Finanzamt ändert ohne Rückfrage die St.Klasse und

das für mich zuständige Finanzamt, hat ohne Rückfrage bei mir, zum Mai 2013 meinem Arbeitgeber gemeldet, dass ich St.Klasse I und 0,0Kinderfreibetrag habe, obwohl ich seit Jahren St.Klasse II und 0,5 Kinderfr.Betrag habe und dies auch bei meinem Arbeitgeber vor der Einführung der elektr. Steuerkarte als korrekt gemeldet habe, nach telef. Rückfrage beim Finanzamt, sagte man mir (sehr unfreundlich) ich müsse nun jedes Jahr das Formular „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ einreichen.
Ist das so gerechtfertigt?
warum werde ich vor der Änderung nicht angefragt?
Wer hat hier einen Tipp für mich, würde mich freuen.

Hallo,
nach der Schilderung des Sachverhalts gehe ich davon aus, dass das Kind im Mai das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mit Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte werden Kinder maschinell nur bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt. Die Umstellung der Steuerklasse und der Wegfall des Kinderfreibetrags erfolgt automatisch. Das Finanzamt erfährt von dieser Umstellung erst über den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Möchte man also das Kind weiterhin berücksichtigt haben, ist tatsächlich jährlich dieser Antrag abzugeben. Das Finanzamt hat dann die Möglichkeit Steuerklasse und Kinderfreibetrag jeweils bis zum 31.12 zu verlängern.

Gruss