Finanzamt aufrechnung

Liebe/-r Experte/-in,
ich versuch es mal knapp zu machen.
Mein Arbeitgeber hat mich versehentlich bzw. weil ich nicht nachgefragt habe, in die falsche Lohnsteuerklasse eingeordnet. Deswegen machte ich meine Ansprüche (Lohnsteuererstattung) bei dem FA geltend.Es ergab sich ein Betrag von ca. 350€. Der Lohn meines Arbeitgebers geht auf mein P-Konto (Pfändungsschutzkonto).
Nun rechnete aber das Finanzamt meine Forderung gegen einen Bußgeldbescheid von 2010 und irgendwelchen entstandenen Gerichtskosten (nicht wirklich nachvollziehbar)auf.
Meine Forderungsansrüche wären damit erloschen.
Geht das so einfach? Habe schon einiges durchgelesen aber noch keine schlüssige Antwort gefunden. Wie beschrieben, wäre das Geld eigentlich sicher auf mein P-Konto gelandet, hätte der Arbeitgeber keine falsche Lohnsteuerklasse angegeben.

vielen Dank für die Hilfe
und beste Grüße Mokra

Hallo,

die Zuordnung gibt es eigentlich heute nicht mehr, der Arbeitgeber bekommt die elektronische Steuerkarte oder älter die Steuerkarte, wo alle Eintragungen und Änderungen vermerkt sind. Die elektronische wird monatlich über ein update abgeglichen.
Ich unterstelle damit mal, dass dem Arbeitgeber keine Schuld trifft, was aber Fehler nicht ausschließt.
Zum Verhältnis zum Finanzamt, dieses hat natürlich, wie alle anderen Gläubiger, den Anspruch auf Aufrechnung der Forderungen mit Verbindlichkeiten (Auszahlung der Erstattung), das Amt muss und wird Ihnen dazu auch den Bescheid gegeben haben, wenn Sie den nicht nachvollziehen können, einfach anrufen, auch dort werden Fehler gemacht.

Grüße

al

Hallo,

leider haben sie Pech, das Finanzamt kann das aufrechnen.

Das hat mit P Konto nicht zu tun, weil das Geld gar nicht auf ihrem Konto gutgeschrieben war.

Gruß
Marinel

Hallo, ja das ist üblich, dass das Finanzamt Guthaben verrechnet mit Schulden. Da können Sie nichts machen. Das ist vollkommen legitim. LG

Geht. Gerichtsgebühren sind Forderungen des Landes. Ist doch auch ein guter Anfang, wenn man seine Schulden auf anständige Weise los werden will.

Hallo Mokra,

dem Finanzamt ist hier kein Vorwurf zu machen. Die Verrechnung mit Altschulden ist zulässig und aus Sicht des Finanzamtes alternativlos. Die Ursache des Steuerguthabens spielt hier keine Rolle. Steuererstattungen gelten nicht als laufendes Einkommen und unterliegen somit auch keinem Pfändungsschutz.

Grundsätzlich hätte man den Arbeitgeber unmittelbar nach Erhalt der Lohnabrechnung zur Korrektur auffordern müssen. Wenn er wirklich rechtswidrig nach der falschen Steuerklasse abgerechnet hat, darf er die Korrektur nicht verweigern. Entscheidend wäre der Grund für die falsche Abrechnung. Wie kam es dazu? Hat er wegen Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte nach Steuerklasse 6 abgerechnet? Dann wäre ihm ja nichts vorzuwerfen.

Viele Geüße
Schlorf

Hallo,

ohne grund wird das fa nicht von bußgeldbescheid schreiben. Also nachfragen bzw. nachschauen und alle kosten addieren
Möglicherweise sind damit die 350 € aufgebraucht - bei einem guthaben (ohne zinsen!) natürlich reklamieren und zahlung auf das p-konto fordern (die forderung aus 2010 würde zum 31.12.13 erlöschen).

mfg ignaz

Hallo Mokra,

generell kann das Finanzamt schon Erstattungen gegen Schulden aufrechnen. In Deinem Fall würde ich eine genaue Beschreibung der Schulden (woher, etc.) anfordern und einer Aufrechnung widersprechen. Als Begründung gibst Du die falsche Lohnsteuer an und bittest um Nennung der gesetzlichen Grundlage, falls Sie trotzdem aufrechnen.
Falls Bescheid aufrechnet, dann evtl. Steuerberater oder Lohnsteuer-Hilfeverein.

Gruß
Harry

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Hallo,

entschuldigen Sie bitte, dass ich erst so spät antworte. Ja, das ist leider rechtens, da hat mit dem P-Konto nichts zu tun. Jeder Gläubiger hat zunächst das Recht seinen eigenen Ansprüche gegen zu rechnen.

Gruß
Ralf