Finanzamt

Hallo liebes Forum,

brauche dringend Eure Hilfe!!
werde demnächst, nach 9 Jahren, wohl Insolvenz anmelden müssen.
Meiner Firma geht es zwar nicht schlechter als vor Jahren, ich kam aber nie
so richtig von meinem überzogenen Kontostand, trotz guter Auftragslage,
runter, bedingt durch:

  • wenig Gewinn, da Preise am Markt kaputt
  • allgemeine schlechte Zahlungsmoral
  • bereits Forderungsverluste von 50.000.-€, die ich nicht mehr erhalten werde,
    da einige meiner Kunden insolvent wurden.
  • zudem vierteljährliche Abbuchungen aus Existenzgründungs-Darlehen und aus Kauf des Betriebsgeländes,
    von ca. 16.000.-€.

Dadurch konnte ich nur wenig Eigenkapital aufbauen, habe aber, trotz der hohen vierteljährlichen Abbuchungen für Existenzgründung usw., meinen Kontostand zwischenzeitlich immer wieder zurückführen können.

Jetzt, wohl durch Basel II bedingt, wollte meine Bank prüfen, ob sich alles noch lohnt.
Die Bank vermutete, dass eine Überschuldung vorliegt.
Also musste mein Steuerberater innerhalb einer ca. Woche zwei Bilanzen nebst zusätzlicher Unterlagen, wie positive Prognose, Vermögensübersicht, Überschuldungsbilanz, Auftragsbestand, Debitoren-Kreditoren usw. erstellen.
Dies wurde meiner Bank vorgelegt und es sollte innerhalb einer Woche darüber entschieden werden, ob meine Bank noch mitspielt oder nicht.
Eine Überschuldung, seitens der Zahlen meines Steuerberaters, lag nicht vor.

Kurzform:
Erst auf meiner Anfrage hin, nach ca. 2 Wochen, wurde mir telef. vorab mitgeteilt, dass die Bank wohl nicht mehr
mitspielt, da sie einige Zahlen anders sehen und eine Überschuldung vorliegt.
Daraufhin wartete ich auf dass offizielle Schreiben, wonach ich dann 3 Wochen Zeit habe, Insolvenz anzumelden.
Zwischenzeitlich habe ich, wie gehabt viele Aufträge entgegengenommen, jedoch weiter vergeben, damit ich selbst kein Material einkaufen musste, da ich in dieser Phase in der Luft hing und ich keinen meiner Lieferanten mit reinreißen wollte.
Die Auftragslage ist weiterhin sehr gut, nur habe ich jetzt eine geringere Handelsspanne, als wenn ich selbst
produziert hätte.
Habe zu diesem Zweck ein anderes Konto eröffnet, um Handelsware gegenüber meinen Lieferanten auch pünktlich bezahlen zu können.
Jetzt, nach 4 Wochen, hat mir meine Bank nun offiziell die Kredite gekündigt.
Was mache ich jetzt??
Zusätzliches Problem:
Durch die vielen Arbeiten meines Steuerberaters, ist dessen Honorarforderung nun erheblich.
Er will sein Geld, welches sich, wegen der Forderung durch die Bank, auf ca. 9.000.- € beläuft.
Ihm war aber auch immer bewusst, dass ich soviel Geld auf einmal nicht bezahlen konnte.
Da ich zwar Außenstände habe, die aufgrund der schlechten Zahlungsmoral, nur schleppend reinkommen, ich
aber andererseits mein Geschäftskonto nicht weiter überziehen kann, konnte ich nur teilweise a.Kto.
Zahlungen, in Höhe von bislang ca. 3000.- €, leisten.
Da meine Kunden mich immer wieder vertrösteten, musste ich dies gegenüber meinem Steuerberater und auch anderer Lieferanten ebenfalls so handhaben. Habe immer mit offenen Karten gespielt.
Vor 2 Wochen hat mein Steuerberater dann per Fax sein Mandat niedergelegt.
(Er wollte wohl Druck ausüben, das es Ihm wirtschaftlich ebenfalls sehr schlecht geht.)
Das Finanzamt mahnt auch schon die Umsatzsteuerabgabe usw. an, da mein Steuerberater seit ca. 3 Monaten
Die Bücher nicht mehr bearbeitet bzw. gebucht hat.
Was soll ich jetzt machen?
Frage:

  1. Mein Steuerberater macht nichts mehr, (kann ich verstehen…)
  2. Aber das Finanzamt mahnt Beträge und Versäumniszuschläge an…, droht mit Eintreibung…
  3. Es werden keine monatlichen Buchungen getätigt bzw. keine UST-Erklärungen abgegeben…
  4. Wann muss ich Insolvenz anmelden…
  5. Was passiert mit den noch laufenden Aufträgen, die ich weiterhin erfüllen und auch bezahlen kann…
  6. Was mache ich gegenüber dem Finanzamt, kann oder muss ich selbst die Bücher weiterführen…
  7. Was muss ich gegenüber dem Finanzamt erklären, damit ich erst Ruhe habe…

Auch wenn dieser Text vielleicht zu lang und trotzdem unvollständig ist, bitte ich dringend um Eure Hilfe!
Vielen Dank.
Asandre

Hallo!

=> § 17 Abs.1 InsO: „Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit.“
=> § 17 Abs.2 S.1 InsO: „Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.“

Ob zusätzlich eine Überschuldung vorliegt, ist irrelevant. Du solltest deshalb zum Amtsgericht gehen und einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

Ciao!
Nemo

hi asandre,

  1. Aber das Finanzamt mahnt Beträge und Versäumniszuschläge
    an…, droht mit Eintreibung…
  2. Es werden keine monatlichen Buchungen getätigt bzw. keine
    UST-Erklärungen abgegeben…

der steuerpflichtige ist zur führung von büchern, zur erstellung von UStVA etc. verpflichtet. er kann diese arbeiten zwar deligieren, die pflicht bleibt bei ihm. also musst du wohl selber mal die buchführung machen bzw. die UStVA erstellen (auftippen der umsätze und auftippen der vorsteuern, ggf. noch IG-erwerbe etc.). formulare gibs beim FA nebst erläuterungen.

  1. Was passiert mit den noch laufenden Aufträgen, die ich
    weiterhin erfüllen und auch bezahlen kann…

ggf. lohnt sich in dem fall die sanierung, also der echte vorteil der InsO, dass nicht alles auseinandergehauen wird. hier musst du mit dem nach Inso.eröffnung eingesetzten insoverwalter reden, nur wenn er dein geschäftsmodell für sinnvoll hält:

a) um laufende erträge zu bringen, die die altschulden senken können
b) und nicht selber notleidend wird

  1. Was mache ich gegenüber dem Finanzamt, kann oder muss ich
    selbst die Bücher weiterführen…

DU MUSST! ich denke nicht, dass es sich um eine GmbH handelt, bei der du dich mit etwas geschick aus der pflicht verabschieden kannst. sei kooperativ, erkläre dem FA die lage, teile mit, wann sie mit welchen unterlagen zu rechnen haben und teile auch gleich mit, dass du Inso anmeldest, dass sie nicht erst lange „rumpfänden und mahnen“…

mfg vom

showbee

Hallo Asandre,

die Lage kenne ich:frowning:

Also folgendes:
Such Dir sofort und schnell einen guten(!) Insolvenz-Berater. Wenn Du hier diese Fragen stellen musst, hast Du derzeit keinen guten Berater. Und den brauchst Du vor einer Beantragung von Insolvenz, ansonsten hast Du einen Insolvenzverwalter am Hals, der Dir das letzte Geld aus der Tasche zieht, Dich über Jahre mit Forderungen und Klagen überzieht und dem Du und Deine Existenz sch***-egal ist. Glaub mit, ich weiß, wovon ich rede!

Zur Beantwortung Deiner Fragen:

  1. Mein Steuerberater macht nichts mehr, (kann ich
    verstehen…)

Einen Steuerberater, der eine solche Situation nicht frühzeitig proaktiv angeht, sondern sich wenns hart kommt, ausklinkt, braucht kein Mensch…

  1. Aber das Finanzamt mahnt Beträge und Versäumniszuschläge
    an…, droht mit Eintreibung…

Große Behörde mit wenig Beschäftigung…

  1. Es werden keine monatlichen Buchungen getätigt bzw. keine
    UST-Erklärungen abgegeben…

Vorsicht: Hier wird dann geschätzt und das zu Deinen Ungunsten! USt-Anmeldung abgeben ist nicht schwierig…

  1. Wann muss ich Insolvenz anmelden…

Ich kenne Deine Gesellschaftsform nicht: Im allgemeinen bei Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohender Zahlungsunfähigkeit. Nach Feststellung des Tatbestands innerhalb längstens 3 Wochen beim zuständigen Insolvenzgericht.

  1. Was passiert mit den noch laufenden Aufträgen, die ich
    weiterhin erfüllen und auch bezahlen kann…

Dann tue das! Auch ein Insolvenzverwalter wird dies zunächst von Dir fordern, um die Masse zu erhöhen. Alleine bei Auszahlungen an Dich selber sei sehr(!) vorsichtig im Moment!

  1. Was mache ich gegenüber dem Finanzamt, kann oder muss ich
    selbst die Bücher weiterführen…

Natürlich

  1. Was muss ich gegenüber dem Finanzamt erklären, damit ich
    erst Ruhe habe…

Raten-Zahlen? Aufschub verhandeln?

Noch einmal: Insolvenzanmelden ist ein haariges Unterfangen. Meldest Du zu spät, hast Du die Staatsanwaltschaft am Hals, meldest Du zu früh, hast Du die Geier grundlos am Hals.
Gute Berater werden im Falle des Falles versuchen:
a) das Insolvenzverfahren zu vermeiden
b) das Insolvenzverfahren mangels Masse tot zu machen
c) Dich selber zum Inso-Verwalter zu machen

Zu vermeidender worst case ist immer(!) ein externer Inso-Verwalter.

Grüße
Jürgen