebe Sabine,

die Umsatzsteuervorauszahlung hat etwas mit dem Umsatz aus deinem Gewerbe zu tun, wobei du die Umsatzsteuer, die du beim Kauf von Gegenständen oder Büromaterial, Porto, Gebühren etc. gezahlt hast, gegenrechnen darfst. Du solltest daher schleunigst deine Buchhaltung in Ordnung bringen und die entsprechenden Meldungen machen.
Das sich daraus ergebende Einkommen ist eigentlich die Differenz zwischen Ausgaben (hierzu zählt auch die Umsatzsteuer) und Einnahmen. Deine persönlichen Lebensumstände haben nichts mit der Umsatzsteuervoranmeldung zu tun.

Diese werden in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Auch diese solltest du für die vergangenen Jahre schleunigst machen, falls noch nicht geschehen.

Mehr kann ich dazu nicht sagen. Tut mir leid.
Viel Glück bei deinen anderen Anfragen!

MfG
Angel

Hallo, ich bin verwitwet und lebe mit meinen beiden Kindern in
unserem Haus. Meine Tochter 22J ist arbeitssuchend und mein
Sohn 19J hat im August seine Schule beendet.

Ich selber bin seit letztem Jahr auch arbeitslos und hatte
leider übersehen mein Kleingewerbe abzumelden
(Internetverkauf)kann aber nachweisen das ich keinen Handel
betrieben hab.

Nun hab ich einen Vorauszahlungsbescheid erhalten und dort
steht eine Schätzung über Einkommen aus selbständiger Arbeit
drauf, ich muss bis Dez. zahlen. Wie muss ich vorgehen? Das
Gewerbe ist mittlerweile abgemeldet.

Ich muss dann auch noch den Steuerbescheid für 2008 machen.
Kann ich irgendwas geltend machen in Bezug auf meine Tochter,
die ich ja noch mit versorgen muss,da sie weder Kindergeld
noch Halbwaisenrente erhält.Alg I oder Alg II bekommt sie auch
nicht.

Vielen Dank
Gruß Sabine H.

Wann und wo? :smile:

Das Geld für den Steuerberater kannst du dir sparen!!!
Dann lad mich lieber zum Essen ein- Lach.

Sag mir wobei Du Probelme hast,
z.B Einnahme- Überschuss- Rechnung (EÜR)oder
Einkommensteuererklärung, oder …
Dann helfe ich dir dabei. ist gar nicht so schwierig, glaubs
mir.
Gruß Micha

Lach…
Also ich fahre mal ins Wochenende, sag, was genau ich für dich tun kann, dann machen wird das zusammen.
Gruß Micha

Wiedersprucheinlegen bevor die schätzung rechtkräftig wird 4 wochen und dan den steuerbescheid nachreichen wen du die steuer selbermachst über ein steuerprogramm schreib alles rein sohn tochter das finazamt wird streichen was nicht rechtens ist
gruss harald