Finanzamt - Anmeldung als Freiberufler

Hallo,

weiss einer von euch, wie bei einer Anmeldung als Freiberufler der Ablauf beim Finanzamt funktioniert?

Ich habe gestern bei meinem FA die Bögen zur ‚Anzeige einer Betriebsaufnahme bzw. freiberuflichen Tätigkeit‘ ausgefüllt abgegeben, und mich schon auf eine Diskussion mit dem Berater vorbereitet, ob mein Bereich der Softwareentwicklung als freie Tätigkeit gelten darf. Dementsprechend baff war ich, als ich ruckzuck meine Steuernummer erhielt (hatte bisher noch keine).

Nun frage ich mich heute, ob das schon alles war - kann ich jetzt freiberuflich tätig werden, oder kriege ich in einigen Wochen erst eine Entscheidung des Finanzamtes mitgeteilt?

Gruesse & Dank,
Uwe

Hallo Uwe,

Nun frage ich mich heute, ob das schon alles war - kann ich
jetzt freiberuflich tätig werden,

Ja

oder kriege ich in einigen
Wochen erst eine Entscheidung des Finanzamtes mitgeteilt?

u.U. nicht einmal das. Sondern irgendwann in Zukunft einen Gewerbesteuermessbescheid. In diesem Fall ist das Rechtsmittel des Einspruchs gegeben.

Wenn jemand (lt. FA) gewerblich und (lt. eigner Ansicht) freiberuflich tätig ist, ohne dass sich daraus steuerliche Konsequenzen ergeben, kann man dagegen ggü. dem FA nichts unternehmen. Muss man aber auch nicht, weil die Entscheidung des FA nicht bindend für die Gemeindebehörde und dergleichen ist.

Schöne Grüße

MM