Finanzamt

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Fage zum Thema Rechnungen schreiben ans Ausland: EU-Verkäufe und Ausfuhrlieferungen, z.B. USA, Japan etc…
Bei einer Betriebsprüfung wurde mir letztes Jahr gesagt, ich solle meine laufenden Rechnungen korrigieren. Der Beamte erzählte was von Paragraph 14c, habe ich mir notiert.
Nach meiner Recherche habe ich aber folgendes gefunden, was ich auf meine Rechnungen schreiben müsste:
„Es handelt sich um einen Export/eine Ausfuhrlieferung gem. § 6 Abs.1 Z 1 UStG.“
Stimmt das, oder doch etwas in Richtung 14c etc.??
Und: Muss ich bei einer Rechnung nach z.b. England auch etwas in der Richtung anhängen?
Ich hoffe Sie können mir helfen… :smile:
Viele Grüße und einen schönen sonnigen Tag! :smile:
Robin

Lieber Robin,

Im §14c UStG geht es um einen unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis. Ich vermute daher, dass du Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen hast, obwohl das bei Waren, die du ins Ausland versendest nicht gemacht werden darf. Anders ist es, wenn der Empfänger zwar im Ausland wohnt, aber die Ware selbst abholt. Er kann dann von dir die Rückerstattung der Umsatzsteuer fordern, wenn er dir belegt, dass er die Ware in seinem Heimatland ordentlich versteuert hat (Kopien hiervon müssen in deine Buchführung). Darüber hinaus, kann es sein, dass du aufgrund deines Geschäftsumfanges (Umsatz) gar nicht zur Ausweisung der Umsatzsteuer berechtigt bist.

Du verwechselst das glaube ich mit der Lieferung von präferenzbegünstigten Ursprungwaren in Drittländer (also nicht Europäische Union), ob die von dir verkauften Waren überhaupt dieser Vergünstigung (niedrigere Einfuhrzölle im Bestimmungsland) unterliegen bleibt zu prüfen.

Mein Tipp: Frag noch mal beim FA nach evtl. auch beim Prüfer!

Oder bemühe einen Steuerberater, zeig ihm die bemängelten Rechnungen und er wird dir sagen können, was da falsch ist.

Mit freundlichen Grüssen

Angelofv

hallo Angelofv,
danke für die ausführliche und professionelle Rückmeldung. :smile:
Ok, dann habe ich das verstanden mit §14c. Da ich eh nur einzelne CDs und Schallplatten für meist unter 10eur über Internetplattformen verkaufe und dabei gar keine Rechnung ausdrucke und mitschicke, da die Endkunden danach nicht verlangen, muss ich auch nicht wirklich was offiziell berichtigen.
Jedoch würde mich schon interessieren, ob diese Angaben hier richtig wären. Dann ändere ich alle meine Rechnungen so um:
EXPORTE/AUSFUHREN: Steuerfrei nach §4 Nr.1 in Verbindung mit §6 UStG
EU-VERKÄUFE (Endkunden, also ohne ID-Nr.):
Inkl. 19% nach §4 Nr.1 in Verbindung mit §6a UStG

Ist das richtig so? Genau so hat mir das eine Dame vom Finanzamt am Telefon gesagt.
Viele Grüße,
Robin